Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rauchfreier Arbeitsplatz
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Zigarettenrauch ist mit über 4.000 verschiedenen chemischen Stoffen einer der größten Verschmutzungen, denen wir uns in Innenräumen auszusetzen haben. Von diesen Stoffen, die mit jeder Rauchwolke in die Atmosphäre eingeblasen werden, sind 43 krebserregend und werden zweifellos als möglicher Auslösefaktor für andere Erkrankungen angesehen. Laut medizinischer Erkenntnisse verdoppelt sich das Risiko für Menschen, die über einen längeren Zeitabschnitt von zehn bis 15 Jahren in rauchigen Räumlichkeiten tätig sind - auch wenn sie selbst noch nie eine rauchen.
Allein aus diesem Grunde ist der Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz von besonderer Wichtigkeit. Unsere Mitarbeiter haben auf den nachfolgenden Internetseiten Hintergründe für Unternehmer und Mitarbeiter, Vorschläge zur Vorgehensweise und eine Beispielvereinbarung zusammengestellt:
BAG-Beschluss: Recht auf einen Nichtraucherplatz
Wie ein hessischer Kasinoangestellter einen Nichtraucherarbeitsplatz fordert, hat das BAG heute in Erfurt entschieden. Eine Croupierin, die in einem Casino in Bad Homburg tätig ist, verklagt. Sowohl im Nichtraucher- als auch im Gelegenheitsbereich überwachte er Spiele. Im Raucherzimmer werden alle Mitarbeiter zu je einem Drittel vom Auftraggeber angestellt, es sei denn, sie weisen ein medizinisches Gutachten vor.
Die Croupierin wollte nicht mehr im Passivrauchen weiterarbeiten und forderte, dass es nur in Nichtraucherzonen eingesetzt werden sollte. Zudem gibt es genügend Räuchermänner unter den Angestellten, die im Raucherraum mitarbeiten. Auch die Berufung der Klägerin war heute vor dem BAG erfolglos. Die Klägerin habe prinzipiell ein Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Tabak.
Dagegen spricht jedoch die Freistellung des Landesgesetzes über den Nichtraucherschutz, das das rauchen in Spielhallen ermoeglicht. Gemäss BAG hat der Unternehmer alle nötigen Massnahmen getroffen, um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Das Raucherzimmer war vom restlichen Kasino abgetrennt, es wurde belüftet und die Aktivität des Zivilklägers im Raucherzimmer war vorübergehend.
Das oberste Bundesarbeitsgericht hatte bereits 2009 in einem vergleichbaren Verfahren gegen einen Berliner Polizisten entschieden.