Kündigung während Krankschreibung

Beendigung des Krankenstandes

Welche Chancen auf Kündigungsschutz gibt es? "Sie können nicht entlassen werden, Sie sind krankgeschrieben". um einen Arztbesuch zu vermeiden, der notwendig ist, um einen Krankenstand zu vermeiden. um während der Kündigungsfrist krank zu sein, wenn sich Anfragen ergeben. Wenn ein Mitarbeiter im Krankheitsfall anderswo arbeitet, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Abbruch bei Erkrankung erlaubt

Die Lohnfortzahlung muss der Unternehmer fortsetzen, wenn die Kündigung "krankheitsbedingt" ist. Kann der Mitarbeiter aber auch während seiner Erkrankung oder Erwerbsunfähigkeit ohne weiteres entlassen werden? Selbst wenn ein Mitarbeiter krank ist, kann er trotzdem entlassen werden. Beendet der Dienstgeber jedoch den Vertrag "wegen" der Erkrankung, ist er trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Lohnfortzahlung gezwungen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass die Kündigungsentscheidung auf anderen Ursachen basiert und er sich nicht von der bestehenden Erwerbsunfähigkeit (AU) als Anlaß zur Kündigung führen ließ. Die AU gibt dem Arbeitnehmer nach Angaben des Verbandes der Arbeitsrechtler (VDAA) nicht immer den Kündigungsgrund an, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsentscheidung aufgrund früherer Gegebenheiten bereits getroffen hat.

Die Klage wurde von einem Mitarbeiter eingereicht, der als Kraftfahrer in einem Unternehmen beschäftigt war. Er hat am 27. Januar 2014 aus eigener Kraft seine Tätigkeit beendet und wurde dann von seinem Unternehmen ausserordentlich entlassen. Die Kündigung hat sich in einem separaten Vorgehen als endgültig erweisen. Er begründete dies damit, dass das Unternehmen ihn wegen seiner Erwerbsunfähigkeit (AU) entlassen hat und nach § 8 EFZG bis zum Ende seiner Erwerbsunfähigkeit zur Zahlung seiner Bezüge gezwungen war.

Die Entlassung war nach Ansicht des Gerichtes nicht auf Erwerbsunfähigkeit zurückzuführen. Außerdem sei der Dienstgeber nicht daran gehindert, sein Arbeitsverhältnis bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit zu beenden. Nach Ansicht des Gerichtes könnte er auch eine Kündigung wegen einer langen Frist oder wegen vieler kurzer Krankheiten erteilen. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit derzeit nicht arbeitsfähig ist.

Nach dem VDAA liegt ein Vergütungsanspruch über den Kündigungszeitpunkt hinaus nur dann vor, wenn die AU die Kündigung begründet hat. Eine Kündigung anlässlich der AU ist nach Ansicht des Vereins immer dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnisse über die Krankheit hatte oder die Kündigung aus einem anderen Grunde aussprach.

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