Facebook Firmenseite Impressum

Die Facebook-Firmenseite Impressum

Machen Sie Ihre Facebook-Seite rechtskonform. Muss ein Impressum für Facebook-Firmenseiten erstellt werden? Unternehmensstandorte sind eigentlich so gut wie immer kommerziell. Die Facebook-Fanpage - ein Marketingkanal für Ihr Online-Geschäft! Derzeit werden viele Betreiber von Firmenseiten von facebook wegen Druckfehlern gewarnt.

Facebook-Seite und die Impressumspflicht: Was tun nach dem neuen Spruch?

Eine neue Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg zur Abdruckpflicht von Facebook-Seiten beunruhigt viele Administratoren. Mit der zunehmenden Nachfrage nach der Abdruckpflicht auf Facebook wollen wir das auch wieder aufnehmen. Zunächst einmal kann man aber schon jetzt feststellen, dass es immer eine Impressumpflicht für Facebook-Seiten gegeben hat.

Die richtige Einbindung eines solchen Abdrucks ist seit dem Beschluss des Landgerichts Aschaffenburg kontrovers. Schon vor über einem Jahr hatte Anwalt Thomas Schwenke hier im Blog ausführlich darüber informiert, warum gerade jetzt ein Impressum auf Facebook-Seiten vorgeschrieben ist und wie dieses eingebunden werden kann. Wir haben Thomas Schwenkke zu einem neuen Gericht eingeladen:

Der Entscheid: Das LG Aschaffenburg musste über die Abdruckpflicht und deren Voraussetzungen einer Facebook-Seite befinden (LG Aschaffenburg - Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 HR O 54/11 http://openjur.de/u/237461.html). Betreut wurde die Facebook-Seite von einem Infoportal, das lokale Infos wie Nachrichten, Events und Tipps zum Ausgehen bot. Auf der Facebook-Seite gab es im Abschnitt "Info" Angaben zum Anbieter und einen Verweis auf das Impressum auf seiner Website.

Im Impressum wurde jedoch ein anderes als die Betreiberin der Facebook-Seite als Anbieterin benannt. Eine Facebook-Seite muss ein Impressum bereithalten. Ein Impressum muss sofort zugänglich sein. Alles, was Sie brauchen, ist ein Verweis auf das Impressum[das Sie mit zwei Mausklicks von jedem beliebigen Teil der Facebook-Seite aus aufrufen können, Anmerkung des Autors].

Enthält die verlinkte Website andere Informationen über den Anbieter als das verlinkte Impressum, muss im Impressum explizit darauf hingewiesen werden, dass dies auch für Facebook zutrifft. Ein Aufdruck muss leicht zu erkennen sein. Die Rubrik "Info" ist nicht leicht als Impressum zu erkennen. Anmerkung und Haftungsausschluss: Das Gerichtsurteil verpflichtet Facebook zum Tätigwerden.

Bei eigenen Krafteinwirkungen kann der Anwender keinen vollkommen rechtssicheren Aufdruck bereithalten. Für den Durchschnittsnutzer muss ein Impressum leicht zu erkennen sein, was bei Bezeichnungen wie "Impressum", "Anbieterkennzeichnung" oder "Kontakt" der Fall ist. Die meisten Anwälte nahmen bisher auch an, dass der Ausdruck "Info" auf Facebook leicht zu erkennen sei. Auch das dem Urteilsbekenntnis entgegenstehende Missverständnis macht deutlich, dass die meisten Benutzer unter "Info" nach Informationen über den Provider Ausschau hielten.

Nichtsdestotrotz ist das Gericht in der ganzen Welt und es ist möglich, dass auch andere Gerichtshöfe das gleiche beurteilen. Die Betreiber von Facebook-Seiten haben somit die Möglichkeit, eine Registerkarte "Impressum" zu erstellen und dort den Aufdrucktext oder einen direkten Verweis auf das Impressum vorzuschlagen. Sie können auch einen Verweis auf das Impressum in der Info-Box in der rechten Spalte der Webseite eingeben, z.B. "Impressum: http///Ihre Seite.de/Impressum".

Problematisch ist, dass diese Funktionen nicht in allen mobilen Facebook-Anwendungen genutzt werden können, da die Anwendungen die weiteren Registerkarten und Infoboxen nicht darstellen. Für diese sind die Anbieter der Facebook-Seiten nicht verantwortlich, aber sie werden sich darauf vermutlich nicht verlassen können. So hat das OLG Hamm im vergangenen Jahr festgestellt, dass ein Händler von Ibay haftbar sein muss, wenn die amtliche Anwendung von Ibay kein Impressum OLG Hamm ist (Urteil vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09).

Die Nutzer der Facebook-Seiten haben daher die Möglichkeit, die Websites mindestens so weit wie möglich zu pflegen, d.h. mit einem "Impressums"-Reiter oder der Info-Box und in der Hoffnung, dass andere Gerichtshöfe weniger streng darauf reagieren oder Facebook ein "Impressums"-Feld den Usern in Europa zur VerfÃ?gung stellen und dieses auch in die entsprechenden Anwendungen aufnehmen wird.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Startseite von Facebook nicht zu benutzen. Nach Thomas Schwanke von der Firma SPRERERECHT. de kann man das Gericht also mit einem lachenden Auge sehen. Auf diese Weise kann das Gericht nicht richtig durchgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund können sich Firmen auch die Frage stellen, warum man überhaupt etwas mehr Arbeit machen sollte und nicht nur im Info-Bereich der Website verweilen sollte, wenn es bereits einen Link gibt.

Diejenigen, die das Impressum weiterverlinken, sollten wirklich darauf achten, dass der Link deutlich als Impressum wiedererkennbar ist. Deshalb sollten Firmen nicht in Panik geraten und Berater nicht voreilig eine neue Druckseite erstellen lassen. Aber wenn Sie Zeit, Geld, Raum und Know-how für Ihre eigene Impressum-Seite haben, tut es sicher nicht weh, eine zu erstellen.

Das Risiko, daran erinnert zu werden, wird dadurch etwas reduziert, dass nahezu jedes Untenehmen eine eigene Seite hat. Zum Beispiel hinterlassen wir das Impressum unter Infos, wo es für nahezu jeden zugänglich ist. Die Entscheidung erschwert das Facebook-Marketing in Deutschland weiter!

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