Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung bei Zahlungsverzug
Stornierung bei ZahlungsverzugBeendigung nach Zahlungsverzug: Die Höhe der vereinbarten Mietpreise ist maßgebend.
Bei Zahlungsverzug ist mit einer Kündigung zu rechnen. Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht zustande kommt, muss mit einer Kündigung gerechnet werden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann der Eigentümer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Mietvertrag mit mehr als einer Monatsgebühr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mit einem Mietzins von zwei Monaten über einen grösseren Zeitraum ausläuft. Bei Zahlungsverzug ist mit einer Kündigung zu rechnen. Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht zustande kommt, muss mit einer Kündigung gerechnet werden.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann der Eigentümer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Mietvertrag mit mehr als einer Monatsgebühr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mit einem Mietzins von zwei Monaten über einen grösseren Zeitraum ausläuft. Diskutieren Mietinteressenten und -geber über eine Mietreduzierung, so ist der Maßstab für den Kündigungsrückstand die vertraglich festgelegte und nicht die reduzierte Mietgebühr.
Im Falle, dass der Pächter seine Pacht aufgrund des Zustandes des Teppichs reduziert hatte. Anstelle des beschlossenen Preises von rund 480 EUR bezahlte er daher nur einmal rund 408 EUR. In den Folgemonaten übertrug der Pächter die Pacht erst zur Monatsmitte und bezahlte nur rund 403 EUR. Die Vermieterin hat den Pächter gekündigt.
Der Pächter wurde vom Gericht zur Zwangsräumung verurteilt, während das Landesgericht die Aktion abwies. Eine Mietzinssenkung von 5 Prozentpunkten sei gerechtfertigt, urteilte der BGH. Allerdings hätte der Pächter rund 456 EUR bezahlen müssen. Durch die späte Übertragung und die übermäßige Kürzung war ein Gesamtrückstand von rund 500 EUR entstanden.
Damit war die Kündigung legal. In den vorangegangenen Fällen wurde bei der Rückstandsberechnung fälschlicherweise von der reduzierten Pacht ausgegangen. in der Vergangenheit. Die Kündigung hätte nur die vollständige Begleichung der Rückstände behindert.
Aufhebung bei Zahlungsverzug (Art. 247d OR) - Rechtsanwalt für Mietinteressenten - Romero & Ziegler Anwälte - Zürich
Bei außerordentlichen Beendigungen aufgrund von Zahlungsverzug begleiten wir Sie bereits im Voraus und erledigen auch alle weiteren Arbeitsschritte für Sie. Erinnerung mit Kündigungsdrohung Vor der Absendung einer Kündigung ist bei ausstehenden Mieten oder Kosten eine Kündigungsdrohung gemäss den Bestimmungen von Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts zu versenden.
Die Höhe des ausstehenden Betrages ist genau und verständlich anzugeben, dafür ist eine Auszahlungsfrist von 30 Tagen zu setzen und bei Nichtbezahlung innerhalb der Laufzeit muss die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages drohen. Die Absendung einer ordnungsgemäß erfolgten Erinnerung ist indikativ für eine zukünftige außerordentliche Kündigung und für ein mögliches Ausschluss-Verfahren. Eine mangelhafte Erinnerung kann zur Ineffektivität der Beendigung und zur Unmöglichkeit einer späteren Identifizierung des Mieters beitragen.
Die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten muss mit einer vom zuständigen kantonalen Amt bewilligten Sonderform vorgenommen werden (Art. 266l Abs. 2 OR), andernfalls ist die Kündigung null und nichtig, d. h. sie wird von vornherein als nicht stattgefunden angesehen. Bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Mietern muss die Kündigung immer getrennt per Einschreibebrief an beide Ehepartner oder beide Partner gesandt werden, gleichgültig, ob sie beide oder nur einer von ihnen sind (Art. 266n und 266o OR).
Das Stornoformular sollte "Zahlungsverzug, Artikel 257d OR" als Grund angeben. Verlängerung: Bei Kündigung wegen Zahlungsverzug des Leasingnehmers ist eine Verlängerung des Mietvertrages per Gesetz nicht zulässig (Art. 272 a Abs. 1 Bst. a OR).