Abmahnung Facebook Impressum

Warnung Facebook Impressum

Für viele Unternehmen ist eine eigene Facebook-Seite ein integraler Bestandteil des Marketings geworden. Springe zu Müssen persönliche Facebook-Profile ein Impressum haben? Warnung: Zahlreiche Fanseitenbetreiber auf Facebook geben derzeit Warnungen aus, weil das Impressum fehlt oder falsch ist. Zum Zeitpunkt der Verwarnung gab es wahrscheinlich kein Impressum auf der Facebook-Seite. Verdeutlichen Sie, wie wichtig das Impressum ist.

Warnung vor Facebook-Impressum - Informationen & Tips!

Das Impressum ist eine der allgemeinen Mitteilungspflichten gemäß 5TMG. Ein Impressum ist z. B. für einen Verband oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung obligatorisch, wenn diese Einrichtungen über eine Internetpräsenz verfügen. Daher ist es auch zwingend erforderlich, ein gut erkennbares Impressum auf einer Facebook-Seite zu haben. Worauf Sie bei der Erstellung eines Impressums auf Facebook achten sollten, erfahren Sie hier.

Welche Informationen einem User auf Ihrer Facebook-Seite auf jeden Falle zur Verfügung gestellt werden müssen und welche Konsequenzen eine Warnung im Falle eines Fehlens oder eines falschen Impressums haben wird. Zu guter Letzt stellen wir Ihnen ein Beispiel für das gewünschte Impressum auf Facebook vor, das Sie hier downloaden können. Nach §5 TMG haben "Diensteanbieter", die im geschäftlichen Verkehr im Netz tätig sind, für ein Impressum zu sorgen.

Es ist sehr interessant zu wissen, was die Art des Unternehmens ausmacht und was der entscheidende Vorteil gegenüber persönlichen Facebook-Profilen ist. Bei Facebook ist dann ein Impressum nicht zwingend erforderlich. Ganz anders bei Firmen wie z. B. Verlage oder Online-Shops, die eine Facebook-Seite haben. Es muss sichergestellt sein, dass ein persönliches Anforderungsprofil die " Grenze der Geschäftskonformität " rasch durchbrechen kann.

Nachhaltige Maßnahmen, zum Beispiel durch den Austausch von Geschäftsinhalten mit Dritten, können sicherstellen, dass eine Webseite rasch als sachlich klassifiziert wird. Selbst wer viele professionell motivierte Beiträge über Facebook verschickt, verlässt rasch die Grenze eines Privatprofils. Das bedeutet, dass ein auf Facebook geschriebenes Impressum auch auf Mobilgeräten wie Tabletts und Smart-Phones verfügbar sein muss.

Bei fehlenden oder fehlerhaften Aufdrucken besteht ein erhebliches Warnrisiko. Wenn Sie sich über die rechtssichere Integration des Abdrucks nicht sicher sind, können Sie sich von einem im Internet-Recht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. 2. In Einzelfällen kann es auch Sinn machen, bei einem vorhandenen Impressum auf Facebook auf das äußere Erscheinungsbild der Unternehmenshomepage zu verweisen.

Handelt es sich um eine Frage, welche Informationen auf einer Facebook-Seite aufgrund der Abdruckpflicht gefunden werden müssen, ist wiederum § 5 TMG maßgeblich. Im Absatz wird der genaue Wortlaut in einem Impressum angegeben. Ausschlaggebend für das gewünschte Impressum auf Facebook ist nicht nur der Content. Der Begriff "Impressum" ist auf Einzelseiten des US-Social-Media-Giganten nicht obligatorisch.

Darüber hinaus ist es von großer Wichtigkeit, dass die Benutzer das Impressum auf einer Facebook-Seite auffinden. Daher wird folgende Prozedur empfohlen: Nachdem Sie das Impressum für Ihre Facebook-Seite angelegt haben, geben Sie es in den Infobereich Ihres Kontos ein. Zugleich müssen Sie aber auch darauf achten, dass auf der Startseite ein Verweis mit einem Link platziert wird, der auf das Impressum hinweist und nach dem Anklicken dort hinführt.

Es wurde lange Zeit heftig darüber diskutiert, wie die Abdruckpflicht auf Facebook umgesetzt werden soll. Manche kommerzielle Anwender hatten die Vorstellung, Beeindruckendes in Bildform aufzuladen. Weitere verwendeten BeitrÃ?ge, die sie separat als Impressum auswiesen. Dementsprechend sind die Benutzer dazu angehalten, den zwischenzeitlich erstellten Informationsteil für das Impressum zu verwenden und darauf aufmerksam zu machen. Nur im Jahr 2013 machte sich ein süddeutscher Konzern einen guten Ruf, indem er von mehreren Facebook-Nutzern eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro erhielt, da deren Aufdruck in der Mobilversion nicht ausreicht.

Mehr als 200 Verwarnungen waren dem Gericht bekannt. Die Betreiber der Seiten sind gut beraten, die Impressumspflicht so sorgfältig wie möglich zu befolgen, um zu vermeiden, dass solche Firmen überhaupt ins Auge gefasst werden. Bei einer Verwarnung aufgrund des auf Facebook geforderten Impressums sollte man sich am besten an einen erfahrenen Anwalt wenden.

Nachfolgend können Sie ein Beispiel des gewünschten Impressums auf Facebook downloaden. Wenn Sie das Impressum akzeptieren, ohne es an Ihre Website anzugleichen, kommen Sie den geltenden Nutzungsbedingungen nicht nach.

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