Rücktritt Mietvertrag

Kündigung des Mietvertrages

Sprung zu Ist es möglich, vom Mietvertrag zurückzutreten? Dies gilt jedoch nicht automatisch für den Mietvertrag. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Vier Wochen Zeit, um den Vertrag durch Widerruf oder Rücktritt für ungültig zu erklären. ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Mietverträgen.

Recht zum Rücktritt vom Mietvertrag

dmb) Ein einmal geschlossener Mietvertrag ist in der Regel gültig. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kann der Pächter nicht "überdenken". Es gibt nur dann eine Ausnahmeregelung, wenn im Mietvertrag für den Vermieter ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht besteht. In der Regel hat der Nutzer jedoch nur die Option, den unbeschränkten Mietvertrag mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten zu beenden.

Das ist bereits vor dem Bezug der Ferienwohnung möglich. Den Mietern steht jedoch ein Widerrufs- oder Kündigungsrecht bei sogenannten Haustürverkäufen zu. Es läuft erst, wenn der Konsument und der Pächter schriftlich Anweisungen zu diesem Recht haben. Zum Beispiel können Mietern, die "überredet" wurden, einen neuen Mietvertrag, einen Aufhebungsvertrag oder eine zweifelhafte Mietzinserhöhung abzuschließen, von diesem Konsumentenschutzgesetz Gebrauch machen.

Die Widerrufsbelehrung entfällt z.B., wenn der Mieter nicht gewerblich tätig wird, wenn er in die Ferienwohnung eingewiesen wurde, etc.

14-tägiges Widerrufsrecht ist ein Märchen (+ Lösungen)

Es kommt immer wieder vor, dass ein Mietvertrag vorzeitig abgeschlossen wird und der Vertragsabschluss später bedauert wird. Zum Beispiel, wenn der Pächter davon ausgeht, dass er eine Gehaltserhöhung erhält und sich eine grössere Ferienwohnung leistet und sich dies als Fehler herausstellt, kann es notwendig sein, den Mietvertrag zu kündigen.

Selbst ein geplanter, aber nicht durchführbarer Wechsel in die Wohngegend kann den Willen des Vermieters begründen, den Mietvertrag gar nicht erst auszuführen und so rasch wie möglich zu kündigen. Zahlreiche Mietinteressenten gehen davon aus, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von einem Mietvertrag Abstand nehmen und so Kündigungen und Mieten bis zum Ende der Kündigungsfrist vermeiden können.

Durch diesen Betrag wird die irrtümliche Annahme beseitigt, dass innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht. Es wird auch diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen ein Mietvertrag ohne Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Ein Mietvertrag ist eine langfristige Verpflichtung, die nicht aus einem einzigen Leistungsaustausch und Entgelt besteht, sondern die Vertragsparteien zu regelmäßigen oder permanenten Dienstleistungen über einen langen Zeitrahmen hinweg bindet. Ein typisches Merkmal von Dauerschuldverhältnissen ist, dass sie nicht durch Rücktritt aufgehoben werden können.

Grundsätzlich gilt nur eine fristgerechte Beendigung des Vertrages mit Wirksamkeit für die Zukunft. Für die Dauer der Beendigung gelten Fristen. Ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertragspartners ist daher gesetzlich nicht vorgesehen. Will der Leasingnehmer den Mietvertrag auflösen, so hat er ihn (sofern kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt) unter Beachtung der Dreimonatsfrist des 573 As.1 BGB zu kÃ?ndigen und bis dahin auch den Mietzins zu entrichten.

Kündigungsmöglichkeit besteht jedoch ab Vertragsabschluss und damit noch vor dem Einzugsdatum. Achtung: Ein Mietvertrag kann in der Regel erst nach drei Monate gekündigt werden. Die Tatsache, dass ein Mietvertrag in der Regel nur durch Beendigung gekündigt werden kann, bedeutet nicht, dass ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich ist.

Dies ist in den beiden nachfolgenden Fälle möglich: Erstens steht es den Vertragspartnern frei, in einer Mietvertragsklausel zu vereinbaren, daß der Pächter unter gewissen Bedingungen das Recht haben soll, vom Mietvertrag zuruckzutreten. Es ist jedoch ratsam, dass derjenige, der den Mietvertrag kündigen möchte, durch einen Besuch im Mietvertrag prüft, ob ein solches Recht vorkommt.

Zusätzlich zum vertraglichen Widerrufsrecht kann in besonderen Fällen ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht vorliegen. 323 BGB regelt ein Widerrufsrecht für den Fall, dass ein Zahlungspflichtiger im Falle eines beiderseitigen Vertrages eine geschuldete oder vertragsgemäße Dienstleistung nicht leistet, obwohl der Zahlungsempfänger ihm eine entsprechende Nacherfüllungsfrist gesetzt hat.

Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nicht für Weiterverpflichtungen. Wird der Mietvertrag jedoch noch nicht umgesetzt, ist der/die MieterIn gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20.06.2012 - 3 U 6/10 zum Rücktritt vom Mietvertrag befugt, wenn der/die VermieterIn die gemieteten Räumlichkeiten trotz Setzung einer Nachfrist nicht bis zum vertraglich vorgesehenen Übergabezeitpunkt in einen der Nutzung angemessenen Zustand gebracht hat.

Wenn der Rücktritt ausgesprochen wird, hat dies zur Konsequenz, dass der Mietvertrag gemäß § 346 BGB in ein sogenanntes Erstattungspflichtverhältnis umgewandelt wird. Die Vermieterin muss die bereits bezahlte Mietsumme an den Pächter zurückzahlen. Für seinen Teil hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber den Nutzwert zu erstatten, wenn ihm die Immobilie bereits übergeben wurde.

Gewöhnlich erfolgen die Gespräche im Vorgriff auf den Vertragsabschluss mit einem Mietvertrag in den Geschäftsräumlichkeiten des Eigentümers oder Vermittlers oder mit einem Begehungstermin in der zukünftigen leerstehenden Wohnhaus. Wird die Vertragsverhandlung jedoch in einem Privathaushalt oder am Arbeitsort des zukünftigen Pächters durchgeführt, können die Verhältnisse des Vertragsabschlusses dazu führen, dass der Pächter ein Rücktrittsrecht hat.

Voraussetzung für das Widerrufsrecht: Das Recht beinhaltet in 312 BGB ein Rücktrittsrecht für Haus-zu-Haus-Geschäfte. Dieser sieht vor, dass ein Konsument bei einem zwischen ihm und einem Unternehmen geschlossenen Kaufvertrag, der eine bezahlte Dienstleistung betrifft, ein Rücktrittsrecht hat, wenn der Konsument entschlossen ist, den Kaufvertrag durch ein mündliches Gespräch an seinem Arbeitsort oder im Wohnbereich abzuschließen.

Das heißt für den Bewohner: Folgendes: Ein Rücktrittsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Hauswirt in Ausübung einer gewerbsmäßigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit auftritt. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Hauswirt als Existenzgründer auftritt, wenn er viele Appartements an Wechselmieter verpachtet und dafür ein Buero hat.

Eine weitere Bedingung für das Rücktrittsrecht ist, dass die Vertragsverhandlung am Standort des Vermieters oder im Wohnbereich erfolgt ist. Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt der Mietvertragsverhandlungen, die zur Entscheidung des Vermieters geführt haben. Allerdings ist bei der Überprüfung, ob im Wohnbereich eine Vertragsverhandlung stattfand, zu betonen, dass es nicht notwendig ist, dass es sich bei dem Wohneigentum um das des Eigentümers handeln muss.

Es wird daher dargestellt, dass z.B. die zu vermietende Mietwohnung selbst eine private Eigentumswohnung im Sinne des 312 BGB ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung noch vom bisherigen Bewohner eingenommen wird. Das Appartement des Eigentümers ist ebenfalls eine private Ferienwohnung im Sinne des § 312 BGB. Findet die Vertragsverhandlung in der Vermieterwohnung statt, so entsteht jedoch nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn der/die MieterIn den VermieterIn in seiner bzw. seiner Mietwohnung zu anderen Anlässen besucht und dabei, ohne dass dies vorgesehen ist, die Vertragsverhandlung durchführt.

Besucht der Pächter den Pächter jedoch von vornherein mit dem Zweck, mit dem Pächter in seiner privaten Wohnstätte eine Vertragsverhandlung zu betreiben, gibt es kein Rücktrittsrecht (vgl. BGH, Entscheidung vom 31.03.2000 - VII ZR 167/99). Genauso ungeschützt wie bei einer gezielten Suche nach dem Anbieter für die Vertragsverhandlung ist der Nutzer, wenn er den Anbieter in seine oder eine andere private Mietwohnung für die Vertragsverhandlung beauftragt.

Ein Rücktrittsrecht nach 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB gibt es auch in diesem Falle nicht. Diese Beschränkungen müssen auch für die Verhandlung in der vom vorherigen Bewohner zu vermietenden Ferienwohnung bestehen. Allerdings nur, wenn der Leasingnehmer über sein Rücktrittsrecht bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert wurde. Erfolgt die Weisung jedoch nicht in vollem Umfang, muss der Rücktritt innerhalb von 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.

Demzufolge kann der Widerspruch im Unterschied zu einer Stornierung auch per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgen. Der erste Mietvertrag wird nur sehr vereinzelt als Haus-zu-Haus-Geschäft abgeschlossen. Bei Mietverträgen und deren Rücktritt wird das Rücktrittsrecht daher in der Regel nicht gewahrt. Mieterhöhungsverträge (vgl. LG Wiesbaden, Urteile vom 01. 07. 1996 - S 434/95 ), Verträge über die Betriebskostenübernahme (vgl. AG Frankfurt, Urteile vom 12. 02. 1998 - 33 C 3489/97 - 13, 33 C 3489/97), spätere Beschränkungen (vgl. LG Görlitz, Urteile vom 23. 08. 2000 - 2 S 190/99), die Einigung über eine Vorauszahlung der im Mietvertrag vereinbarten betrieblichen Kosten anstelle der pauschalen Kosten.

Das Widerrufsrecht hat die gleichen Auswirkungen wie der Rücktritt vom Mietvertrag. Durch die Bezugnahme in 357 Abs. 1 BGB auf 346 BGB ergibt sich auch eine Rückgabepflicht, die die Pflicht der Vertragsparteien zur Erstattung der jeweiligen von der Gegenpartei erhaltenen Leistung rechtfertigt. Als weitere Möglichkeiten der sofortigen und rückwirkenden Kündigung des Mietvertrages bietet sich die in den §§ 119 ff.

Im Gegensatz zum Widerrufsrecht steht das Widerrufsrecht nicht nur dem Leasingnehmer, sondern auch dem Leasinggeber zu. Die Absichtserklärung, die zum Vertragsabschluss führte, kann von Mietern und Vermietern angefochten werden, so dass der Mietvertrag von vornherein als ungültig erachtet wird. Bei einem Mietvertrag kann der in 119 Abs. 2 BGB genannte Fehler hinsichtlich der Wesentlichkeit einer bestimmten Sache oder einer bestimmten Persönlichkeit von besonderer Tragweite sein.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich der Eigentümer über die Solvenz des Vermieters einig ist. Allerdings wird es viel häufiger passieren, dass der Bewohner eine Fehleinschätzung des Zustands der Mietobjekte hat. Liegt z. B. ein Irrtum des Vermieters über die Grösse der Mieträume vor, handelt es sich ebenfalls um einen Fehler im Sinne des § 536 BGB, weshalb das beschriebene Wettbewerbsproblem auftritt.

Zum Beispiel kann es zu einem inhaltlichen Fehler kommen, wenn sich der Vermieter über die Person des Mieters oder des Mieters verwechselt . Wenn zum Beispiel der Pächter fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass er in der Ortschaft, in der sich die gemietete Immobilie gerade aufhält, einen neuen Arbeitsplatz erhält oder dass er eine Lohnerhöhung erhält, durch die er sich die gemietete Immobilie finanzieren kann, gibt ihm dies kein Rücktrittsrecht.

Die Anfechtungsmöglichkeit des Mieters wegen betrügerischer Irreführung, die in den meisten Fällen auch dann gegeben ist, wenn sich der Fehler auf einen Fehler in der gemieteten Sache bezogen hat, ist nicht nur für den Mieters, sondern auch für den Eigentümer von Bedeutung. Zum Beispiel hat der/die VermieterIn das Recht, den Mietvertrag zu bestreiten, wenn der/die MieterIn im Zuge einer Selbstanzeige unrichtige Auskünfte gibt.

Bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes muss der Rücktritt sofort, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, nach Kenntnis nahme des Rücktrittsgrundes durch den/die MieterIn oder VermieterIn, längstens jedoch 1 Jahr nach Einreichung der Absichtserklärung stattfinden. Der Mietvertrag wird infolge der Berufung nachträglich aufgehoben (vgl. BGH, Entscheidung vom 16. August 2008 - XII ZR 67/06).

Die Zielsetzung der fristlosen und fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses kann auch von Mietern und Vermietern durch außerplanmäßige Kündigungen gemäß §§ 543, 569 BGB erreicht werden. Der Mietvertrag wird dadurch nicht wie bei der Challenge mit der bisherigen Laufzeit aufgehoben, sondern endet zeitnah.

Der ausserordentliche Kündigungsgrund liegt jedoch nur dann vor, wenn unter Beachtung aller im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten, vor allem des Verschuldens der Vertragspartner, und unter Beachtung der Belange beider Parteien die Fortführung des Mietvertrages bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Vertragsbeendigung für den Kündiger nicht zu erwarten ist.

Über die Anforderungen dieses Kündigungsrechtes können Sie sich im Artikel "Außerordentliche ordentliche Auflösung ohne Kündigung" informieren. Ein Mietvertrag kann in der Regel nur mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine generelle bedingungslose Rücktrittsmöglichkeit innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht - entgegen der landläufigen Meinung - nicht.

a) Der Leasingnehmer ist zum Rücktritt vom Mietvertrag befugt, wenn ihm ein vertraglich vereinbartes Recht zum Rücktritt gewährt wurde oder der Leasinggeber die gemieteten Räumlichkeiten trotz Setzung einer Nachfrist nicht bis zum vertraglich vorgesehenen Übergabezeitpunkt in einen der Nutzung angemessenen Zustand gebracht hat. Im Falle des Rücktritts wird der Mietvertrag in ein Bürgschaftsrückverhältnis umgewandelt mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Dienstleistungen an die Gegenpartei zurückerstattet werden. b) Der/die MieterIn hat ein Recht auf Widerruf, wenn ein sogenanntes Haus-zu-Haus-Geschäft zustandekommt.

Bei einem Widerruf kommt es ebenfalls zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Wird das Rücktrittsrecht nicht durch die vertraglichen Gewährleistungsansprüche ersetzt, kann der Mietvertrag nachträglich vernichtet werden. d) Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn ein wesentlicher Grund für den Fortbestand des Mietvertrags liegt.

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