Minijob Krankenversicherung

Krankenversicherung Minijob

Als Minijobber können Sie sich auf drei Arten versichern: die eigene Krankenversicherung. Bei allen bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Minijobbern muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag an die Krankenkasse zahlen. Auslandskrankenkasse (www.dvka. de).

Minijobber müssen grundsätzlich ihre Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachweisen. Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in einem so genannten Minijob, fast fünf Millionen von ihnen arbeiten ausschließlich in einem Minijob.

Mini-Jobber aus dem Auslande

Ausländische Mitarbeiter, die in Deutschland leicht angestellt sein sollen, müssen nicht zwangsläufig in der Minijob-Zentrale in Deutschland registriert sein. Teilweise bleibt das ausländische Sozialversicherungsgesetz bestehen. Vor Aufnahme einer geringfügigen Erwerbstätigkeit in Deutschland muss der Mitarbeiter mit dem für ihn in seinem Herkunftsland verantwortlichen Sozialversicherungsträger abklären, ob er dort nach wie vor sozialversichert ist.

Stammt Ihr Arbeitnehmer aus einem EU-Land, einem Staat des EWR oder der Schweiz, kann er ein sogenanntes A1-Zertifikat bei der örtlichen Sozialversicherungsanstalt anfordern und Ihnen vor Arbeitsantritt vorweisen. Es gibt keine Registrierung in der Minijob-Zentrale in Deutschland. Möglicherweise müssen Sie jedoch Sozialversicherungsbeiträge an das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abführen.

Falls der Mitarbeiter kein A1-Zertifikat vorweisen kann, liegt es in Ihrer Verantwortung als Unternehmer, die Sozialversicherungssituation zu beurteilen. Das Minijob-Zentrum stellt Ihnen eine Hilfestellung bei der Klassifizierung über ein Diagramm zur Verfügung. Allerdings wird nicht entschieden, welches Sozialversicherungsgesetz anwendbar ist. Wenn klar ist, dass das Sozialversicherungsgesetz weiterhin Anwendung findet, muss der Mitarbeiter in der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Eine Krankenversicherung durch den Minijob besteht jedoch nicht. Insoweit müssen sich im Zweifelsfall Mini-Jobber gemäß 5 Abs. 13 SGB V bei der Krankenkasse als "bisher unversichert" eintragen. Ausländer, die ausschliesslich in Deutschland erwerbstätig sind, müssen damit rechnen, dass sie ihren gesetzlichen Versicherungsschutz in ihrem Herkunftsland und allfällige Leistungsansprüche auf Sozialleistungen aufgeben.

Das Minijob Headquarter unterrichtet die Unternehmer auf seiner Website über die Verpflichtungen für die Grenzbeschäftigung von Ausländern. Es gibt auch eine Prüfliste, die von den Arbeitgebern für die Versicherungsbewertung von Minijobs verwendet werden kann.

Krankenkasse Pauschalprämie für Teilzeitbeschäftigte

Bei Geringverdienern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist ein Pauschalbeitrag von 13% zu zahlen. Bei einer Mini- oder Zeitarbeit ist der Mitarbeiter selbst von der Versicherung befreit. Weil es sich hierbei um ein versicherungsfreiheitliches Beschäftigungsverhältnis handelt, besteht trotz der pauschalen Krankenversicherung kein Anspruch auf Versicherungsleistung.

Für einen Versicherungsschutz muss dieser durch eine andere Form der Krankenversicherung, z.B. eine Familie, abgedeckt werden. Man unterscheidet zwei Formen der geringfügigen Erwerbstätigkeit, die Minijob- und die Kurzzeitbeschäftigung. Mit einem Minijob erwirbt der Mitarbeiter in der Regel nicht mehr als 450 EUR pro Kalendermonat und ist somit von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung befreit.

Der Mini-Jobber kann jedoch auf Wunsch davon ausgenommen werden. Wenn die reguläre Monatsgebühr 450 EUR übersteigt, ist es kein Minijob mehr und es ist eine Versicherung vorgeschrieben. Kurzzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die Arbeitszeit auf drei oder 70 Werktage im Vorhinein beschränkt ist.

Es gibt keine Beschränkung der Entlohnung, aber der Mitarbeiter darf diese Arbeit nicht auf Vollzeitbasis ausübt. In der Regel wird ein Minijob als Nebenjob durchgeführt, so dass der Mitarbeiter für seine Vollzeitbeschäftigung versichert ist. Auch viele Teilzeitmitarbeiter sind durch die (kostenlose) Versicherung ihres Ehepartners oder ihrer Erziehungsberechtigten abgesichert.

Bei allen gesetzlich versicherten Minijobbern muss der Dienstgeber den pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung abführen. Bei Privatversicherten gelten die pauschalen Beiträge von 13% nicht.

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