Darf man neben der Ausbildung einen Nebenjob haben

Können Sie zusätzlich zu Ihrer Ausbildung eine Nebentätigkeit ausüben?

Die Ausbildungsverträge sehen vor, dass der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz annehmen darf. Ganz zu schweigen davon, dass Sie vielleicht auch etwas Geld für größere Einkäufe beiseite legen möchten. mehr ". es hat auch eine maximale Anzahl von Stunden, die Sie auf der Seite arbeiten können. Damit haben Sie das Recht, Ihren Beruf frei zu wählen.

Dr. Auszubildender

In der Ausbildung nebenberuflich? Hallo, ich absolviere derzeit eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bei der Deutschen Telekom. Weil das Honorar für Auszubildende nicht besonders hoch ist, würde ich gern einen Teilzeitjob machen. Jetzt haben wir den BBi (der quasi die Hauptverantwortung für die Auszubildenden trägt) und den T-Point (wo ich jeden Tag arbeite).

Als unsere Ausbildung begann, wurde uns gesagt, dass wir uns, wenn wir einen Teilzeitjob machen wollten, beim BBi bewerben müssten. Nun zu meiner Frage: Kann mir der Chef vom T-Punkt einen Teilzeitjob untersagen, wenn der BBi zustimmt? Kann ich auch an Samstagen und Sonntagen in Teilzeit mitarbeiten?

? Nebenberufe in der Ausbildung - Arbeitrecht

Grundsätzlich kann die Praktikantin auch mehrere Teilzeitstellen haben, solange ihr Gesamtverdienst innerhalb der 400 Euro liegt. Ich weiß nicht, dass Praktikanten stärker eingeschränkt sind als gewöhnliche Mitarbeiter. Doch: Jede Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb bewilligt werden; es muss sichergestellt sein, dass weder die Bildungsziele noch die Belange des Unternehmers (z.B. durch die Arbeit für den Wettbewerb) durch die Nebentätigkeit behindert werden.

Sind die beiden Teilzeitarbeitsplätze zum Beispiel mit viel Autofahren verknüpft und können die Arbeitsstunden immer noch nachteilig sein, könnte dies zu viel Arbeit - trotz verhältnismäßig weniger Arbeitsstunden - zur Folge haben, was dazu führt, dass der Hauptberuf des Auzubis nicht mehr voll ausgelastet sein kann.

Lehrlinge mit Ausbildungsvergütung: Minijob jetzt möglich

Wenn die Auszubildenden vom Arbeitsamt eine Ausbildungsvergütung (BAB) oder eine Ausbildungsvergütung (Abg) erhalten, können sie seit dem 1.8.08 bis zu 400 Euro pro angefangenen Monat in einem Mini-Job verdienen. Durch die Anhebung der Zulagen um rund 8 Prozentpunkte zum 1. August 2008 entfällt dieser Einfluss nach Angaben der BAV.

Außerdem wurde die Höhe der BAB und der Abgabe gleichzeitig um rund 10 Prozentpunkte angehoben. Der Anstieg der individuellen Anforderungssätze und Zulagen für die Bundesagentur für Arbeit und der Steuer durch das Bundesagentur für Arbeit (22. BAföGÄndG) zum 1. August 2008 resultiert aus dessen Anhang 1 Die dort genannte Anhebung der Zulage gemäß 108 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wurde in der Folge mit dem VII.

Der Anstieg betrifft auch die laufenden Forderungen. Gegenwärtig werden die Berechnungen von den Arbeitsagenturen durchgeführt. Die Befreiung von 255 Euro war bisher nur für die BAB und die Abgabe auf Besuche in bestimmten im Gesetzt genannten Ausbildungszentren gewährt worden. Seit dem 1. August 2008 ist die Gewährung von Zuschüssen nicht mehr von Besuchen in bestimmten Bildungseinrichtungen abhängig.

Die Zulage in Höhe von 255 Euro muss nun für alle Einkünfte des Praktikanten gewährt werden, die nicht unter 23 Abs. 3 Bundesgesetz (BAföG) und 23 Abs. 4 Bundesgesetz (BAföG) fallen (z.B. Waisenrente/Rente) (z.B. für Einkünfte aus Nebentätigkeit oder Selbständigkeit). So kann neben der Ausbildung ein Minijob (geringfügige Erwerbstätigkeit nach 8 SGB IV) unter Beachtung der Pauschale für Werbungskosten ( 9a S. 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG) und der sozialen Pauschale (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG) ohne Verrechnung mit der BAB oder der Abg.

Der Betrag der Unterstützung ist von Auszubildenden zu Auszubildenden unterschiedlich, kann aber nach den Informationen mehr als 300 Euro ausmachen. Neben dem Ausbildungslohn werden z.B. die Miete, die Arbeitskleidungskosten und die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Ausbildungszentrum mitberücksichtigt. Die Einkünfte der Erziehungsberechtigten sind eingeschlossen.

Nach Angaben der Agentur für Arbeit erfolgt die Auszahlung jedoch erst nachträglich ab dem Monat, in dem der Förderantrag gestellt wurde.

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