Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Waldorf Frommer Abmahnung
Warnung vor Waldorf FrommerWir haben gerade eine weitere Verwarnung von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten. Hinweise und Hilfe beim Empfang einer Dateifreigabewarnung. Nach aktuellen Meldungen kursieren wieder Warnungen der Muenchner Kanzlei Waldorf Frommer.
Warnung von Waldorf Frommer: Was Sie wissen müssen
Das Anwaltsbüro Waldorf Frommer sendet bundesweit mehrere tausend Mahnungen. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt repräsentiert den tatsächlichen Rechtsinhaber, z.B. Film- oder Verleihunternehmen wie Twentieth Century Fox. Die Anwaltskanzlei bittet Sie, eine Abmahnung zu unterschreiben. Die Empfängerin oder der Empfänger ist ebenfalls verpflichtet, Schadenersatz zu leisten und die durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen zu tragen.
Auch wenn es sich eigentlich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt, sind die Anforderungen in Warnungen oft überzogen: Selbst wenn es ein großer Schlag ist, eine Warnung in Ihrer Mailbox zu entdecken, sollten Sie nicht zu schnell vorgehen. Im Falle von File-Sharing-Warnungen sollten Sie auf keinen Fall den angeforderten Geldbetrag übertragen oder die mitgelieferte Abmahnung einreichen.
Weil wer die Schadenshöhe und die Abmahnungskosten kennt, mit einem weiteren Rechtsvergehen gegenüber dem beschädigten Betrieb eine sogen. Am besten ist es, wenn Sie eine so genannte geänderte Abmahnung einreichen. Anders als die mitgeschickte Stellungnahme ist die geänderte Fassung kein Schuldeingeständnis: Der Autor verpflichtet sich, in der Folge keine weiteren Gesetzesverstöße zu begangen.
Senden Sie die geänderte Abmahnung immer per Einschreibebrief, damit Sie sich vergewissern können, dass sie auch tatsächlich eingetroffen ist. Einen Brief der Kanzlei Waldorf Frommer sollte man immer ernst nehmen und nicht ignorieren. Wenn Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht antworten und keine geänderte Abmahnung absenden, kann dies Konsequenzen haben:
Das Risiko einer einstweiligen Anordnung durch den Mahner liegt vor. Dadurch können sich die angefallenen Aufwendungen auf mehrere Tsd. EUR ausweiten. Entgegen vielen Tipps in Internet-Foren hilft es nicht zu sagen, dass die Postbank nicht mit dem Warnhinweis eintraf. Im Falle von Verwarnungen hat der Absender keine Nachweispflicht.
Hat eine andere Haushaltsperson, z.B. Ihr Lebenspartner, Zimmergenosse oder Ihre Nachkommen, die Urheberrechtsverletzungen vorgenommen und hat der Mahner keine Verpflichtungen, wie z.B. Untersagungsverpflichtungen gegenüber Kindern, verstoßen, ist der Verwarnungsempfänger nicht haftbar. Der Schriftwechsel mit der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach der stets zu empfehlenden Vorlage einer geänderten Abmahnung noch nicht abgeschlossen.
Falls Sie den angeforderten Mahnbetrag nicht bezahlen, müssen Sie mit weiteren Zahlungsanordnungen gerechnet werden. Die meisten Gerichtshöfe sind der Meinung, dass Vorsichtsmaßnahmen bei Urheberrechtsverletzungen nach 3 Jahren verjährt sind. Dabei ist zu beachten, dass diese Periode erst am Ende des Jahrs, in dem die Warnung ausgegeben wurde, anfängt - und dann drei Jahre dauert.
Aber auch nach Ablauf der Verjährungsfrist verlangen viele Warnfirmen die Bezahlung der noch ausstehenden Forderungen. Wenn eine Beschwerde eintrifft, sollten Sie so schnell wie möglich Ihren eigenen Rechtsanwalt aufsuchen. Einen eigenen Rechtsanwalt engagieren oder nicht? Wenn sie eine Verwarnung erhalten, sind viele nicht sicher, ob sie ihren eigenen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.
Sie brauchen nicht notwendigerweise Ihren eigenen Rechtsanwalt, um nicht zu teuer zu sein. Allerdings ist zu beachten, dass eine Abmahnung ein lebenslanger Arbeitsvertrag ist. Gleiches trifft auf die geänderte Fassung zu. Wird Ihnen nach einer Abmahnung eine weitere Rechtsverletzung zur Last gelegt, kann eine sehr hohe Konventionalstrafe auferlegt werden.
Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob die geänderte Abmahnung Ihren Erwartungen hundertprozentig gerecht wird, ist es daher sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Eine Warnung erhalten - was tun?