Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Nümann und lang
von Nümann und langFilesharing-Warnung von Nümann + Lang Anwälte?
In den vergangenen Jahren haben die Anwälte Nümann + Lang wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße im Netz gewarnt. Nach zahlreichen Verwarnungen der Anwälte Nümann + Lang, insbesondere in den Jahren 2009 und 2010, haben viele der Betroffenen eine geänderte Unterlassungsverpflichtung abgegeben, aber den von den Rechtsanwälten geforderten Pauschalbetrag von 450 EUR nicht bezahlt.
Nach langer Zeit des Schweigens in diesen Verfahren sind die Anwälte Nümann + Lang Ende 2012 wieder hier tätig geworden. In einem neuen Brief haben die Anwälte den gemahnten Parteien mitgeteilt, dass sie die Abmahnung annehmen würden, die ausstehende Klage in Hoehe von 450 EUR aber innerhalb von drei Tagen erledigt werden müsse.
Die Hintergründe der Briefe der Rechtsanwälte Nümann + Lang Ende 2012 liegen auf der Hand: Forderungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht werden innerhalb von drei Jahren verjährt, die Frist läuft erst mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem die Schutzrechtsverletzung verjährt ist (Verletzung um den 01.02.2009, Beginn der Frist am 31.12.2009 um 0:00 Uhr, Beginn der Frist am 31.12.2012 um 24:00 Uhr).
Mit den erneuerten Briefen der Anwälte Nümann + Lang sollte daher der Verjährungsbeginn unterbrochen und damit die Kostenforderung eingezogen werden können. Weil die Anwälte, wenn der Einwand der Verjährungsfrist vorgebracht wird, ihre Anforderungen nicht mehr umsetzen können. Sofern die Anwälte Nümann + Lang im Jahr 2010 angebliche Urheberrechtsverstöße angemahnt haben, tritt am 31.12. 2013 um 24:00 Uhr die Verjährungsfrist für mögliche Rechtsverletzungen in Kraft.
Wieweit die Pauschale von 450 EUR noch gemahnt wird oder weitere Abmahnungen der Anwälte Nümann + Lang erfolgen, wird sich zeigen. Die Anwälte Nümann + Lang verlangen in ihrer Filesharing-Mahnung grundsätzlich die Vorlage einer Abmahnung mit Strafklausel. Darüber hinaus wird der gemahnte Beteiligte über seine Schadenersatz- und Anwaltskosten informiert und erhält statt dessen die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von 450 ? oder mehr.
Eine Warnung bekommen - und jetzt? Wenn Sie von den Rechtsanwälten Nümann + Lang eine Filesharing-Warnung bekommen, sollten Sie diese immer ernst genommen und umgehend reagiert haben. Das Verlassen " der Warnung verursacht für Sie weitere, in der Regel erhebliche Mehrkosten. Sie sollten auch darauf achten, dass der Mahner nicht nachweisen muss, dass Sie die Warnung bekommen haben.
Der bloße Beweis, dass die Verwarnung abgesandt wurde, ist bereits ausreichend. Ein Warnschreiben kann per Post, Telefax oder E-Mail versendet werden. Allerdings, da diese Bezeichnungen alle auf verschiedene Urheberrechtsinhaber zurückzuführen sind, wird keine Warnung vor Urheberrechtsverletzungen an alle Werke gesendet. Eine Warnung pro Anlage ist möglich.
Repräsentiert eine Warnstelle also mehrere Dolmetscher und/oder Rechteinhaber, hat dies gleich mehrere Verwarnungen zur Konsequenz (Mehrfachverwarnungen), die pro Verwarnung Schadenersatz und Anwaltskosten freisetzen. Anwaltskanzleien wie Nümann + Lang sind auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet. In der Ihnen zugesandten und von Ihnen zu unterzeichnenden Abmahnungserklärung schlummern bereits etliche Fallstricke: Unterschreiben Sie die Abmahnungserklärung in dieser Weise, so können Sie Ihre Schuldfrage anerkennen, in jedem Falle aber die Anwaltskosten als Aufwand für die Gegenpartei und die meist zu hoch bemessenen Konventionalstrafen.
Darüber hinaus sind Sie an die Unterlassungsverpflichtung 30 Jahre lang verpflichtet, auch wenn sich in diesem Zeitraum die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder die Gerichtsbarkeiten verändern sollten. Mit einer modifizierten Abmahnung kann Ihr Anwalt den einstweiligen Verfügungsanspruch der anderen Partei so befriedigen, dass Sie nicht mehr rechtliche Nachteile in Kauf nehmen müssen als noetig. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit späterer Warnungen im Rahmen von Containerakten, kann es sinnvoll sein, die geänderte Abmahnung so weit wie möglich zu erstellen, um das Risiko teurer späterer Warnungen zu mindern.
Weil dies auch für Rechtsanwälte eine anspruchsvolle Arbeit ist, sollten Sie niemals Beispielvorlagen (z.B. aus dem Internet) benutzen und selbst eine geänderte Unterlassungsverpflichtung anlegen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt überprüft auch, ob Sie wirklich schadenersatzpflichtig sind. Für den illegalen Dateitausch eines 13-jährigen Kinds haftet ein Elternteil prinzipiell nicht, wenn er das betroffene Kind auf das Verboten der illegalen Beteiligung an Internet-Tauschbörsen hingewiesen hat und es keine Beweise dafür gibt, dass sein eigenes Kinde gegen dieses Verboten verstoßen hat (BGH, Entscheidung vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12).
Abschließend überprüft Ihr Anwalt, ob die Anwaltskosten der Gegenpartei in Bezug auf Grund und Betrag legal sind. Die Anwaltskosten gehen prinzipiell zu Lasten des Abonnenten, der auch nicht für den illegalen Dateitausch verantwortlich ist. Wenn Sie zu denjenigen zählen, die bereits eine geänderte Abmahnung bei den Anwälten Nümann + Lang eingereicht haben, aber dennoch noch einmal zur Entrichtung der Pauschale von 450 EUR verpflichtet sind, sollten Sie sich auch an einen Urheberrechtssachverständigen oder Ihren ehemaligen, in dieser Angelegenheit arbeitenden Anwalt wenden.