Abmahnung Youtube Download

Warnung Youtube Download

kostspielige Warnung an Internetnutzer und Verbindungsinhaber. Ein prominentes Beispiel für eine Streaming-Plattform ist Youtube. Ihre Nutzung ist strafbar oder führt zu teuren Warnungen. Damit ist das Geschäft mit Warnungen weiterhin sehr lukrativ. Sind die YouTube Downloads legal?

Wechseldatenträger YouTube und Sharehoster| Kriminal Downloads

Erstens kann jeder seine eigenen Files zu einem Sharehoster laden und sie anderen zur Verfügung stellen. Es ist jedoch anders, wenn Sie dort ausländische Inhalte und besonders Urheberrechte wie z. B. Film oder Musiktitel hoch- oder herunterladen. Schon der Upload ist eine unberechtigte Duplizierung nach 106 Urheberrechtsgesetz und damit unter Strafe gestellt.

Ein reiner Download von einem solchen Share-Hoster wie z. B. Raidshare ist ebenfalls seit dem 01.01.2008 gemäß 53 Absatz 2 Buchstabe S. 2 des Gesetzes untersagt. Gleiches trifft natürlich auch auf das Herunterladen von Videos oder Musiktiteln mit File-Sharing-Software zu. Vorraussetzung für die Straffähigkeit ist immer, dass die heruntergeladene Akte aus einer offenbar illegal erstellten oder veröffentlichten Schablone kommt.

Dies ist bei Shareholdern oder Filesharing-Programmen immer der Fall, wenn es um gewerbliche Arbeiten wie z. B. Film oder Musiktitel geht. Selbst der naivste Internetbenutzer muss verstehen, dass Musiktitel oder Videos, die in Geschäften gekauft werden müssen, nicht über fragliche Internetportale kostenfrei erhältlich sind. Bei Shareholdern werden solche Verletzungen jedoch in der Regel nicht strafrechtlich geahndet, da die Untersuchung sehr aufwendig ist.

Im strafrechtlichen Sinne muss zudem eindeutig bewiesen werden, wer die Akte heruntergeladen hat. Wenn mehrere Menschen den Internetzugang benutzen, vor allem Familienmitglieder, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, kann die Bundesanwaltschaft nicht mehr beweisen, wer der Taeter war und der Fall wird abgebrochen. Das Gleiche trifft auf YouTube zu. Dort kann jeder seine Daten uploaden und andere Daten auslesen.

Doch sobald diese Akten aus offenkundig rechtswidrigen Gründen kommen, ist die Umwandlung solcher Akten wie z. B. Noten oder Spielfilme nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Das betrifft besonders solche Musiktitel oder Videos, die mit Zustimmung des Urhebers nicht auf YouTube eingestellt wurden. Es ist jedoch gestattet, eine Privatkopie eines YouTube-Videos zu machen oder es in eine MP3-Datei zu wandeln, wenn die Schablone auf YouTube offenbar rechtmäßig ist.

Da gibt es Musiker, die ihre Videos auf ihren eigenen Sendern einstellen, ist es also erlaubt, sie herunterzuladen und anzusehen. Beispielsweise, sobald Musik-Videos mit Text von Privaten oder die Songs mit Fotos ausgestattet werden, ist es klar, dass es sich um ein rechtmäßiges Erzeugnis des Rechtsinhabers handeln muss, so dass der Download rechtswidrig ist.

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