Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz Lohnkürzung
Nicht entschuldigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz Lohnkürzungüberhaupt nicht, d.h. er kommt z.B. überhaupt nicht ohne Entschuldigung zur Arbeit. Ungerechtfertigter Arbeitsausfall (blaues Machen, krankes Feiern) trotz. Nicht unentschuldigtes Fehlen oder gar absichtliche Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
Lohnabzüge - Information und Beratung
Ich möchte einen Arbeitsanwalt anrufen: Ich möchte einen Arbeitsanwalt anrufen: Wir erhalten oft Anfragen von hilflosen Arbeitnehmern: Der Auftraggeber hat für - angebliche - Widerklagen Lohnkürzungen vorgebracht. Eine sehr unangenehme Angelegenheit für den Mitarbeiter. Die Arbeitgeberin hat den größeren Einfluss und der Mitarbeiter muss verklagen. Viele Mitarbeiter in einem existierenden Beschäftigungsverhältnis zögern jedoch.
Die rechtliche Situation ist klar: Der Unternehmer darf nur in ganz konkreten Ausnahmefällen Gehaltskürzungen durchsetzen. Wenn Sie als Mitarbeiter beispielsweise entschuldigt abwesend sind, kann der Dienstgeber das Gehalt für diesen Zeitraum vorenthalten. Aber nur, bis Sie eine "Entschuldigung" einreichen, z.B. eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Danach muss der zurückbehaltene Arbeitslohn nachbezahlt werden.
Lohnminderungen aufgrund von Widerklagen des Auftraggebers sind nur im Umfang der Pfändungsbefreiung möglich. Weil der Lebensunterhalt der meisten Beschäftigten der Lebensunterhalt ist, muss das Mindesteinkommen in jedem Falle aufrechterhalten werden. Hierauf hat der Auftraggeber keinen Einfluß. Möchten Sie als Mitarbeiter wissen, ob Ihr Gehalt zu Recht reduziert wurde? Ob Sie als Unternehmer Anspruch auf eine Lohnkürzung haben?
Juristische Beiträge zum Arbeitsrecht:
Eine Lohnkürzung bei ungerechtfertigter Abwesenheit? Gehälter, Lohnkürzungen
Seit dem 19.9.2011 bin ich wegen Problemen mit meiner Trächtigkeit erkrankt.... Am 28.09.2011 erhielt ich dann jedoch eine Rüge wegen unentschuldigter Abwesenheit und eine zusätzliche Lohnkürzung von mind. 75%. Also, da ist auch meine Nummer und man hätte mich rufen können oder muss ich fragen, ob alles da ist?
Auch ich habe mir meinen Anstellungsvertrag noch einmal durchgesehen. Da ich jetzt das Gefuehl habe, dass die Arbeitsgruppe mich los werden will, was bei einer Schwangerin nicht so einfach ist, brauche ich unbedingt Unterstuetzung.
Betriebsratsverhandlung - ein Muss vor jeder Entlassung
Bei Unternehmen mit Betriebsräten kann man nicht aufgeben. In einem Unternehmen ohne Konzernbetriebsrat können Sie Kündigungen vornehmen, sobald Sie eine Kündigungsentscheidung getroffen haben und ein Grund zur Ankündigung vorlag. Widerspricht Ihr Arbeitnehmer der Wirkung der Kündigung, überprüft das Gericht, ob die von Ihnen eingereichten Entlassungsgründe ausreichend sind. Das ist für Sie als Unternehmer von Nachteil, da es Zeit in Anspruch nimmt, in der das Beschäftigungsverhältnis weiterläuft und Irrtümer im Beratungsverfahren zur Ungültigkeit der Entlassung beitragen können.
Das ist kostspielig, weil Sie zum Rücktritt aufgefordert werden, um das Anstellungsverhältnis aufzulösen. Eine fristlose Aufhebung ist ohne angemessene Konsultation des Betriebsrates nicht möglich ( 102 Abs. 1 BetrVG). Die besten Gründe für eine Entlassung sind daher für Sie nutzlos, wenn Sie den Konzernbetriebsrat vor der Kündigungsfrist nicht konsultiert haben.
Das Betriebsratsgespräch muss vor der Kündigungsfrist stattfinden und beendet sein. Hinweis: Wenn Sie den Gesamtbetriebsrat vor der Beendigung nicht konsultiert haben, sollten Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen: Anhörung des Betriebsrats über die beabsichtigte Erklärung der - neuen - Entlassung. Nach Beendigung der Anhörung ist die weitere Beendigung des Verfahrens sofort mitzuteilen.
Natürlich müssen Sie bei einer wiederholten Beendigung des Vertrages die entsprechende Frist (im Falle einer regulären Kündigung) einhalten. In vielen Faellen bedeutet dies, dass das Arbeitsverhaeltnis erst spaeter als urspruenglich geplant gekuendigt werden kann. Bei den Kündigungsgründen können Sie sich auf die gleichen Ursachen wie bei Ihrer ersten Beendigung verlassen!
Alle Formen der ordentliche Beendigung sind daher ebenfalls abgedeckt. Daher muss die Verhandlung vor jeder Entlassung aus persönlichen, betrieblichen oder Verhaltensgründen stattfinden. Hinweis: Achten Sie immer auf den schriftlichen Hinweis Ihres Betriebsrats. Erinnern Sie sich daran, dass Sie im Kündigungsprozess nur das, was Sie dem Konzernbetriebsrat mitgeteilt haben, mit Sicherheit nachweisen können.
Lasse deinen Arbeitsrat den Erhalt des Anhörungsbriefes durchgeben. Das ist für eine spätere Beendigung von Bedeutung. In diesem Falle müssen sie dem Gesamtbetriebsrat die gleichen Informationen zur Verfügung stellen wie bei einer Klausur. Sie müssen dem Konzernbetriebsrat im Anhörungsbrief sagen, dass Sie entlassen werden möchten. Alle personenbezogenen Informationen des zu entlassenden Arbeitnehmers müssen Sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
Denken Sie daran, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer nicht bekannt sein muss, um entlassen zu werden. Die Auflösung durch den Verein ist als Ausdruck einer ausserordentlichen und zugleich alternativ gewöhnlichen Auflösung - in der Regel aus dem gleichen Grund - zu sehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nur dann kündigen können, wenn Sie auch Mitglied des Betriebsrats sind.
Wenn Sie nur einer ausserordentlichen Beendigung angehören, können Sie nicht ordnungsgemäß auflösen. Im Prinzip müssen Sie auch die entsprechende Frist und das Datum der Benachrichtigung vorgeben. Nicht an den Konzernbetriebsrat übermittelte Begründungen können prinzipiell nicht nachträglich verschoben werden. Deshalb können Kündigungsschutzgründe, die Sie dem Konzernbetriebsrat vorenthalten haben, nicht in ein Kündigungsschutzverfahren einbezogen werden.
Folgendes gilt: Informieren Sie den Gesamtbetriebsrat über alles, was Sie in subjektiver und objektiver Weise zur Entlassungsentscheidung geführt hat. Es besteht keine Verpflichtung, dem Gesamtbetriebsrat alle Beweismittel zur Kenntnis zu bringen (BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1995, Aktenzeichen: 2 AZR 386/94; in: Sobald das Konsultationsverfahren beendet ist, können Sie kündigen.
Erklärt sich der Konzernbetriebsrat nicht, können Sie nach Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsfristen eine Kündigungsfrist einhalten. Auch wenn der Konzernbetriebsrat in seiner Erklärung Besorgnis zum Ausdruck bringt, können Sie dennoch zurücktreten. In der mündlichen Verhandlung über eine beabsichtigte außerordentliche Beendigung hat Ihr Konzernbetriebsrat 3 Tage Zeit, um Sie über eventuelle Beanstandungen zu unterrichten. Sie können die Verhandlung nach 3 Tagen ab Beginn der Verhandlung auflösen.
In der mündlichen Verhandlung über die geplante ordentliche Beendigung hat Ihr Konzernbetriebsrat mehr Zeit, d. h. 1 Kalenderwoche, um Sie über etwaige Einwände gegen die geplante Beendigung zu informieren. Falls die Frist verstrichen ist und Sie nichts vom Konzernbetriebsrat erfahren haben, können Sie ohne weiteres abmelden. Er kann den Konzernbetriebsrat nicht auffordern, zu der geplanten Entlassung Stellung zu nehmen.
Weil nach dem Ende der entsprechenden Periode die Einwilligung des Betriebsrates zur vorgesehenen Kündigungsfrist als gegeben erachtet wird. Bei fristloser Beendigung muss die Beendigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes stattfinden (§ 626 Abs. 2 BGB). Wenn Sie vor der außerordentlichen Beendigung Ihren Betriebsrat konsultieren, müssen Sie beachten, dass das Konsultationsverfahren innerhalb dieser 2 wöchigen Periode abläuft!
Tag nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgt und Ihr Betrieb die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Tagen einhält, können Sie die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten. Unter gewissen Bedingungen kann Ihr Konzernbetriebsrat einer Entlassung förmlich ablehnen. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrem Arbeitnehmer eine Kopie der Erklärung des Betriebsrates mit der Mitteilung zukommen lassen (§ 102 Abs. 4 BetrVG).
Andernfalls wird die Beendigung nicht ungültig. Ihr Mitarbeiter kann unter gewissen Bedingungen eine Fortsetzung der Beschäftigung während des Kündigungsschutzverfahrens erzwingen, wenn der Betriebsrat berechtigte Einwände hat.