Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abfindung Steuerfrei
Abgangsentschädigung steuerfreiSteuertipp: So sparen Sie Ihre Abgangsentschädigung vom Finanzamt
Mit dem Trost des Chefs ist das Steueramt zufrieden: "Mit einem goldenen Handschlag" sind Abgaben fällig. Laut einer vom Institut der Deutschen Wirtschaft durchgeführten Branchenumfrage gehen rund 28% der 2300 Betriebe davon aus, im Jahr 2013 Arbeitsplätze abbauen zu müssen. Aber auch die Steuerbehörden sind über eine Abfindung erfreut.
Aus steuerlichen Gründen werden sie nicht wie ein Geschenk betrachtet, das dem Kunden ohne Abzug gutgeschrieben wird, sondern wie Löhne. Die Abgangsentschädigungen sind seit 2006 vollständig zu versteuern und müßten bei der Einkommensteuerberechnung zum laufenden Jahreseinkommen addiert werden", erläutert Frau Klocke, Rechtsberaterin beim Bundes der Steuerminister. Man könnte unter bestimmten Voraussetzungen in einen erhöhten Satz schlüpfen und muss wesentlich mehr an die Steuerbehörden zahlen als sonst.
Zum Beispiel wird das Einkommen eines normalen Verdieners, der ein zu besteuerndes jährliches Einkommen von EUR 4.000 erzielt hat, mit EUR 4.000 anstelle von EUR 23,76 mit EUR 33,54 versteuert. "Dass die Abfindung in voller Höhe versteuert wird, ist unerschütterlich. Die Steuerlast kann jedoch durch die so genannte fünfte Regel etwas reduziert werden", sagt Michael Henn, Vorsitzender des Verbands der deutschen Arbeitsrechtler in Stuttgart.
In diesem Fall wird die Einkommenssteuer zunächst auf das laufende jährliche Einkünfte errechnet. Die Abfindung wird dann auf fünf Jahre aufgeteilt, ein Fünffachbetrag des Einkommens hinzuaddiert und die Steuern neu errechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Beträgen wird mit fünf mal so groß wie der Betrag der Abfindungssteuer, der zur ordentlichen Einkommenssteuer aufgerechnet wird.
"Es wird ein kleiner Aufschlag von etwa fünf Prozentpunkten auf den Gesamtbetrag duldet. Andernfalls können Abgangsentschädigungen in Teilbeträge aufgeteilt, aber nicht jährlich ausgezahlt werden, wenn man von der fünften Regel profitieren will", erläutert Vicky Johrden, Beraterin des Bundesverbandes der Steuerberater. Daher sollte man die Möglichkeiten einer Kompensation in "Jahresstufen" nicht sofort ablehnen, kann aber dennoch unabhÃ?ngig von der fÃ?nften Regelung ein Mittel zur Steuereinsparung sein: "Die zu besteuernde Höhe ist hier gleich geblieben.
Durch die Aufteilung statt der Verteilung innerhalb eines Berechnungszeitraums hat sie jedoch weniger steuerliche Auswirkungen", erklärt er. Dies liegt daran, dass die Höhe der Steuern mit dem Ertrag ansteigt, und die Aufteilung kann Sie auf einem tieferen Tarifniveau halten. Die Teilzahlung ist auch dann rechtlich zulässig, wenn sie nur über zwei Jahre hinweg geleistet wird und die Zahlungsfristen mit dem Auftraggeber vor Ablauf des Vergleichs festgelegt werden.
Die steuerliche Begünstigung von Sharing oder Quinten ist abhängig vom jeweiligen Fall. Da nicht nur das Ergebnis der Steuerperioden und die Abfindung, sondern auch viele andere Aspekte eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, ist es am besten, einen Berater zu konsultieren.