Abmahnung wegen Schlechter Arbeitsleistung Muster

Vorsicht wegen schlechter Arbeitsleistung Probe

sicherstellen, dass der Arbeitgeber mit seiner Leistung oder seinem Verhalten nicht zufrieden ist. Mit welchem Modell kann ein Dienstvertrag fristlos gekündigt werden? Auch ist der Arbeitgeber nicht zur Kündigung wegen Zahlungsverweigerung berechtigt. Eine Beispielwarnung haben wir auf der nächsten Seite. schlechter, aber nur besser geworden.

Entlassung des Mitarbeiters wegen Leistungsschwäche " Rechtanwalt Arbeitsrecht Blog

Wenn der Mitarbeiter nicht "gut genug" funktioniert, kann der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis wegen schlechter Leistung auflösen. Das Kündigungsrisiko wird von den Arbeitgebern oft unterschätzt. Schlechte Leistung /"schlechte Arbeit" wegen Untauglichkeit? Schlechte Leistungen aufgrund der Untauglichkeit des Mitarbeiters für die ihm übertragenen Tätigkeiten stellen in der Regel einen persönlichen Anlass dar.

Hier kann der Auftraggeber - nach Abmahnung - ggf. aus persönlichen Motiven kündigen. Gleiches trifft zu, wenn die schlechte Leistung auf krankheitsbedingte Ursachen zurückzuführen ist. Eine persönliche Entlassung mangels Befähigung ist schwer, weil das BAG nicht jede Leistungsbeeinträchtigung als Grund für eine unverschuldete Entlassung zulässt - dies ist in der Regel im Falle der Untauglichkeit der Fall.

Eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist gemäss BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2003, NZA 2004, 784) nur dann von Bedeutung, wenn sie etwa 50 bis 60% oder weniger eines Vergleichsbeschäftigten ausmacht. Es ist zu differenzieren zwischen unverschuldeter Leistungsschwäche (Unangemessenheit) und unverschuldeter Leistungsschwäche. Dabei kommt - nach einer Warnung - ein verhaltensbedingter Hinweis in Frage.

Doch auch diese Entlassung ist für den Unternehmer in der Regel schwierig durchzusetzen, da auch hier das BAföG die Kündigungsgründe stark beansprucht. Eine verhaltensmäßige Entlassung eines unterdurchschnittlichen Mitarbeiters geht zunächst davon aus, dass ihm eine Verletzung seiner Pflicht vorgeworfen wird. Ein Pflichtverstoß bedeutet jedoch, dass der Mitarbeiter gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis verstößt.

Allein weil der Auftraggeber der Meinung ist, dass eine schuldhaft schlechte Leistung vorhanden ist, genügt das beileibe nicht. Gemäß des Arbeitsvertrages muss der Mitarbeiter seine persönlichen Fähigkeiten voll ausspielen. Eine Verletzung tritt nicht allein deshalb ein, weil der Mitarbeiter einen vom Auftraggeber festgelegten Standard nicht einhält. Interessanterweise ist es nicht möglich, einen leistungsschwachen Mitarbeiter aus Verhaltensgründen zu entlassen, wenn er seine Leistung erschöpft, weil er nicht mehr leisten kann, als er kann.

Verhaltenskündigungen sind daher nur möglich, wenn der Mitarbeiter zwar schlechter gearbeitet hat - also tatsächlich besser funktionieren könnte, dies aber nicht tut und nicht "auf Hochtouren" ist. Aus den obigen Erläuterungen ist bereits ersichtlich, dass es schwer ist, zwischen einer schuldhaften schlechten Leistung und einer schlechten Leistung ohne eigenes Verschulden zu unterscheiden.

Genauso problematisch für den Auftraggeber ist die Entlassung. Beide Entlassungen sind, wie bereits erwähnt, für den Unternehmer sehr problematisch, aber viele sind sich dessen nicht bewußt.

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