Bgh Urteile

Bgh-Urteile

Berufsgenossenschaft zur Amtshaftung bei der Brandbekämpfung. Opposition Lebensversicherung - BGH urteilt für Verbraucher. BGH-Entscheidung erwartet Wie viel Geld gibt es aus der Lebensversicherung? Eine neue BGH-Entscheidung hat das Potenzial, eine weitere Klagewelle im Bereich der Immobilienbewertung auszulösen. In diesem Jahr hat der Bundesgerichtshof eine Reihe von Grundsatzentscheidungen getroffen.

BGH - Anschrift und laufende Urteile

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland für Zivil- und Strafrechtssachen und ist die oberste ordentliche Gerichtsinstanz. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten (einschließlich Schadenersatz- und Baulandfragen) entscheidet der BGH über die Berufungs- und Nichtzulassungsklage gegen die rechtskräftigen Urteile der Oberlandes- und Landesgerichte sowie die Berufung.

Im Bereich der freien Rechtsprechung fällt die Berufungsentscheidung sowie die Berufung nach dem Landwirtschaftsverfahrensrecht vom 21. Juni 1953 (BGBl I S. 667) in seine Kompetenz. Im Strafrecht ist er für die Berufung gegen die Urteile der OLGs in erster Instanz, der großen Strafstellen als Geschworenengerichte und gegen die übrigen Urteile der großen Strafstellen in erster Instanz verantwortlich, soweit nicht die Rechtsprechung der OLGs gerechtfertigt ist (Verletzung einer in den staatlichen Gesetzen festgeschriebenen Rechtsnorm).

Der Kartellsenat ist nach 94 des Wettbewerbsbeschränkungsgesetzes in der geltenden Fassung des Bundesgesetzes vom 23. Oktober 1980 (BGBl I S. 1761) zuständig; es handelt sich um verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, Bußgelder und zivilrechtliche Streitigkeiten. Gemäß 61 Richtergesetz in der Verlautbarung vom 19. 4. 1972 (BGBl I S. 713), dem Rechtsanwaltssenat gemäß 106 Abs. 2 S. 565, dem Notarsenat gemäß 99, 111 Abs. 2 und 3 der Bundesnotarverordnung in der Verlautbarung vom 2. 4. 1961 (BGBl I S. 713).

97 ), der Patentanwaltssenat gemäß 90 der Staatsanwaltschaft vom 7. 9. 1966 (BGBl I S. 557), der Wirtschaftsprüfersenat gemäß 74 der Wirtschaftsprüferkartei in der Version vom 6. 11. 1975 (BGBl I S. 2803) und der Steuerberater- und Steuerberatersenat gemäß 97 des Steuerberatergesetzes in der Version vom 6. 11. 1975 (BGBl I S. 2735).

Zusätzlich zu diesen Gremien hat der BGH den Großen Senat für Zivilangelegenheiten, den Großen Senat für Strafrecht, den Großen Grossen Senat, das nach dem Bundesrichtergesetz eingerichtete Bundesdienstgericht, einen Notarsenat, einen Rechtsanwaltssenat, einen Patentanwaltssenat, einen Landwirtschaftssenat, einen Wirtschaftsprüfersenat sowie einen Steuerberater- und Steuerberatersenat.

In einem Rechtsstreit beschließt der Große Zivilsenat oder der Große Senat für Strafrecht, ob ein Bürgersenat von der Beschlussfassung eines anderen Zivilsenates oder des Großen Senates für Strafrecht abweicht oder ein Kriminalsenat von der Beschlussfassung eines anderen Strafsenates oder des Großen Senates für Strafrecht abrückt. Auch der anerkennende Senat kann den Beschluss des Großen Senates zu einer Grundsatzfrage veranlassen, wenn seiner Ansicht nach die Weiterbildung des Gesetzes oder die Wahrung einer Einheitsgerichtsbarkeit dies erfordert.

Dem Großen Senat für Zivilangelegenheiten gehören der Präsident und je ein Vertreter des Zivilsenates, dem Großen Strafrechtssenat der Präsident und zwei Mitglieder des Strafrechtssenates an (§ 132 Abs. 5 GVG). Der Vereinigte Große Senat setzt sich aus dem Vorsitzenden und allen Angehörigen des Großen Senates zusammen; sie beschließen, ob ein Bürgerlicher Senat von dem Beschluss eines Strafsenates oder des Großen Senates in strafrechtlichen Angelegenheiten oder ein Penalsenat von dem Beschluss eines Bürgerlichen Senates oder des Großen Senates in zivilrechtlichen Angelegenheiten oder von dem Beschluss eines Senates abtritt.

Der Große und der Große Grosse Rat beschließen nur über die Frage des Rechts ohne Anhörung. Das Bundesgerichtshofgesetz vom 18. Juli 1968 (BGBl I S. 661) hat einen gemeinsamen Bundessenat mit Hauptsitz in Karlsruhe eingerichtet.

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