Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Gegendarstellung Abmahnung Vorlage
Counterstatement WarnvorlageAchtung: Gegenerklärung
Falls es Ihr Anliegen ist, Ihren Job zu behalten, rate ich Ihnen, eine Antwort zu verfassen. Warum der Ihnen auf unbegründet vorgeworfene Sachverhalt so ist, erklären Sie hier. Die Antwort können Sie mit einer Anfrage - oder besser mit einer freundschaftlichen Anfrage - kombinieren, um die Warnung aus der Personendatei zu löschen.
Erfahrungsgemäà hat der Auftraggeber nur in seltenem Maße einen Einblick und folgt dieser Bitte problemlos. Selbst wenn Sie im Recht sind, gibt es jetzt keinen triftigen Anlass, rechtliche Schritte einzuleiten und das Recht geltend zu machen, die Abmahnung auf diese Weise aus der Personendatei zu entfernen. Wir raten von einer Abmahnung des Arbeitgebers aus der Belegschaftsakte ab, solange Sie an der erfolgreichen Fortführung von Arbeitsverhältnisses interessiert sind:
Bei einer Beschwerde vor dem Arbeitsrichter können Sie nämlich unter Umständen die Vertrauensgrundlage zerstören, die unerlässlich ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei den Arbeitgebern wird eine gerichtliche Auseinandersetzung von häufig als Beleidigung angesehen und dem Angestellten übel weggenommen. Sogar ein Brief eines Anwalts ("Anwaltsbrief") an den Auftraggeber, der ihn auffordert, die Abmahnung aus der Akte zu streichen, kann vernichtende Folgen haben.
Das Ausformulieren der Gegenerklärung verlangt etwas Fingerspitzengefühl. Andernfalls werden Sie das exakte Gegenteil erzielen: Sie werden Ihren Auftraggeber wirklich gegen sich aufbringen. Deshalb: Lass die Gegendarstellung von einem Rechtsanwalt ausformulieren! Das Ausformulieren von Gegenerklärungen ist Teil der täglichen Kanzlei eines auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Falls Sie wünschen, dass ich Ihnen für tätig und die Antwort für Sie ausformulieren, kontaktieren Sie mich bitte.
Im Regelfall erstelle ich einen Brief für meine Kunden unter für, den sie dann als eigenen Brief (oder E-Mail) an ihren Auftraggeber schicken. Sollte Ihr Auftraggeber auf Ihre Anfrage nicht reagieren oder diese ablehnen, die Warnung zurückzunehmen, können Sie die Sache selbstbewusst auf sich ruhen lassen. Sie müssen sich nur noch um Ihre Anfrage kümmern. Die Arbeitgeberin ist dazu angehalten, Ihre Gegenerklärung in die Akte aufzunehmen.
Ihr Einwände gegen die Warnung wird dann protokolliert. Hinweis: Indem Sie Ihrem Auftraggeber ein Gegenargument vorlegen, schenken Sie Ihrem Auftraggeber bereits Ihr eigenes Beweisführung. Dies kann ein typischer Irrtum sein unter Umständen Daher sollten Sie auf eine Rechtsberatung unter Umständen nicht verzichten.
Kündigt Ihr Auftraggeber Ihnen bei nächster Möglichkeit von Behavioral Gründen, muss er, wenn Sie ein Kündigungsschutzprozess gegen ihn führen vertreten, und nachweisen, dass er Sie vorher erfolglos gewarnt hat. Er muss auch das der Warnung zugrunde liegende Vorwürfe nachweisen, gleichgültig, ob Sie dies mit einer Gegendarstellung verneint haben oder ob Sie nichts gegen die Warnung unterlassen haben überhaupt
Wenn die Warnung unbegründet (kein Vertragsverstoß) war, wird sie diesen Nachweis nicht erbringen können führen führen Im Kündigungsschutzprozess, das Sie gegen die verhaltensbedingten Kündigung führen behaupten können, finden Sie noch sämtliche Einwände, die gegen die Warnung vorgehen. Falls Ihr Betrieb einen eigenen Mitarbeiter rat hat, können Sie ihn um Unterstützung ersuchen und ihn darum ersuchen, bei Ihrem Auftraggeber einzugreifen und darauf zu drängen, dass die Warnung aus der Personalkartei gestrichen wird.
Die Möglichkeit dazu besteht aus 85 Abs. 1 BetrVG: Der Arbeitsrat muss Klagen von Mitarbeitern entgegennehmen und, wenn er sie für zulässig hält, mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten. "Verklagt den Auftraggeber, auch wenn ihr weitermachen wollt Arbeitsverhältnis? Natürlich Ich empfehle keine Klagen gegen den Auftraggeber unter allen Umständen
Möglicherweise finden Sie das unter gegenüber befragte Vorwürfe so ernst, unfair oder unakzeptabel, dass Sie unter keinem Umständen "auf den Beinen sitzen" wollen. Danach können Sie zu der Entscheidung kommen, nach Abwägung von Für und dagegen vorzugehen. Ein Rechtsstreit ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn Sie sich bei einem Auftraggeber beschäftigt befinden, der für Sie nicht dieser Schritt-verübelt und negativer folgend nicht auch nicht befürchten ist.
Gleiches trifft auf für Großunternehmen zu. Du müssen abwägen, als derjenige, an den du dich mit einer Beschwerde wendest âauf der FüÃâ. Auf jeden fall rate ich Ihnen, sich rechtlich zu beraten und die Maßnahmen gegen die Abmahnung mit Ihrem Rechtsanwalt zu koordinieren. Zu Recht wurden Sie gewarnt: Was, wenn Sie bei Ihrem Auftraggeber verbleiben wollen?