Anzeige Urheberrechtsverletzung

Benachrichtigung bei Urheberrechtsverletzungen

Heute habe ich eine Warnung vor Urheberrechtsverletzungen bei eBay Classifieds erhalten. Missverständnisse, Marken- und Urheberrechtsverletzungen sind eine häufige Bedrohung im Internet. Ein Inserat oder so, ich möchte es summen. ist Gegenstand eines Hinweises auf eine Urheberrechtsverletzung. Benachrichtigung und Verfahren zur Meldung einer Urheberrechtsverletzung.

Warnung Urheberrechtsverletzung im Internet-Recht, Computer-Recht

Heute habe ich eine Warnung vor Urheberrechtsverletzungen bei elektronischen Anzeigen bekommen. Das Inserat wurde wahrscheinlich von der Firma nach einem Tag wegen Urheberrechtsverletzung ausgelöscht. Weshalb erhalte ich diese Warnung und wie soll ich darauf eingehen? Die folgende Mail, die ich am gestrigen Tag vom Anbieter bekommen habe: --- Ihr Rechner wurde vom (Firmennamen-Anbieter) wegen Urheberrechtsverletzung blockiert.

Meine Anbieterin hat mich an den Sender der Warnung verwiesen, dass ich ihn kontaktieren soll. Wie kann ich in einem solchen Fall - wenn eine Verwarnung ausgesprochen wurde - von ihm einfordern? Wie ich ihm sagte, würde ich Fotos von Google benutzen und auf die Autorenseite verlinken (das habe ich von einem großen Unternehmen erfahren), aber ich sagte ihm, dass ich den entstandenen Verlust nicht bezahlen würde, wenn das Copyright verletzt würde.

Ich habe heute Morgen eine E-Mail vom Anwalt des Unternehmens erhalten, in der mir eine Verwarnung und eine Schadensersatzklage in Höhe von knapp 500 EUR für die rechtswidrige Nutzung eines Fotos (kein Schreiben oder sonst etwas!) zugesandt wurde. Der Warnhinweis wurde meinem Auftraggeber anfangs März zugesandt und erst jetzt kam die E-Mail.

Hallo, im Dez. 2009 habe ich von der Anwaltskanzlei Schutz und Waetke eine Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Reicht der Dateiname eines Archivs aus, um eine Warnung auszusprechen? Was muss ich unter diesen Bedingungen tun? Lieber Kollege, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung wurde ich durch die obige Warnung vor Urheberrechtsverletzungen gewarnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Hallo, am Samstag, den 19. August 2006 erhielt ich von der Kanzlei Schutt u Waetke in Karlsruhe eine Verwarnung (kein Einschreiben) wegen Urheberrechtsverletzung und eine Unterlassungsanordnung. In den Nutzungsbestimmungen wird darauf verwiesen, dass Urheberrechtsverstöße ihr Anliegen sind. Die neue Besitzerin der Website hat nun eine Warnung für einen Gegenstand empfangen, der vor dem Erwerb auf der Website veröffentlicht wurde.

Nun sagt der neue Besitzer (schon seit 2 Jahren), dass wir die Verwarnung zu ertragen haben oder er leitet den Rechtsanwalt an uns weiter. Ich habe vor einiger Zeit eine Warnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Ich wurde später als Störenfried eingestuft, nachdem ich ihnen mitteilte, dass ich nur der Operator des Webhosting-Projekts sei und dass die Urheberrechtsverletzung durch einen Kunden hervorgerufen wurde.

Was muss ich tun, wenn ich eine weitere Warnung bekomme? Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einigen Tagen erhielt ich eine Verwarnung per e-Mail. Bei der Urheberrechtsverletzung ist der Name fehlerhaft buchstabiert (?) ....

Die Entschädigung für einen sehr unerkannten Dolmetscher scheint mir sehr hoch zu sein, zumal dies auch die erste Warnung ist. Möglicherweise hat dieser Fremde die Warnung aus meinem Postfach geholt, meine Signatur auf der Abmahnungserklärung verfälscht und für die Warnung gezahlt, so dass dies nicht mehr erkennbar ist. Liebe Anwälte, ich habe auf meiner Internetseite (kleiner Ausschnitt aus der Karte von stadtplandienst.de) eine Verwarnung wegen einer ganz normalen Urheberrechtsverletzung erhalten.

Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen sind rechtmäßig. Der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen erscheint nur zweitrangig. Am 6. Juni 2005 erhielt ich eine legitime Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung auf meiner Homepages. Infolgedessen habe ich eine Warnung empfangen. Bei der Verwarnung heißt es, dass ich das Copyright auf meiner zweiten Website B verletze, nach der ich die Anwaltsgebühren von etwa 300 Euro bezahlen muss.

Ich habe den Inhalt der Website A umgehend gestrichen und dem Anwalt mitgeteilt, dass ich keine Urheberrechtsverletzung auf der von ihr erwähnten Website B vorliege. Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, am 16. März 2003 erhielt ich eine Verwarnung von Schindler & Boltze Rechtsanwälte. Besorgniserregend ist jedoch folgende Feststellung in der Warnung:"...Da das Bildmaterial solches ist, das nicht an Menschen unter 18 Jahren weitergegeben werden darf, sind bei einer Ausbreitung über das Netz auch die Tatsachen der 184, 184c StrGB relevant" Wenn ich die EU jetzt unterzeichne und den Geldbetrag zahle, muss ich dann noch weitere Folgen in diesem Zusammenhang ahnen?

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, welche Lösung würden Sie im Falle einer verspäteten Zustimmung zu meinem Vergleichsvorschlag für eine Verwarnung, den ich vor zwei Jahren bekommen habe, anregen? So ist es: Im Juni 2008 habe ich eine Verwarnung bekommen, weil ich illegal Karten der Euro-Cities AG auf einer Website des Vereins publiziert habe. Meine sehr geehrten Damen von der Berliner Anwaltskanzlei Daniel Sebastian haben wir eine Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Tauschbörse "RZA - RZA - Das D ist still" über die Firma Bitt-Torrent bekommen, die die Vorlage einer Abmahnungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsangebotes in Höhe von 600 EUR verlangt.

Wir haben die Warnung heute erhalten, aber sie ist vom 13. Mai 2014 und beinhaltet eine Annahmefrist für das Vergleichsangebot ab dem 27. Mai 2014. Erfahrung mit Filesharing-Warnungen und sind weiterhin dazu entschlossen, uns in dieser Sache zu repräsentieren, zum Beispiel durch die Abfassung einer geänderten Aufhebungserklärung.

Auf meiner Internetseite (Kartenausschnitt eines Stadtplanverlages) habe ich eine begründete Schadensersatzklage und einen Antrag auf Unterlassung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten.

Mehr zum Thema