Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rente mit 450 Euro Job
Pension mit 450 Euro ArbeitsplatzDie Teilrente und das Zusatzeinkommen können flexibel und individuell kombiniert werden.
Vorsorge: So bezahlt Ihr Mini-Job Ihre Rente
Hast du schon mal deine Vorsorgesituation geprüft? Insbesondere viele Mütter können mit einer Rente unterhalb des Grundeinkommens rechnen. Sie als Minijobber sollten es wissen: Mini-Job-Verträge vor 2013: Wenn Sie zum Beispiel noch einen vor 2013 geschlossenen Mini-Job-Vertrag haben, können Sie nicht nur Ihre gesetzlich vorgeschriebene Rente mit einem kleinen Zuschlag erhöhen, sondern zugleich alle Zuschüsse für die Riester-Rente absichern.
Bei Minijobs im kaufmännischen Sektor zahlt der Unternehmer für die Pensionsversicherung eine Pauschale von 15 vH. Der Minijobber erhöht diesen Anteil auf freiwilliger Basis um weitere 3,6 Prozentpunkte, so dass zusammen der Beteiligungssatz von 18,6 Prozentpunkten (2018) für die gesetzliche Altersvorsorge erlangt wird. Mit 450 Euro im Monat sind das 16,20 Euro, bei gleichzeitig geringeren Erträgen.
Mini-Job-Verträge ab 2013: Als Mini-Jobber sind Sie nach dem neuen Gesetz ab 2013 vollständig in der Pensionsversicherung versichert und haben somit auch Anspruch auf Reha-Leistungen, eine Invalidenrente und die Riester-Förderung. Damit erhöhen Sie (ohne dass Sie etwas tun müssen) den pauschalierten Rentenversicherungsanteil des gewerbsmäßigen Unternehmers von 15 Prozentpunkten mit eigenen Mitteln um 3,6 Prozentpunkte auf den dann gültigen Rentenversicherungsanteil von 18,6 Prozentpunkten (2018).
Dies sind nur 16,20 Euro pro Monat bei einem Einkommen von 450 Euro. Anmerkung: Sie können auf Ihre Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis verzichtet werden. Dazu beantragen Sie die Freiheit der Versicherung, dann gilt der Pauschalbeitrag des Dienstgeber.
Die Mini- Job- und Pensionsversicherung
Mitarbeiter, die nicht nur temporär bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind wie andere Mitarbeiter durch die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert. Mini-Jobber haben zwar die Gelegenheit, dieser Versicherungsverpflichtung in schriftlicher Form zu widersprechen, sollten jedoch verschiedene Voraussetzungen beachten, die im Einzelfall für oder gegen den Fortbestand in der Rentenversicherung sprechen. 2.
Bis auf wenige Ausnahmefälle ist ein Mitarbeiter in der Regel der Pflichtversicherung unterstellt. Auch bei Minijobbern, die regelmässig bis zu 450 Euro im Monat einnehmen. Lediglich wer einen befristeten Mini-Job durchführt, d.h. nicht länger als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr beschäftigt ist - die Gehaltshöhe ist unerheblich -, ist von der Pensionsversicherungspflicht ausgenommen.
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern können Mini-Jobber, die nicht kurzzeitig angestellt sind, auch während des Arbeitsverhältnisses von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. In unserem Leitfaden Die Flexi-Rente vermitteln Ihnen Fachleute die aktuellen Hinweise zum Thema flexibler Ruhestand: Die neuen Möglichkeiten für Pensionäre und Pensionäre. Mini-Jobber, die keine Freistellung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, bleiben rechtlich versichert und müssen dementsprechend Steuern abführen.
Derzeit liegt der generelle Beteiligungssatz für die gesetzliche Altersvorsorge bei 18,7 Prozentpunkten. Jedoch zahlt der Auftraggeber - unabhängig davon, ob der Mini-Jobber weiterhin für die Rente versichert ist oder nicht - in der Regel 5,0 % für Mini-Jobs in privaten Haushalten und 15,0 % für alle anderen Mini-Jobs. Der Restbetrag ist vom pensionsversicherungspflichtigen Mitarbeiter zu erstatten.
Im Einzelnen muss ein pensionsversicherter Mini-Jobber 3,7 % des Monatsgehalts in einem Gewerbebetrieb bzw. 13,7 % bei Mini-Jobs in privaten Haushalten zahlen, die aus dem Gehalt an die gesetzlichen Rentenversicherungen gezahlt werden. Liegt der monatliche Verdienst beispielsweise exakt bei 450 Euro, werden 16,65 Euro (3,7 von 450 Euro) bzw. 61,65 Euro (13,7 von 450 Euro) vom Gehalt des Minijobbers für die gesetzlichen Rentenversicherungen einbehalten.
In unserem Leitfaden "So schliessen Sie Ihre Vorsorgelücke" finden Sie wichtige Experten-Tipps zur staatlichen Vorsorge. Bei Minijobbern, die weniger als 175 Euro pro Monat beziehen und rentenversichert sind, muss ein minimaler Beitrag zur Pensionsversicherung, der sich aus einem rechnerischen Einkommen von 175 Euro ergibt, an beide, d. h. sowohl den Dienstgeber als auch den Dienstnehmer, gezahlt werden.
Die Mindesthöhe liegt bei 32,73 Euro (18,7 von 175 Euro). Je nach Typ des Mini-Jobs muss der Auftraggeber in diesem Falle jedoch nur 5,0 oder 15,0 Prozentpunkte des effektiven Einkommens auszahlen. Demgegenüber werden nicht nur die 13,7 Prozentpunkte (Minijob in einem Privathaushalt) bzw. 3,7 Prozentpunkte (für alle anderen Minijobs) vom eigentlichen Einkommen des Minijobbers in Abzug gebracht, sondern auch 18,7 Prozentpunkte von der Differenz zwischen dem effektiven Einkommen und den 175 Euro von den Löhnen.
Ein Mini-Job steigert die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanwartschaften, egal ob nur der Dienstgeber aufgrund eines Widerspruchs gegen eine Versicherungsverpflichtung oder der Dienstnehmer auch einen eigenen Betrag zahlt, da er weiterhin der Pensionsversicherung unterliegt. Der Betrag der entsprechenden Anwartschaft ist jedoch niedrig. Laut der DRV steigt die zukünftige Monatsrente bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro derzeit in einem Mini-Job um rund 4,43 Euro pro Jahr, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherungspflicht besteht.
Bezahlt der Mini-Jobber keine eigenen Beitragszahlungen, weil er der Rentenversicherungspflicht widerspricht, sind es rund 3,55 Euro. Neben dem Gehaltsabzug und der Rentenanhebung gibt es jedoch noch weitere Faktoren, die Mini-Jobber bei der Entscheidungsfindung über den Ausstieg aus der Rentenversicherung beachten sollten.
So könnte beispielsweise die Berücksichtigung von Monaten als Mini-Jobber als so genannte Warte- oder Beitragszeiten in der Rentenversicherung von Bedeutung sein. Weil ein Anwartschaftsanspruch auf verschiedene Renten- und Leistungsarten erst nach Ablauf einer gewissen Wartefrist besteht. Muss ich rentenversichert sein? Bei einem pensionsversicherten 450-Euro-Minijob wird die Arbeitszeit der von der Pensionsversicherungspflicht befreiten Minijobs nur ratierlich als Wartefrist mitgerechnet.
Wenn Sie von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind und z.B. 450 Euro in einem Mini-Job verdienen, müssen Sie etwa drei Jahre lang daran mitarbeiten, um die gleichen Wartezeiten als Mini-Jobber mit dem gleichen Lohn gutgeschrieben zu kriegen, der weiterhin der Rentenversicherung unterliegt. Verbleibt ein Mini-Jobber rentenversichert, so kann er unter anderem einen bereits erworbenen Schutz für eine gesetzlich vorgeschriebene Invalidenrente beibehalten und seinen Leistungsanspruch weiter ausbauen.
Weil ein Anwartschaftsanspruch auf eine Invalidenrente nur entsteht, wenn man eine Wartefrist von fünf Jahren hat und seit fünf Jahren fünf Jahre vor Eintreten der Invalidität als gesetzlicher Rentenversicherer Beiträge an die Pensionskasse entrichtet hat. Darüber hinaus haben nur noch die in der staatlichen Altersversorgung verbleibenden Mini-Jobber direkten Zugang zur staatlichen geförderten privaten Altersversorgung in Gestalt eines Riester-Rentenvertrags.
Darüber hinaus haben nur rechtlich versicherte Rentner Anspruch auf eine Betriebsrente und können die Sozialversicherungsbeiträge unbesteuert und frei von Sozialversicherungsbeiträgen unmittelbar aus ihrem Bruttolohn abführen. Aber es gibt auch Aufstellungen z.B. für Menschen, die bereits eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, für die ein Verbleiben in der Rentenversicherung als Mini-Jobber möglicherweise von Nachteil sein könnte.
Nach dem DRV sollten sich daher Mini-Jobber bei den DRV-Informations- und Beratungszentren über die Vor- und Nachteile in Einzelfällen erkundigen, bevor sie von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Ausführlichere Informationen zu Pensionen und Mini-Jobs finden Sie auf der Website der Mini-Jobzentrale. Ausführlichere Hintergrundinformationen finden Sie auch in der downloadbaren Informationsbroschüre "Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente" des DRV und dem kürzlich erschienenen Leitfaden "Mit Minijobs die Rente sichern" der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Weil ein Mini-Jobber, auch wenn er die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung beibehält, nur einen kleinen Pensionsanspruch hat, ist es von Bedeutung zu wissen, welches Gesamtrenteneinkommen er im Sinne der finanziellen Sicherheit im hohen Lebensalter erwarten kann.