Kündigung Hgb 84 Freistellung

Beendigung Hgb 84 Freistellung

Die vertragliche Vereinbarung der Freistellung ist zulässig. und entsprechende Abmahnung - zur fristlosen Kündigung des Vertrages. regelmäßig zum gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Der Handelsvertreter kann nur freigestellt werden, wenn er im Vertrag enthalten ist. "Das "Wettbewerbsverbot" ergibt sich aus § 60 HGB.

Beendigung des Vermittlungsvertrages à Überprüfung der Kündigung und erfolgreiche Verteidigung gegen den Versicherungsgeber

Beendet der Versicherungsgeber den Vermittlungsvertrag, ist dies ein Schlag für jeden Versicherungsagenten. Bleibt die Kündigung intakt? Wenn Sie eine Kündigung bekommen, überprüfen Sie zunächst, ob die Kündigung formell korrekt ist. Ist der Kündiger wirklich Ihr Ansprechpartner? Wenn dies der Fall ist, ist die Kündigung ungültig.

Gewöhnliche Repräsentation? Kündigt ein Bevollmächtigter Ihres Geschäftspartners, z.B. ein Anwalt, für den Versicherungsgeber, so hat er dies gegen Vorliegen einer ursprünglichen Handlungsvollmacht zu tun (§ 174 BGB). Andernfalls lehnen Sie die Kündigung ab, indem Sie ein Schreiben an den Bevollmächtigten senden, aus dem hervorgeht, dass die Handlungsvollmacht fehlt.

Kündigt der Versicherungsgeber den korrekten Geschäftspartner? Andernfalls hat die Kündigung keine Auswirkungen. Wenn der Vermittlungsvertrag mit einer Gesellschaft der gewerblichen Wirtschaft (GbR, OGG oder GmbH) zustande kommt, muss der Versicherungsgeber die Gesellschaft (GbR, OGG oder GmbH) auflösen. Die persönliche Kündigung durch den Versicherungsgeber genügt nicht.

Ausnahmen: Angemessene Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag oder in Nachträgen. Ist bei ordentlicher Kündigung die Einhaltung der Fristen gewährleistet? Bei fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsgeber ist zu überprüfen, ob er die Fristen einhält. Nach § 89 Abs. 1 HGB kann der Versicherungsvertrag mit einer einmonatigen, mit einer zweimonatigen und mit einer dreimonatigen Kündigung im dritten bis fünften Jahr der Vertragslaufzeit beendet werden.

Sie kann danach mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beendet werden. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kalendermonates möglich, sofern nichts anderes vertraglich festgelegt ist. Wichtiger Hinweis: In der Regel werden im Vermittlungsvertrag größere Fristen festgelegt. Die Fristverlängerung ist unter der Voraussetzung einer einheitlichen Kündigungsfrist für Beauftragte und Versicherungen möglich. Die Kürzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist oder die Festlegung einer für den Versicherungsgeber kürzeren Kündigungsfrist als für den Versicherungsvertreter ist unerlaubt und daher anfällig (§ 89 Abs. 2 HGB).

Steht die Freigabe nach der ordentlichen Kündigung zu? Nach Beendigung des Vermittlungsvertrages möchte der Versicherungsträger in der Regel nicht mehr, dass Sie weiter für ihn arbeiten. Weil das vertragliche Verhältnis jedoch noch bis zum Ende der Frist bestehen bleibt, kündigt der Versicherungsgeber daher als Entschädigung. Eine Befreiung - zum Schutze des Bevollmächtigten - macht der BGH von drei Bedingungen abhaengig ( "Urteil vom 29.3.1995, Az.: VIII ZR 102/94; Abruf-Nr. 102319): Erste Eilbestimmung: Der Versicherungsgeber kann Sie nur befreien, wenn dies im Vermittlungsvertrag explizit vorgesehen ist.

Dagegen ist eine Freistellung ohne explizite Bestimmung inakzeptabel. Ausreichende Entlohnung: Der Versicherungsgeber muss Ihnen vom Moment der Befreiung bis zum Ende des Vertrages eine Entlohnung auszahlen. Der BGH erachtet folgende Bestimmung im Vermittlungsvertrag als zulässig: Aus dem Portfolio werden die nachfolgenden Gebühren zum Befreiungszeitpunkt berechnet. Der Entschädigungszahlung liegt der monatliche Mittelwert der in den zwölf der Freistellung vorangegangenen Monate erzielten ersten Jahresprovisionen zugrunde.

Bei Überschreitung der Obergrenze ist die Übereinkunft ungültig. Überprüfen Sie Ihre Ausnahmen. Erfahrungsgemäß sind die Freistellungszahlungen in der Regel zu gering und Sie haben einen Nachtragsanspruch. Sie sollten dieses Problem ansprechen, wenn Sie mit dem Versicherungsunternehmen über die frühzeitige Kündigung des Vermittlungsvertrages sprechen, z.B. weil die Kündigung aufgrund von langen Fristen ein Dreivierteljahr oder mehr in Anspruch nimmt und Sie die Begrenzung Ihrer Kundenbeziehungen fürchten.

Wird die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt? Das drastischste Element für den Ersatz ist die Kündigung ohne Vorankündigung. Entscheidend ist, ob der Versicherungsgeber dazu überhaupt befugt war. Ist eine Vorwarnung für den Versicherungsgeber sinnvoll? Überprüfen Sie zunächst, ob der Kündigung eine Verwarnung vorangegangen ist und, falls nicht, ob eine solche Verwarnung für den Versicherungsgeber sinnvoll gewesen wäre.

Zunehmend verlagert sich die Rechtssprechung darauf, dass der Versicherungsgeber nicht nur bei Zuwiderhandlungen im Leistungsbereich, sondern auch im Treuhandbereich eine Verwarnung erteilen muss, bevor er sie aufhebt. Andernfalls entfällt der wichtige Anlass und die Kündigung ist ungültig. Warnung erforderlich: Keine Antwort auf Rückfragen des Versicherungsunternehmens, keine Rückerstattung erheblicher Provisionsansprüche; Warnung nicht erforderlich: Bei kriminellem Handeln, Verletzung der Exklusivität oder Verletzung des Wettbewerbsrechts.

Achtung: Der Versicherungsgeber kann die Kündigung nur innerhalb einer verhältnismäßig geringen Zeitspanne nach Kenntnis des Kündigungsgrunds fristlos erklären. Die Faustformel ist hier ein Zeitraum von zwei Monaten. Ist die Versicherung in Ihrem Falle daran festgehalten worden? Gibt es einen triftigen Grund für die Kündigung? Bei fristloser Kündigung steht und fällt der wichtige Grund für die Kündigung im Sinn von § 89a HGB.

Dies wirft die Fragen auf, ob es für den Versicherungsgeber unangemessen ist, den Vertrag fortzusetzen und die reguläre Frist abzuwarten. Die Kündigung des Versicherungsunternehmens ohne Vorankündigung als ungerechtfertigt ablehnen. Bestätigen Sie die Kündigung des Versicherungsunternehmens umgehend mit einer Gegenerklärung. Rechtfertigen Sie den Tritt damit, dass er das Vertrauens-Verhältnis mit der Kündigung zunichte gemacht hat.

Sollte sich später herausstellen, dass die Kündigung des Versicherungsunternehmens fristlos gerechtfertigt war, ist der Schadenersatzanspruch schließlich erloschen; mit Ihrer Kündigung haben Sie ihn nicht zerschlagen. Wenn die Kündigung dagegen ungerechtfertigt war, haben Sie einen Entschädigungsanspruch; Ihre Kündigung war gerechtfertigt und daher entschädigend. Bei einer fristlosen Kündigung gibt es viel Spielraum für strategische Abwägungen.

Es genügt nicht, der fristlosen Kündigung des Versicherungsunternehmens zu widersprechen und den Versicherungsgeber zu bitten, die Kündigung durch Setzung einer Frist zu widerrufen. Zum einen wird der Versicherungsgeber die Kündigung nicht zurückziehen. Zum anderen wird mit dem Einspruch die schwebende Situation nicht beseitigt: Die Fragestellung, ob Sie noch an den Versicherungsgeber geknüpft sind oder ob Sie bereits freigestellt waren, ist unbeantwortet geblieben.

Wenn Sie in dieser Lage für einen Wettbewerber arbeiten, kann der Versicherungsgeber Ihren Vertrag aufgrund von Wettbewerbstätigkeit wieder ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Beschwerde: Auch wenn Sie sich nach einem erfolglosen Einspruch gegen die Kündigung beschweren, haben Sie nur die Aussicht, dass Sie eines Tages Recht haben, dass die Kündigung ohne Ankündigung ungültig ist.

Die Kündigung wird vom Gerichtshof in eine normale Kündigung umgedeutet. Das bedeutet, dass Sie das Ende des Vertrages nur bis zum Ende der Frist verschieben und die aktuelle Kommission bis dahin sichern können. Ist die Wettbewerbsvereinbarung vom Versicherungsunternehmen erfüllt worden? Besteht der Versicherungsgeber auf dem nachvertraglichen Konkurrenzverbot, sollten Sie genau hinschauen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist, dass Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben - in der Regel im Vermittlungsvertrag.

Während dieser Zeit muss der Versicherungsgeber eine Entschädigung für das Konkurrenzverbot auszahlen. Wird jedoch keine Vergütung für das Konkurrenzverbot vertragsgemäß festgelegt, wird das Konkurrenzverbot nicht ungültig. Der Versicherungsgeber kann bis zum Ende des Vertrages von dem vereinbarten Konkurrenzverbot austreten. Damit haben Sie auch eine gute Ausgangsposition für Gespräche mit dem Versicherungsunternehmen über Entschädigung und vorzeitige Kündigung des Wettbewerbsverbots.

Stellen Sie sicher, dass keine Stornierungen von Provisionen, die Ihren Rechtsnachfolger beeinflussen, ab dem Moment der Übergabe Ihrer Planstellen an einen Nachfolgervertreter (d.h. ab dem Ende des Vertrages oder ab der Freigabe) auf Ihre Sollseite gebucht werden.

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