Falsche Krankmeldung vom Arzt

Fehlerhafte Krankheitsmeldung des Arztes

Er muss vom Arzt ausgestellt und unterzeichnet sein und den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Aber was genau hat er falsch gemacht? Alle Mitarbeiter erhalten nach dem Arztbesuch die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Chef ist wegen fehlender oder falscher Krankheitsmeldung zurückgetreten. Es lohnt sich nicht, leichtfertig auszustellen: Eine Bescheinigung des guten Willens kann schwerwiegende Folgen für Arzt und Patient haben.

Gastkommentar

Nicht oft wird ein Arzt für ein fehlerhaftes oder fahrlässiges Zeugnis zur Kasse gebeten. Eine zu schnelle Erteilung von Gesundheitszeugnissen kann für den Arzt unerfreuliche Konsequenzen haben. Gesundheitsbescheinigungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sind nicht unerheblich. Die Medizinerinnen und Mediziner tragen mit ihrer Messe eine große Eigenverantwortung - vor allem wegen ihrer Wichtigkeit für die Versicherten und ihrer sozialen und ökonomischen Relevanz.

Dies kann z.B. bei schwierig zu kontrollierenden Erkrankungen wie z. B. Kopfweh auftreten, insbesondere wenn der Patient (nachdrücklich) das Attest wünscht. Möglicherweise gibt es auch das Argument, keinen Patient zu verlieren und solche Zertifikate sind in der Regel von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen. Lediglich in Ausnahmefällen werden Untersuchungen durch die ärztlichen Untersuchungen ( 106 Abs. 2 SGB V) oder den Ärztlichen Dienst der Krankenkasse (MDK) durchgeführt.

Aber die Mediziner sind noch nicht ganz auf der sicheren Seite. Noch nicht. Beispielsweise verpflichtet die berufsrechtliche Regelung ( 25 erster Absatz der Muster-Berufsordnung) die Mediziner. "Der Arzt muss bei der Erstellung von medizinischen Berichten und Bescheinigungen mit der nötigen Vorsicht vorgehen und seine medizinischen Überzeugungen nach besten Wissen und Gewissen zum Ausdruck bringen", heisst es dort.

Dieser wurde kürzlich Arzt vor dem Ärztlichen Berufsgericht am Verwaltungsgerichtshof in Schüttung (Az. : 21 K 381/09). Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einem Kranken fälschlicherweise bestätigt hatte, dass er sich regelmässig einer psychotherapeutischen Therapie unterzieht und alle 14 Tage ein Gespräch führt.

278 StGB sanktioniert die Ausstellung von formal echten, aber unrichtigen Gesundheitsbescheinigungen und damit in Ausnahmefällen die so genannte "schriftliche Lüge". Es reicht schon aus, wenn ein materieller Befund nicht mit den Fakten oder Erkenntnissen der Medizin übereinstimmt, auch wenn das Gesamtresultat letztlich richtig ist. Dabei ist es egal, ob und für wen das falsche Zertifikat nützlich ist.

Gesundheitszeugnisse " umfassen unter anderem das AU-Zertifikat, medizinische Gutachten, Gutachten, medizinische Zeugnisse (Zertifikate) mit einer Beschreibung der Anamnese, Befunde und Handlungsempfehlungen. Richtlinien für niedergelassene Mediziner resultieren aus dem Bundesmantel-Vertrag für Mediziner (BMV-Ä) und der AU-Richtlinie des GBA (z.B. AU § 31). Ein wichtiger Punkt ist Paragraph 5 (3) zur Zurückdatierung der AU: "Arbeitsunfähigkeit sollte prinzipiell nicht für einen Zeitraum vor dem ersten Einsatz des Doktors nachgewiesen werden.

Ein Rückdatieren des Behandlungsbeginns der AU auf einen Tag vor Beginn der Behandlung sowie eine nachträgliche Bestätigung der weiteren Erwerbsunfähigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nur nach sorgfältiger Überprüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässiger. Auch die generelle medizinische Vertrauenswürdigkeit ist erheblich beeinträchtigt.

106 Abs. 3 a SGB V beinhaltet auch einen ausdrücklichen Vergütungsstandard: Hat ein Arzt eine AU gefunden, obwohl die ärztlichen Bedingungen dafür nicht erfüllt waren, können der Dienstgeber, der zu Unrecht bezahlt hat, und die Krankenversicherung, die krankes Entgelt bezahlt hat, vom Arzt eine Entschädigung einfordern. Dies ist ohnehin der Fall, wenn die AU grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz an den Tag gelegt wurde, obwohl die Bedingungen dafür nicht erfüllt waren.

Die Gesundheitsbescheinigungen müssen daher gründlich geprüft und ausgearbeitet werden. Bei sensiblen Sachverhalten (z.B. mangelndes Verhandlungsgeschick vor Gericht) sind Hinweise auf eine amtliche ärztliche Kontrolle oder über die Krankenversicherung die Mitwirkung des MDK (§ 275 Abs. 1 Nr. 3. b) SGB V) zu berücksichtigen.

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