Kündigung wegen Depressionen

Abbruch aufgrund von Depressionen

Antrag auf Auflösung wegen Depression nach Beendigung. Kann ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Abbruch durch Eigengebrauch Achtung lang! Kurz darauf wurde sie aus betrieblichen Gründen entlassen. Beendigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges.

Anwalts-Flatrate

Ich hatte vor 2 Jahren eine kleine Vertiefung, die innerhalb von 4 Schwangerschaftswochen zu behandeln war und ich fühlte mich wieder gut. Jetzt vor 1 week kam die Vertiefung wieder, aber kräftiger als je zuvor. Ich habe meinen Auftraggeber darüber unterrichtet und ein medizinisches Gutachten mitgeschickt. Bereits unter ärztlicher Betreuung, Therapien, Medikamente, uvm.

Als ich ihr sagte, dass ich nicht wüsste, wie lange es dauern würde (6 Wochen, 3 Monaten oder einem halben Jahr), bis ich mich wieder besser fühlen würde und die Therapie funktionieren würde. Sollte ich mich selbst aufgeben? Werde ich dann aus dem Arbeitsvermittlungsamt verbannt, obwohl ich ein ärztliches Zeugnis habe? Welche Folgen hat es für mich, wenn der Kunde mich abmeldet?

Liebe Beratungssuchende, vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Zuge einer ersten Beratung wie folgt beantworte: Eine Kündigung durch Sie ist nicht ratsam, da Sie dann vom Arbeitsmarktservice ein dreimonatiges Verbot bekommen ( 144 Abs. 1 S. 1 S. 1 SGB III). Das heißt, Sie bekommen kein ALG 1 und die Arbeitsagentur deckt Ihre Sozialhilfe nicht ab, so dass Sie auch eine eigene Krankenkasse abschließen müssen.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Erkrankung kann nur unter strengen Auflagen erfolgen: Laut Gerichtsurteil müssen drei Bedingungen für eine krankheitsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters vorliegen, darunter eine sogenannte "negative Gesundheitsprognose". Ihr Vorgesetzter kann jedoch aus Verhaltensgründen kündigen; dies erfordert zunächst eine Mahnung. Im Falle einer endgültigen Kündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf ALG1 für 12 Monaten, wenn Sie die Bedingungen (Beschäftigungsdauer) einhalten.

Jeder, der während der Arbeitslosenzeit erkrankt oder zum Kündigungszeitpunkt erkrankt ist, bekommt zunächst weiterhin das volle Arbeitsentgelt vom Arbeitsmarktservice. Zur Vermeidung von Problemen durch verpasste Terminvereinbarungen sollten Sie die Erkrankung dennoch dem verantwortlichen Arbeitsmarktservice mitteilen und dort Ihren "gelben Zettel" vorzeigen. Was ist, wenn ich jetzt im Gesundheitszustand entlassen werde, so muss mir nun der Dienstherr noch die ersten 6 Wochen und danach doch selbstständig die Krankenversicherung weiterzahlen, oder? dann muss ich mich doch anmelden, wenn das Arztzeugnis mal ein Halbjahr noch nicht beim Arbeitsvermittlungsamt einträgt oder?

Wie lange Ihr Auftraggeber Sie zahlen muss, richtet sich nach der Dauer Ihrer Kündigungsfrist. Ist dies 6 Woche, muss Ihr Auftraggeber Ihnen weiterhin 6 Woche zahlen, wenn Sie z.B. nur 4 Woche nach dieser Zeit die Arbeitsagentur auszahlen. Sind die 6 Schwangerschaftswochen "voll", übernehmen die Krankenkassen die Auszahlungen.

In dieser Zeit ist ihr Rechtsanspruch auf das ALG1 (§ 143 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) ausgesetzt. Der Bezugszeitraum des ALG wird jedoch nicht um das Krankheitsgeld erweitert, sondern um das Krankheitsgeld auf ALG1 erhöht oder gekürzt (§ 128 SGB III). Mit''gelbes Leuchten''' meine ich eine amtliche ärztliche Bescheinigung, die Sie von Ihrem Hausarzt bekommen und die Sie normalerweise an Ihren Auftraggeber weitergeben.

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