Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

Das Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

Wichtigste Eckdaten eines QM-Systems in der Zahnarztpraxis. Was die Zahnarztpraxis mit ihrem Qualitätsmanagement (QM) leistet und was QM bringt - für den Zahnarzt, das Praxispersonal und die Patienten. Verschiedene Ansätze - ein Ziel. Inwiefern ist die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie aufgebaut? Die einfachste Art, das Qualitätsmanagement für Ihre Praxis zu perfektionieren.

Weg in den freien Beruf der Zahnheilkunde

Unzählige Regelungen aus den verschiedensten Rechtsbereichen prägen den Praxisalltag. Hierzu zählen das Medizinprodukte-Gesetz, die betriebsärztliche und Sicherheitsberatung, die Qualitätssicherung im Röntgenbereich, die vertraglich festgelegte Ausbildung in der Zahnheilkunde oder so genannte Kompetenzerhaltungsmaßnahmen, wie die gesetzliche Kompetenzerneuerung im Röntgenbereich. Darüber hinaus sind Vertragszahnärzte seit dem 31. Dezember 2006 verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagementsystem (QM) einzuführen und weiter zu entwickeln.

Qualitätsmanagement - richtig begriffen - macht sinnig. Bereits heute erfüllt jede gut geführte Zahnarztpraxis die Forderungen eines modernen Qualitätsmanagementsystems zu ca. 90 - 95 vH. Dies ist jedoch allein aus Gründen des Selbstschutzes des Behandlers notwendig. Zu den weiteren Merkmalen gehören der "Qualitätszyklus" oder "PDCA-Zyklus" (Plan-Do-Check-Act) und das Konzept der ständigen Besserung.

Qualitätsmanagement unterstützt den Behandler dabei, die tägliche Arbeit in der Zahnarztpraxis zu verbessern, Fehlentscheidungen zu verhindern und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Denn ohne Qualitätsmanagement bleibt die Arbeit in der Praxis intransparent, oft landen Optimierungen in der Verwaltung, und an den maßgeblichen Stellen gibt es Zeitverluste, mangelnde Kompetenz und Fehlermöglichkeiten. Der Anspruch an die Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems in der Vertragspraxis ist daher keine geschickt verschleierte Massnahme, um den Berufsalltag zu ermüden, sondern eine vernünftige Massnahme, um den Spass am Berufsleben zu bewahren, dem Kranken etwas Gutes zu tun und gleichzeitig unter immer schlechter werdenden Randbedingungen ökonomisch zu bestehen.

Bei der Einführung und Fortentwicklung eines vertraglichen zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystems nach den Richtlinien des G-BA ist jedes marktgängige Qualitätsmanagementsystem in der Lage, dem Praxiseigentümer eine entsprechende Unterstützung zu erteilen. Durch die moderaten Ansprüche des ZÄ Qualitätsmanagementsystems -RL ist es dem Praxisbetreiber aber auch möglich, das Qualitätsmanagement seiner Kanzlei - unabhängig von den auf dem Weltmarkt befindlichen Qualitätsmanagementsystemen - selbst zu entwickeln.

Voreinstellung: ZÄ QM-RL. Bereits vor dem Wirksamwerden des ZÄ QM-RL waren Zahnärzte dazu gezwungen, für gewisse Bereiche mindestens "Teil-QM-Systeme" vorzusehen. Das betrifft zum Beispiel die Herstellung von medizinischen Geräten (QM der Herstellung von MP), die Gewährleistung der allgemeinen Hygienebedingungen (QM der Infektionshygiene) oder die Qualitätssicherung von Röntgenstrahlen. Um ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, ist ein bekannter zeitlicher Aufwand erforderlich, der auch vom vorhandenen organisatorischen Grad und der Größe der Kanzlei abhängt.

Bei der Einführung werden die Spezifikationen des Qualitätszyklus (PDCA-Zyklus) berücksichtigt. Beispiel: Einführung eines vertraglichen zahnärztlichen QM nach der Qualitätsmanagement-Richtlinie "ZÄ QM-RL" 2) Wenn Sie sich die Sache noch leichter machen wollen, vergleichen Sie Ihre Vorgehensweise mit den Anforderungen des Berichtsformulars für das interne QM-System, mit dem die Kassenzahnärzte von ausgewählten Vertragszahnärzten jährlich 2% nach dem zufallsbedingten Verfahren verlangen, eine schriftliche Dokumentation einzureichen.

Die eigentliche Auswertung zeigt, welche der in der Berichtsform exemplarisch aufgeführten Geräte bereits in der Anwendung sind und welche nicht. Dies ist die Grundlage für die Planungen zur Einführung der Geräte bis zu einem bestimmten Zeitpunkte. Für die Umsetzung wird ein Aktionsplan aufgestellt. Es werden die im Aktionsplan aufgeführten Massnahmen durchgeführt.

Diese erfolgt durch die dort benannten Verantwortlichen unter Berücksichtigung des für die jeweiligen Maßnahmen festgelegten Zeitfensters. In einem weiteren Lauf des Qualitätszyklus wird dann die komplette Implementierung abgeschlossen. Am Ende der für die Zielerreichung geplanten Frist erfolgt eine Neubewertung der Ist-Situation. Das bedeutet, dass der Qualitätszyklus für das gesteckte Ziel - die umzusetzende Massnahme - einmal durchgelaufen ist.

Die Qualitätsrichtlinie für die zahnärztliche Vertragspflege blieb 2006 zunächst unverändert, obwohl das Berichtsformular (siehe Rückseite) für das interne Qualitätsmanagement inzwischen einmal umgestellt wurde. Das ZÄ QM-RL wurde am 23.01.2014 erstmals umfassend überarbeitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Vielzahl von Änderungen entschieden. Die branchenspezifischen QM-Richtlinien (für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser) sollen derzeit zu einer Leitlinie zusammengefasst werden.

Eine solche nicht sinnvolle und angemessene Massnahme würde insbesondere für Zahnärzte zu deutlich höheren Ansprüchen führen. Das Berichtsformular wurde ebenfalls angepaßt. In der Bestellung DCAP und "Derzeit kein Grund" sind die dort als Beispiele aufgeführten Geräte aufgeführt. Das G-BA geht davon aus, dass (je nach den Gegebenheiten in der Praxis) nicht alle hier aufgeführten Geräte eingesetzt werden müssen, aber trotzdem so viele wie möglich.

Das G-BA geht davon aus, dass die einzeln anwendbaren Geräte mindestens aufzubringen sind. Seit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Verordnung reicht es nicht mehr aus, einfach "ist geplant" zu markieren. Der G-BA übersieht jedoch, dass die Zahnärzte 2007 (bis zum 31. Dezember 2010) noch vier Jahre Zeit hatten, das interne QM-System einzuführen und voranzutreiben.

Auch Zahnärzte, die nur für ein Jahr oder weniger ansässig sind, können vom KZV das Meldeformular erhalten. Wie viel Zeit den Praktiken für die Einführung (vor der Verwendung des Berichtsformulars) zur Verfügung steht, hängt also von der Abfrageart der jeweiligen KZV ab.

Es ist sinnvoll, dass die KZV nicht an Zahnärzte schreibt, die seit weniger als einem Jahr bestehen oder bereits einmal kontaktiert wurden. Selbst wenn nur die Instrumentarien Risiko-/Fehlermanagement in der Berichtsform und der Direktive als verbindlich markiert sind, trifft dies - aus anderen Verordnungen - auch auf eine Vielzahl anderer Instrumentarien in der Berichtsform zu.

Andere obligatorische Instrumente sind wie folgt: Kreuzen Sie im Meldeformular nicht die Rubrik "Kein Grund zur Zeit" an! Das Berichtsformular kann als Ziel im Zuge der Ist-Analyse " Einführung eines vertraglichen zahnärztlichen QM nach ZÄ QM-RL " genutzt werden. Das vom KZBV (Abteilung Qualitätsförderung) erstellte Berichtsformular ist eine sehr nützliche Hilfe.

Viele Zahnärzteverbände führen eine Vielzahl von Fortbildungen zum Thema Qualitätsmanagement oder zum eigenen Qualitätsmanagementsystem durch, um den Anforderungen des G-BA gerecht zu werden. Fragen Sie Ihre Zahnärztekammer. Ihr Zahnkörper hilft Ihnen dabei.

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