Steuern bei Minijob

Minijob Steuern

Steuern können sich für Teilzeitbeschäftigte lohnen. Wer einen Minijob ausüben möchte, sollte sich mit den steuerlichen Regelungen für Minijobber vertraut machen. Zu den sogenannten "Minijobs" gehört ein Minijob oder ein kurzfristiger Minijob. Die übrigen Steuern für Minijobs werden ausschließlich an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft gezahlt.

Mini-Job-Steuern (Einkommensteuer und Pauschalbesteuerung)

Der Mini-Jobber würde dann tatsächlich die Abgeltungssteuer zahlen. Bei der Veranlagung des Minijobs nimmt das Steueramt keine Rücksicht auf den pauschalen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Erst wenn der Unternehmer keine Pauschalbesteuerung auswählt, wird eine Besteuerung nach einkommensteuerlichen Merkmalen auferlegt. Der Pauschalsteuersatz von 2,0 Prozent wird berechnet, wenn der Mini-Jobber Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die auch den Eigenbeitrag des Mitarbeiters beinhalten können.

Die Einheitspauschale ist auch für Mini-Jobber ohne Lohnsteuer und solche Mitarbeiter anwendbar, die einer beruflichen Vorsorge angeschlossen sind und nicht der obligatorischen Rentenversicherung unterworfen sind. Dann zahlt der Dienstgeber erfolgsabhängige Beitragszahlungen an die jeweilige Pensionskasse. Wie die Abgeltungssteuer aussieht, entscheidet der Auftraggeber; das Minijobcenter erhebt diese Abgeltungssteuer beim Arbeitgebrauch.

Wird die Abgeltungssteuer vom Unternehmer nicht einbehalten, kann es für den Mini-Jobber billiger sein, sich für eine Individualbesteuerung zu entscheiden. Bei den Minijobbern der Steuerkategorien I bis IV fällt keine Steuer an, wenn sie kein weiteres Einkommen haben, denn seit 2015 beginnt die erste Progressionsphase erst ab 8.354 EUR.

Die Individualbesteuerung kann daher in solchen Faellen guenstiger sein. Im Falle weiterer steuerpflichtiger Einkünfte kann es sich jedoch als Nachteil erweisen. Dies wäre z.B. bei verheirateten Paaren der Fall, bei denen der eine Gesellschafter die volle Steuer und der andere als Kleinunternehmer erbringt. Die Pauschalsteuer von 20 Prozentpunkten zahlt der Unternehmer an das örtliche Finanzamt, nicht - im Unterschied zur Pauschalsteuer von zwei Prozentpunkten - an die Minijob-Zentrale.

Bei Gelegenheitsbeschäftigung, Anstellung von höchstens 18 aufeinander folgenden Werktagen, einem Tagesdurchschnittslohn von höchstens 62 EUR und einem Durchschnittsstundenlohn von höchstens 12 EUR ist eine Pauschalbesteuerung möglich.

Kann man Werbekosten in einem Minijob abrechnen?

Beschließt der Dienstgeber bei geringfügiger Erwerbstätigkeit im Sinn des Sozialgesetzbuchs, eine Pauschalsteuer zu erheben, haftet er für die einheitliche Pauschalsteuer nach dem Einkommenssteuergesetz, nicht der Dienstnehmer. Bei der Bemessung der Einkommenssteuer und der jährlichen Einkommenssteueranpassung werden sowohl der Pauschallohn als auch die Pauschallohnsteuer nicht berücksichtigt. Der Pauschalbetrag der Einkommenssteuer ist weder auf die Einkommenssteuer noch auf die jährliche Einkommenssteuer anrechenbar.

Weil im Rahmen der Einkommensteuerpauschalen weder eine Einkommensteuerveranlagung noch eine jährliche Einkommensteueranpassung vorgenommen werden kann, können keine einkommensabhängigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Entscheidet sich der Unternehmer nicht für die pauschalierte Einkommensteuererhebung bei geringfügiger Erwerbstätigkeit im Sinn des SGB, so ist die Einkommenssteuer von der Vergütung gemäß der vorliegenden Lohnsteuerkarte einbehalten.

Die Vergütung wird dann individuell besteuert. Einkommensbezogene Ausgaben (z.B. Reisekosten) können in die jährliche Lohnsteueranpassung einbezogen werden.

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