311a ii

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Hinweis: In § 311a II BGB ist der Bezugspunkt für die Handlungspflicht im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit die Leistung, §§ 437 Nr. 3, 311a II BGB. 311 a II. 2. § 5 Schäden: Überblick über den Aufbau der gesetzlichen Regelung.

Allerdings könnte F anstelle der Leistung aus § 311a II S. 1. alt. Kolloquium zum Privatrecht II SS 2006.

Regelung des Schadensersatzes statt der Erfüllung bei anfänglicher Unmöglichkeit,§ 437 Nr. 3, 311a II BGB

Bei dem Verkaufsvertrag handelt es sich um einen synallagmatischen Kontrakt, d.h. um einen Kontrakt mit gegenseitigen Pflichten. Sachmängel liegen vor, wenn die Liefersache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die zugesicherte Eigenschaft aufweist. Rechtsmängel bestehen, wenn ein Dritter gegenüber dem Besteller Rechte an der Sache geltend machen kann. Lassen Sie sich auf Jura Online im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit, die Regelung des Schadensersatzes statt der Erfüllung näher erläutern, §§ 437 Nr. 3, 311a II BGB!

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Der Schadenersatzanspruch nach II 1 beruht in der Regel auf Schadenersatz statt der Erfüllung. Dazu gehören wie bei den 280, 281 neben dem Leistungswert alle durch die Nichterfüllung für den Zahlungsempfänger entstehenden Folgen (z.B. BGH NJW 13, 1733[BGH 19.12. 2012 - VIII z. B. 117/12]; BGHZ 201, 148 Rz 27), einschließlich des Geschäftsausfalls.

Der Zahlungsempfänger nach 326 I hat jedoch die Vergütung wegen Nichterfüllung nicht zu leisten. Sie sind daher von der Vergütung anstelle der Erfüllung abzuziehen. Den Gläubigern muss jedoch das Recht eingeräumt werden, im Gegenzug zu zahlen und dann nach der Surrogationslehre unvermindert Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen.

Statt Schadensersatz statt der Erfüllung kann der Zahlungsempfänger auch den Ersatz der in 284 genannten Aufwendungen gemäß II 1 fordern. Dies ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit der Negativverzinsung, da sie den Gewinnausfall aus anderen Verträgen, die der Kreditgeber mit dem Kreditnehmer nicht im vertrauensvollen Verhältnis zum Kontrakt abgeschlossen hat, nicht berücksichtigt.

Weil es keinen ersichtlichen Anlass gibt, warum der Kreditgeber in dieser Gruppe schlimmer dran sein sollte als sonst. Zur teilweisen Unmöglichkeit (vgl. Canaris FS Medicus 09, 17) bezieht sich II 3 auf 281 I Nr. 1 Das bedeutet: Im Falle der anfänglichen teilweisen Unmöglichkeit kann der Zahlungsempfänger nur dann Schadenersatz statt der gesamten Erfüllung beanspruchen, wenn er kein Anrecht auf die mögliche Teilerfüllung hat.

Schadenersatz (oder Auslagenersatz nach § 284) wegen Unmöglichkeit kann jedoch ohne weiteres verlangt werden. Der Verweis auf 281 I 3 in II 3 hat eine ähnliche Wirkung: Bei mangelhafter Erfüllung kann bei einer unwesentlichen Pflicht nicht anstelle der gesamten Erfüllung Schadenersatz verlangt werden (vgl. § 281 Abs. 32).

Daraus ergibt sich, dass 311a auch für nicht zu behebende Sachmängel vorgesehen ist (siehe Rn. 6). Andererseits können Schadensersatzansprüche wegen des Fehlers und seiner Konsequenzen uneingeschränkt geltend gemacht werden. Die beiden Verweise in I 3 werden durch den Verweis auf 281 V ergänzt: Soweit der Zahlungsempfänger bei Teil- oder Schlechterfüllung Schadenersatz statt der gesamten Erfüllung verlangen kann, kann der Zahlungspflichtige bereits gezahlt haben (nämlich den etwaigen Teil oder in der geringeren Qualität).

In diesem Fall sollte der Zahlungsempfänger diesen Service (natürlich) nicht beibehalten. Er hat nur schrittweise Schadenersatz gegen Rücksendung zu zahlen, 281 V, 348, 320, 32-22 Dies ist nur ein Auszug aus dem Artikel Deutsche Anwaltskanzlei Premium.

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