Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Schlechter Leistung Muster
Vorsicht wegen schlechter Leistung ProbeWarnung während des Trainings
Guten Tag an alle, eine Warnung kann an einen Praktikanten ausgegeben werden, was etwa so aussieht: ungenügende Leistung in diesem und dem Umkreis. Die Leistung wurde immer wieder nicht richtig ausgeführt und musste bereits im ersten Ausbildungsjahr einwandfrei erlernt werden. Das ist eine grobe Verletzung der Auszubildendenpflichten.
"ohne jeglichen Rechtsanspruch auf Korrektheit. Keine Garantie und/oder Rechtsberatung." "Unverbindlichkeit der privaten Meinung, ohne Richtigkeitsanspruch. Keine Garantie und/oder Rechtsberatung." Sie haben im zweiten Ausbildungsjahr bei XXX (ein Beruf im Berufsfeld) immer wieder ungenügend in Bezug auf Reinheit, Ordnung und Zeitaufwand gearbeitet. Sie haben immer wieder eine Leistung versäumt, die ein Praktikant des ersten Ausbildungsjahres trotz vielfacher, expliziter Diskussionen bereits einwandfrei gemeistert haben sollte.
Damit haben Sie Ihre Pflicht als Trainee grob verletzt. Damit sind Sie aufgefordert, Ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag in Zukunft zu erfüllen. Bei wiederholten Pflichtverletzungen müssen Sie mit der Beendigung Ihres Trainingsverhältnisses gerechnet haben. Zudem droht die Beendigung des Vertrages. Die Warnung ist also formell in Ordnung und kann auch als Kündigungsgrund herangezogen werden, wenn sich das Benehmen nicht änder.
Selbstverständlich hat der Praktikant das Recht, der Abmahnung eine Erklärung beizufügen, die der Personendatei beigefügt werden muss. "Unverbindlichkeit der privaten Meinung, ohne Richtigkeitsanspruch. Keine Garantie und/oder rechtliche Beratung. Auch ich habe das selbe Thema, aber du bekommst keine Warnung, dass du immer noch nichts tun kannst?
Wird die Warnung dadurch aufgehoben? Exakt: Wenn Fehlleistungen nicht auf Fahrlässigkeit des Auszubildenden zurückzuführen sind, aber trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden konnten, dann ist dies keinesfalls eine Abmahnung und schon gar keine Aufhebung. Der/die TrainerIn kann sich auch die Frage stellen, ob seine Lehrmethode vielleicht für das niedrige Niveau seines/ihrer Auszubildenden verantwortlich ist!
Natürlich kann es auch sein, dass der Auszubildende trotz guter Ausbildung in seinem Job überschwemmt wird, dann sollte er über einen Wechsel des Berufes nachgedacht haben. Erfüllt der Auszubildende seine Aufgaben nicht ("Lernen!!!!!! ), so kommt es zwangsläufig einmal zur Abmahnung und zur Kündigung des Lehrverhältnisses. Die T.E. sollte aufschreiben, wie er die Arbeit nicht machen kann.
Dies sind Tatsachen, die für eine korrekte Bewertung der Warnung notwendig sind. Zitat: ...Sie können keine Warnung erhalten, dass Sie noch nichts tun können? Ja, der Auszubildende hat eine Lernverpflichtung nach dem Gesetz; ist der Auszubildende jedoch - trotz seiner Bemühungen - mental und/oder physisch nicht in der Lage, den Gegenstand zu behalten/umzusetzen, so ist dies KEINE Abmahnung und KEIN Entlassungsgrund.
Ist die schulische Leistung gut und gibt es keine Vergehen, wie z.B. unentschuldigtes Fehlen im BSP oder nicht ordnungsgemäß gepflegtes Zeugnisheft, dann wird dieser Vorgang wahrscheinlich nicht ausreichen, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Kündigen während der Bewährungszeit - ist das so leicht? Urlaubsregelung für die Entlassung während der Bewährungszeit / Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht häufig Meinungsverschiedenheit darüber, ob ein Anspruch auf Urlaub besteht, wenn....