Tickets Privat Verkaufen Legal

Verkaufen Private Tickets Legal

Der Weiterverkauf von Tickets an gewerbliche Händler ist untersagt. Einem Kläger wurde vom Landgericht Frankfurt am Main das Recht eingeräumt, privat erworbene Karten auf seinen Namen umzuschreiben. Für Sie als reinen Privatverkäufer ist dies jedoch nicht relevant. Doch ist der Wiederverkauf von offiziell ausverkauften Tickets tatsächlich legal? Der erste Gedanke: Einfach den Verkauf absagen!

Wiederverkauf legal?

Für ein Fußballspiel der WM 2006, das er über das Internet-Auktionshaus Ebay ersteigert hat, muss der DFB einem Fans zwei Tickets erteilen. Das bedeutet nicht, "dass der DFB der Weitergabe von über Versteigerungen oder andere Wege erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich zugestimmt haben muss", so Rüger in seiner Begrüßung.

Vor der Bekanntgabe und dem Aufbau des amtlichen Ticketportals habe der Erwerb der Tickets für den Trailer erfolgt, so der Preisrichter weiter. Darüber hinaus sehen die Allgemeinen Bedingungen nicht explizit vor, dass Tickets nicht zu einem höheren Verkaufspreis angeboten werden dürfen. Der DFB wolle jedoch den Schwarzhandel nicht verhindern, sagte Rüger.

Björn K. hatte im aktuellen Verfahren im Internet-Auktionshaus "ebay" im August 2005 zwei Viertelfinaltickets für insgesamt 880 EUR (ursprünglicher Preis: 110 EUR) für Gelsenkirchen erworben. Die Uebergabe der Karten an den Kläger und seinen Partner hatte der DFB verweigert.

I. Registrierung

Kommanditgesellschaft, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen, Deutschland (nachfolgend "EVENTIM" genannt). Registrierungsberechtigt sind nur in Deutschland wohnhafte, unbeschränkte und unbeschränkte Volljährigkeit und in Deutschland ansässige Volljährigkeit. Bei der Registrierung ist der Benutzer dazu angehalten, korrekte und komplette Angaben zu machen und keine Rechte Dritter zu beeinträchtigen.

Wird EVENTIM aufgrund der Nutzung dieser Daten von Dritten genutzt, so ist der Benutzer haftbar. Nach der Registrierung bekommt der Benutzer einen Nutzernamen (seine E-Mail-Adresse) und entscheidet sich für ein Kennwort aus einer beliebigen Zahlenkombination von Zeichen, Zahlen und/oder Umlauten. Die Benutzer verpflichten sich, ihre Zugriffsdaten Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Ändern sich nach der Registrierung personenbezogene Angaben des Benutzers, so ist der Benutzer dazu angehalten, diese in seinem Benutzerkonto zu korrigieren. Es ist nicht erlaubt, mehr als ein Benutzerkonto zu errichten. Hierfür ist eine schriftliche Benachrichtigung der CTS EVENTIM AG & Co. Eine Kündigung des Nutzerverhältnisses mit EVENTIM hat keine Auswirkungen auf die mit Dritten geschlossenen Verträgen.

Die EVENTIM ist zur Löschung unzulässiger Offerten befugt. Die Eingabe des Barcodes muss für jedes einzelne der angebotenen Tickets erfolgen. Zeigt die Barcode-Prüfung, dass es sich bei dem Strichcode um ein vom System CTS-EVENTIM erzeugtes Los handelt, kann der Benutzer das Los stoppen und es wird mit einem geeigneten Symbol als EVENTIM Ticketcheck geprüftes Los markiert.

Bestehen nach der Eingabe eines Tickets begründete Bedenken hinsichtlich der Authentizität, ist EVENTIM zur Löschung des vom Betreiber eingegebenen Angebotes befugt. Erkennt der Betreiber jedoch, dass ein Gebot nach der Abgabe einen schwerwiegenden Irrtum aufweist, kann er das Gebot vom Markt entfernen. Für den weiteren Nutzerschutz kann der Provider von dieser Option jedoch nur höchstens fünf Mal selber Gebrauch machen. 2.

Mit der Angebotsabgabe setzt der Bieter eine Deadline, innerhalb derer das Kaufangebot von einem Erwerber durch Angebotsabgabe annahm. Durch Drücken des Buttons "BUY TICKETS NOW" oder "BID" durch einen anderen angemeldeten Benutzer kommt ein Vertrag mit diesem Benutzer zustande. Die vertraglichen Verhältnisse über den Kauf der Eintrittskarte(n) kommen nur zwischen dem Bieter und demjenigen zustande, der das Höchstgebot abgibt oder das Fixpreisangebot nach Fristablauf annimmt.

Gleiches trifft zu, wenn EVENTIM im Namen des Auftraggebers anbietet; in diesem Falle erfolgt die Korrespondenz mit dem entsprechenden Provider durch EVENTIM. EVENTIM ist weder befugt noch dazu gezwungen, weitere Meldungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Über die Option "E-Mail an Händler senden" hat der Benutzer die Gelegenheit, dem Händler per E-Mail eine Anfrage zu dem beworbenen Angebot zu unterbreiten.

Jegliche Übermittlung von Werbemitteln, Beschimpfungen oder Schikanen an die Benutzer ist nicht gestattet. Soweit für Geschäfte der Zeitpunkt maßgebend ist, gelten die Systemzeiten von EVENTIM. Für den Anbieter ist das Angebot kostenfrei. Der Betrag der Kommission bzw. der Servicegebühr wird dem Benutzer bei der Erstellung des Angebots bzw. im Umfang jedes Angebots ersichtlich.

Die Liefer- und Transportkosten in Hoehe von 6,95 sind ebenfalls vom Besteller zu uebernehmen. Der angegebene Kaufpreis beinhaltet nicht die Liefer- und Transportkosten sowie die vom Besteller zu entrichtende Servicegebühr und ggf. die vom Besteller für die Verwendung eines speziellen Zahlungsinstruments zu entrichtenden Gebühren. Der Zahlungsverkehr für VISA und MasterCard wird von CTS EVENTIM Nederland B.V., Postauto 3096, 2130 KB Hoofdorp, Niederlande, einer Tochter von Evertim, abgewickelt.

Wählt der Kunde die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift, so ist CTS EVENTIM berechtigt, der Firma Schmid GmbH, Wiesbaden, Deutschland, die im Zusammenhang mit der Anmeldung, Abwicklung und Kündigung dieser Geschäftsverbindung erhobenen personenbezogenen Nutzungsdaten sowie Angaben über außervertragliches oder arglistiges Handeln an die Firma Schmid t-Holding AG, Wiesbaden, zu überlassen.

Übertragungen auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DS GVO dürfen nur stattfinden, wenn dies zur Wahrnehmung der berechtigten Belange von CTS EVENTIM oder Dritter notwendig ist und die Belange oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der betroffene Personen, die den Datenschutz verlangen, nicht aufwiegen. Abhängig vom Ausgang einer solchen Überprüfung ist CTS EVENTIM berechtigt, dem Besteller das Verfahren für das Lastschriftverfahren SEPA im weiteren Bestellvorgang nicht mehr als Zahlungsmethode vorzuschlagen.

Zahlt der Besteller den Kaufpreis des betreffenden Angebotes einschließlich Liefer- und Transportkosten sowie Bearbeitungsgebühr und ggf. Nutzungsentgelt oder storniert EVENTIM die Bezahlung einmalig per Karte oder in sonstiger Weise, so ist EVENTIM zur Einziehung der Ansprüche im Wege eines Inkassoverfahrens berechtigt. In diesem Zusammenhang ist EVENTIM dazu angehalten, den Besteller zu erinnern, einen Mahn- und Vollstreckungstitel zu verlangen oder die Ansprüche vor Gericht durchzusetzen und gegebenenfalls durch einen Vollstreckungstitel oder ein Gerichtsurteil durchzusetzen.

Der Besteller übernimmt die anfallenden Aufwendungen für diese Tätigkeiten von EVENTIM nach Maßgabe der Rechtsvorschriften. Die Verkäuferin ist ermächtigt, in Einzelfällen den Einzug von Zahlungen durch die Firma EVENTIM zu verbieten; in diesem Falle hat die Verkäuferin die Liefer- und Transportkosten sowie die Servicegebühr zu übernehmen. Die Versendung der veräußerten Tickets wird ausschliesslich durch den von uns gewählten Spediteur durchgeführt.

Die Zeit der Ablieferung der Ware an den Spediteur sowie die Auslieferung der Ware an den Besteller wird EVENTIM vom Spediteur mitgeteilt. Die Abwicklung von Werbematerial jeglicher Form, wie z. B. Belege, Geschäftskarten, Flyer, Prospekte, Katalog, Verweise auf Webseiten oder Leistungen an den Besteller ist beim Versenden nicht gestattet. LIEFERANT und BESTELLER weisen EVENTIM an, den Kaufpreis vom BESTELLER wie unten beschrieben einzuziehen und an den LIEFERANTEN weiterzugeben:

Das Treuhandgeschäft endet mit der Übermittlung des Verkaufspreises abzüglich Kommission an den Veräußerer oder der Rückgabe des Verkaufspreises an den Ersteher. Die Käuferin ist dazu angehalten, den Kaufbetrag zuzüglich Servicegebühr sowie Liefer- und Transportkosten auf das Bearbeitungskonto von EVENTIM zu überweisen. Zahlungen erfolgen durch Abbuchung der Kreditkarten des Bestellers nach Vertragsabschluss.

Geht dem Besteller die gekaufte Eintrittskarte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsbestätigung durch die Firma EVENTIM oder frühzeitig vor dem Veranstaltungstag zu, ist er gegen die Übermittlung des an den Auftragnehmer zu zahlenden Betrags an die Firma EVENTIM vorzugehen. Beanstandet der Besteller nicht oder nicht fristgerecht, ist EVENTIM zur Weitergabe des zu zahlenden Betrags an den Auftragnehmer ermächtigt.

Die Zahlungen an den Lieferanten bleiben solange aus, bis eine Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Besteller gegenseitig von dem Lieferanten und dem Besteller an EVENTIM mitgeteilt wurde oder bis ein endgültiges Urteil des Lieferanten und des Bestellers vorliegt. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung des Verkäufers an den Kunden keine Auftragsbestätigung von der Spedition über die Auslieferung der Lieferung an den Kunden ein oder wird der vom Kunden bezahlte Preis von der Spedition nicht fristgerecht vor dem Veranstaltungstag auf das Verarbeitungskonto überwiesen, so überweist die Spedition den vom Kunden bezahlten Preis an den Kunden zurück.

Wenn die Verkäuferin nicht oder nicht fristgerecht Einspruch erhebt, wird EVENTIM den vom Besteller auf das Verrechnungskonto überwiesenen Geldbetrag an den Besteller zahlen. Wenn während des Besuchs der Messe die Authentizität des Tickets angefochten wird und der Besteller oder sein Bevollmächtigter dem Besteller wegen fehlender Authentizität des präsentierten EVENTIM Tickets den Eintritt zur Messe verweigert hat, wird EVENTIM dem Besteller den bezahlten Eintrittspreis einschließlich der Versand- und Bearbeitungskosten, jedoch nur für höchstens 2 Events pro Jahr und bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 pro Teilnehmer und Jahr gegen Zusendung der Tickets und des dazugehörigen Veranstaltungsbelegs, erstatten.

EVENTIM ist, soweit es der Zeitplan zulässt, wahlweise dazu befugt, dem Besteller nach eigenem Ermessen Original-Tickets der gleichen oder besseren Klasse für den Veranstaltungsbesuch zur Verfuegung zu stellen. 2. In jedem Falle ist EVENTIM uneingeschränkt haftbar nach dem Produkt-Haftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigungen, für arglistiges Verbergen von Fehlern sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit. Die Haftung ist ausgeschlossen.

Im Falle der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist die Schadensersatzhaftung von EVENTIM auf den vertragstypisch voraussehbaren Schaden begrenzt. EVENTIM übernimmt außer in den in den Ziffern 1 und 2 aufgeführten Ausnahmefällen keine Verantwortung für leicht fahrlässig verursachte Schaden. Sofern die Verantwortlichkeit von EVENTIM nach den obigen Ziffern eingeschränkt oder ganz wegbedungen ist, trifft dies auch auf die Verantwortlichkeit ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu. 2.

EVENTIM kann sich zur Erfüllung des Vertrages und zur Wahrnehmung der Rechte, die EVENTIM aus diesem Vertrage zustehen, Dritter bedienen. 3. Die EVENTIM ist befugt, ihre Rechte und Verpflichtungen aus diesem Auftragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder zum Teil auf einen Dritten zu übertragen. von EVENTIM sind wir nicht befugt. Maßgeblich ist das Recht der BRD.

Einziger Leistungs-, Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bremen, sofern der Anwender Verbraucher ist. Sofern der Benutzer Vollkaufmann ist, ist der ausschließliche (auch internationale) Gerichtstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Rechtsstreitigkeiten Bremen. Die EVENTIM GmbH ist berechtigt, jedes andere Rechtsmittel einzulegen.

Die CTS EVENTIM AG & Co. Kommanditgesellschaft ist nicht gewillt oder gezwungen, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucher-Schiedskommission mitzumachen.

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