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Von wem muss ein Impressum erstellt werden und was muss eine Vorlage sein? Abhängig von den Inhalten und Angeboten Ihres Internetauftritts besteht eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe einer Providerkennzeichnung - die sogenannte Abdruckpflicht. Damit Sie die notwendigen Informationen nicht aus den Augen verlieren, empfehlen wir Ihnen, ein Impressum auf Basis einer Mustervorlage zu erzeugen. Diese Verpflichtungen werden in der Regel unter der Rubrik "Impressum" erfüllt.
Dies ist jedoch kein Impressum im Sinn des Presserechts, sondern eine Information über den Dienstleister, die in erster Linie dem Verbraucherschutz und der Erhaltung des allgemeinen Wettbewerbes dient. Wenn ein Impressum anhand einer Mustervorlage erzeugt werden soll, ist es von ausschlaggebender Wichtigkeit, ob der Dienstleister eine physische oder eine rechtliche Einheit (z.B. Verband, Gesellschaft, GmbH, AG) ist.
Die obligatorischen Daten von natürlichen Personengruppen umfassen z.B. einen beworbenen Vornamen sowie den Nachnamen und die komplette PLZ. Außerdem müssen Informationen für eine schnelle Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Rechtspersonen und Personenhandelsgesellschaften, die Rechte und Pflichten übernehmen können (z.B. GbR, OHG), müssen weitere Informationen im Impressum veröffentlichen.
Dazu gehören neben der kompletten Anschrift und den Daten zur raschen Erreichbarkeit der Firmenname, die rechtliche Form und z.B. der Namen des Bevollmächtigten. Je nach Personenkreis sind weitere obligatorische Informationen im Impressum erforderlich, die nicht unbedingt in einem Beispiel angegeben sind. Freiberufliche Mitarbeiter, deren Beruf und Titel getrennt voneinander reglementiert sind, müssen weitere Informationen zur Verfügung stellen.
So sind beispielsweise bei Anwälten und Steuerexperten Informationen über die jeweilige Kanzlei obligatorisch. Ist es ein journalistisch und redaktionell gestalteter Auftrag, in dessen Umfang die redaktionellen Beiträge von periodischen Druckerzeugnissen ganz oder in Teilen, sei es in Text- oder Bildqualität, vervielfältigt werden, muss z.B. ein weiterer Sachbearbeiter benannt werden. Klicken Sie auf die Rubrik "Impressum", um die Seite zur Bearbeitung zu öffnen.
Sie können hier alle Pflichtdaten eindeutig eingeben oder auffrischen. Sie können die schnelle Darstellung auch in der Shopverwaltung unter Design verwenden, um das Impressum mit dem Bereich "Bottom" oder "Footer" zu verlinken. Auf diese Weise ist Ihr Impressum von allen Webseiten Ihres Onlineshops aufrufbar.