Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Purzel Video Gmbh
Die Purzel Video GmbHWarnung Unternehmen Purzel Video
Wir haben eine Copyright-Warnung von der Purzel Video GmbH, repräsentiert durch den geschäftsführenden Gesellschafter Martin Göbel, Veilsdorf, erhalten. Thema der Warnung ist die vermeintlich illegale Verteilung des kopiergeschützten Filmwerks "Sleeping fucked 3 Purzel Video" über Filesharing-Netzwerke (Peer-to-Peer-Netzwerke). Die angebliche Rechtsverletzung wurde von einer Smaragd Service AG, Walisellen, Schweiz, ermittelt und nachgewiesen.
Der Hamburger Anwalt der Purzel-Video GmbH verlangt neben der Vorlage einer Abmahnung mit Strafklausel einen pauschalen Betrag von EUR 1.298,00. Hiervon sind Anwaltskosten in Hoehe von EUR 1.005,40 (Objektwert: EUR 30.000,00) und sonstige Schadensersatzansprüche zu decken. Sollte dieses Übernahmeangebot nicht akzeptiert werden, wird bekannt gegeben, dass weitere Mehrkosten von mehr als EUR 5.000,00 geltend gemacht werden können.
Dem Fristsetzungsschreiben konnte im vorliegenden Falle kein Entwurfsentwurf einer Unterlassungs- und Leistungsverpflichtung ohne vorhergehende Abänderung beigefügt werden.
Warnung Marko Schiek: Purzel Video GmbH
Das Unternehmen Purzel Video GmbH, Industriestraße 69 a, 98669 Veilsdorf, ist Hersteller verschiedener Porno-Filme. Die Purzel Video GmbH hat wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße an ihren Spielfilmen über Filesharing-Börsen im Netz Verwarnungen durch verschiedene Kanzleien verschickt. Der Warnhinweis richtet sich an den Besitzer einer Internetverbindung, über den die angebliche Urheberrechtsverletzung verübt wurde.
Zu diesen Anwaltskanzleien, die die Purzel Video GmbH warnen, gehört die Anwaltskanzlei Märko Schiek, 98617 Meiningen. Die Anwaltskanzlei hat die Einreichung einer Abmahnungserklärung mit Zwangsgeldern an die Purzel Video GmbH und die Bezahlung eines Betrags von je 267,60 mit einer Frist bis zum 28. Januar 2011 verlangt. Wie ist eine Verwarnung von Herrn Schiek für die Purzel Video GmbH ausgestaltet?
In der Regel wird auf S. 1 der Verwarnung von Rechtsanwalt Marko Schiek angekündigt, dass er die Purzel-Video GmbH als Rechtsanwalt vertritt. Marko Schiek weist auf S. 2 der Warnung darauf hin, dass unter anderem eine besondere Software zur Zeitsynchronisation des Rechners mit den Timeservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig verwendet wurde.
Nachdem die IP-Adresse ermittelt worden war, erhob Marko Schiek beim Landesgericht eine vorläufige Anordnung gegen den Anbieter, worauf der Teilnehmer als Eigentümer der IP-Adresse benachrichtigt wurde. In der Verwarnung wird dann auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 (Aktenzeichen: I ZR 121/08) hingewiesen, nach der der Eigentümer einer WLAN-Verbindung, der zum Erwerbszeitpunkt des Router keine kommerziell verfügbare Sicherheit bietet, als störender Dritter für Versäumnisse bei missbräuchlicher Nutzung der Verbindung einsteht.
Er wird gebeten, eine beiliegende Abmahnungserklärung mit Strafklausel zu unterzeichnen, alle Filmkopien zu streichen und sie nicht anderen Menschen, vor allem nicht über Filesharing-Netzwerke, zur Verfügung zu stellen. Liegt bis zu dem auch in der Verwarnung auf S. 3 angegebenen Zeitpunkt keine ursprüngliche Abmahnungserklärung vor, empfiehlt die Purzel Video GmbH rechtliche Schritte zur Geltendmachung der Mängel.
Darunter versteht die Rechtsanwaltskanzlei Marko Schiek wohl das Gerichtsverfahren, denn der rechtliche Weg ist aufgrund der Verwarnung bereits gegangen. Deshalb erfolgt auf S. 4 der Warnung dann die Stolzforderung der Purzel Video GmbH: 1.267,60 . Mit Bezahlung dieses Betrags ist man fertig, die Sache als abgeschlossen zu betrachten.
Um diesen Anspruch zu begründen, setzt die Anwaltskanzlei offensichtlich vor allem auf Schadensersatz. Ab einem gewissen Kaufpreis - mit der von mir beschriebenen Warnung 39,90 - hatte sich bereits bei 25facher Verdoppelung ein Schadensersatz in der Größenordnung von 997,50 ? ergeben. Der Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Marko Schiek auf S. 5 geht der Verweis voraus, dass man die Purzel Video GmbH nach erfolglosem Ablauf der Frist informieren wird, den vollen Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung durchsetzen wird.
Dem Warnhinweis liegt eine von mir unterzeichnete Handlungsvollmacht der Purzel Video GmbH bei. Wie geht es nach einer Verwarnung von Marko Schiek weiter? Wir bekommen immer wieder Aufrufe von Leuten, die eine solche Warnung für eine bloße Gaunerei hielten und dazu tendieren, die Warnung im Müll zu beseitigen.
Natürlich gibt es die bekannten Abonnement-Fallen, die wirklich eine echte Gaunerei sind. Die Warnungen von Marko Schiek haben jedoch nichts mit diesem Abonnementabzug und dergleichen zu tun. Sie sollten daher auf jeden Fall ernst zu nehmen sein, man will nicht Gefahr laufen, einige Wochen nach Eingang der Verwarnung den Justizbeamten mit einer vorläufigen Anordnung an der Haustür zu finden.
Sollte die Verletzung des Urheberrechts vorliegen, sind Sie als Inhaber der Verbindung gegenüber der Purzel Video GmbH generell zur Last zu legen. Warnhotline für Warnungen bundesweit: Wir repräsentieren Sie in Deutschland!