Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerrufsrecht bei Internetbestellung
Recht auf Widerruf bei InternetbestellungenEine häufige Fehleinschätzung ist, dass alle Aufträge innerhalb von zwei Monaten rückgängig gemacht werden können.
Eine häufige Fehleinschätzung ist, dass alle Aufträge innerhalb von zwei Monaten rückgängig gemacht werden können. Ein solches Widerrufsrecht gibt es nur in begründeten Ausnahmen. Beispielsweise haben Konsumenten ein Widerrufsrecht bei sogenannten Haus-zu-Haus-Geschäften oder Fernverträgen (Internetbestellungen, Telefonbestellungen etc.), nicht aber bei Unternehmern, Händlern, Freiberuflern. Nach dem Recht ( 13 BGB) ist ein Verbraucher: "jede juristische Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck tätigt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist".
Es besteht daher nur die rechtliche Kündigungsmöglichkeit für diese Personengruppe, nicht aber für Handwerker und Selbstständige. Abweichendes ist nur dann gültig, wenn ein Widerrufsrecht vertragsgemäß vorgesehen ist. Aber wie ist es zu bewerten, wenn ein Freelancer etwas für den Privatgebrauch in Auftrag gibt und die Waren dann an seinen Firmensitz geschickt werden?
Ein Anwalt ließ im Einzelfall zwei Designerleuchten an die Firma senden und wollte dann den Auftrag aufheben. Die Jury entschied, dass ein Freelancer seine Tätigkeit als Lieferanschrift angeben sollte. Wenn er nachweisen kann, dass die Waren für seinen Privatbereich gekauft wurden, hat er ein Widerrufsrecht.
Zur Vermeidung unnötiger Beweisprobleme ist es besser, die Waren für Privatkunden an Ihre Privatadresse schicken zu lassen. 2.
Widerrufsbelehrung bei Internetbestellungen Internet-Recht, EDV
Am 24.12. (Heiligabend) Am Abend bestellte ich eine 100 x 100cm große Plane mit einem Bildmotiv des Malers Robert Indiana. Ich erinnerte mich an etwas, das mich dazu veranlasst hat, die Lieferung zu annullieren. Die Telefonhotline des Providers wollte ich zwar anrufen, wurde aber immer abgelehnt (obwohl die Telefonhotline laut Webseite des Providers belegt war).
Ich habe also eine Kündigung meiner Bestellungen per E-Mail an die "Weihnachts-Notfall-E-Mail-Adresse" und die normale Service-E-Mail-Adresse gesendet und nehme das in den AGB des Providers festgelegte 14-tägige Kündigungsrecht in Anspruch. Ich habe die E-Mail nur wenige Augenblicke nach der Auftragserteilung verschickt. Ich erhielt eine automatische E-Mail mit dem Verweis, dass mein Foto individuell komponiert wurde und die Herstellung bereits angelaufen war.
Das in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Widerrufsrecht besteht daher nicht. Ich schickte dann eine weitere E-Mail und bestätigte, dass ich die Order mit dem Vermerk annulliere, dass der Verweis auf die Herstellung bereits wenige Augenblicke nach der Triggerung am Heiligabend nicht der Realität entspricht. Er gewährt mir das Recht, das Guthaben innerhalb von 3 Monate nach Auftragserteilung zurückzubekommen (Käuferschutz).
Inzwischen habe ich den Betreiber des Bildschirms mehrmals angerufen, aber er verweigert die Abholung der Waren, wobei er darauf hinweist, dass die missverständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier keine Bedeutung haben und das BGB Anwendung findet. Für den Provider halte ich folgende Aspekte für problematisch: Er bietet zwar sowohl Standardprodukte als auch individuelle Angebote an, doch die Agentur erklärt durchgängig, dass für seine Angebote ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Begründung vorliege.
Ich möchte die Waren nicht nach Fertigstellung und Auslieferung zurücksenden, sondern habe die Bestellung vor Produktionsbeginn deutlich gekündigt. Der Lieferant wußte zwar von der Absage, aber er hat mit der Leinwandproduktion und dem Transport angefangen. Der Individualisierungsgrad trägt wesentlich zur Ablehnung des Rücktrittsrechts bei.