Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Muss ich Abmahnung Unterschreiben
Muß ich eine Warnung unterschreiben.Betreff: Vorsicht. Fachanwältin für Arbeitsgesetzgebung
Verletzt der Mitarbeiter vorsätzlich eine vertragliche Verpflichtung, kann der Auftraggeber ihn verwarnen. Eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung kann sein: Verletzungen von arbeitsvertraglichen Nebenverpflichtungen, wie z.B. die Nichtmeldung einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Beleidigung oder Übergriffen gegen Vorgesetzte, Mitarbeiter oder Abnehmer, Verletzungen von Betriebsvorschriften, wie die Missachtung eines Alkoholverbotes oder eines Verbotes von Privattelefonaten oder die Nutzung von Social Media im Netz oder auch Diebstahl oder Veruntreuung von Sachen oder Bargeld.
Bei einer Pflichtverletzung des Mitarbeiters wird angenommen, dass auch diese Pflichtverletzung unrechtmäßig und strafbar war. Dies bedeutet, dass Sie als Mitarbeiter erklären müssen, dass es eine Rechtfertigung für Ihr Handeln gab oder dass es kein Fehler war. Es ist gut zu wissen, dass Abwesenheit wegen Krankheit nicht zu einer Verwarnung berechtigt, da man für Krankheit nichts tun kann.
Eine Abmahnung muss zunächst in einem Kündigungsschutzverfahren wegen einer Verhaltenskündigung ausgesprochen worden sein; andernfalls ist die Entlassung allein aus diesem Grund gegenstandslos. Die Arbeitgeberin muss das gemahnte Benehmen so präzise wie möglich wiedergeben. Das bedeutet, dass er das genaue Zeitpunkt der Vertragsverletzung angeben muss. Allgemeine Angaben zu "häufiger Verspätung" oder "mangelhafter Arbeit" sind keine Warnungen.
Darüber hinaus muss der Auftraggeber das ermahnte Fehlverhalten als Vertragsbruch eindeutig ahnden und den Mitarbeiter bitten, dies in der Zukunft zu vermeiden. Abschließend muss der Unternehmer klarstellen, dass der Mitarbeiter im Falle eines Wiederauftretens mit einer Entlassung gerechnet werden muss. Obwohl in den meisten FÃ?llen Warnungen vom Auftraggeber ausgegeben werden, sind alle, die auch kÃ?ndigen könnten, zur Mahnung berechtigt und alle, die dem gemahnten Arbeitgeber Anweisungen zurÃ?
Dabei ist es notwendig, dass eine einmalige Abmahnung ausreicht, um im Falle einer Wiederholung kündigen zu können. Ein Rücktritt ist jedoch nur möglich, wenn der beendigte Vertrags-partner die gleiche Form der Verletzung der Pflicht nach (richtiger) Abmahnung hat. Auch kann der Dienstgeber an langjährige Dienstverstöße erinnern, z.B. nach einem verlorenen Kündigungsschutzverfahren kann der Dienstgeber noch eine nachträgliche Mahnung an die strittige Dienstverstöße des Dienstnehmers erteilen.
Prinzipiell verliert eine Abmahnung jedoch nach einer bestimmten Zeit ihre Wirkung: Hat der verwarnte Geschäftspartner über einen längeren Zeitraum keine ähnliche Pflichtverletzung begangen und lässt sich dann einen weiteren Fehler unterlaufen, kann die Abmahnung unangemessen sein. Wer von seinem Auftraggeber gewarnt wurde, sollte dies nicht nur auf sich abstützen.
Es ist immer empfehlenswert, z.B. mit Kolleginnen und Kollegen zu reden, die bei dem betreffenden Zwischenfall anwesend waren und Ihre Einschätzung des Vorfalls unmittelbar nach Eingang der Warnung überprüfen können. Unterzeichnen Sie keine Warnungen, die Sie für unberechtigt halten. Sie quittieren mit Ihrer Signatur nicht nur den Empfang der Warnung, sondern auch deren faktische Rechtfertigung.
Falls der Dienstgeber die Warnung in Ihre Personendatei eingefügt hat, kann es hilfreich sein, eine Gegenerklärung zu schreiben und den Dienstgeber aufzufordern, diese in die Personendatei aufzunehmen. Ein solches Gegenargument ist immer möglich, d.h. auch wenn die Warnung war. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen eigenen Beirat, können Sie ihn um Hilfe und Mediation ersuchen.
War die Abmahnung nicht gerechtfertigt, haben Sie das Recht, die Abmahnung zurückzuziehen. Wenn die unbefugte Abmahnung überhaupt vom Auftraggeber in Ihre Personendatei übernommen wurde, können Sie auch deren Löschung beantragen. Sie können Ihren Antrag auf Widerruf und Aufhebung der (unberechtigten) Abmahnung gerichtlich geltend machen.
Dabei hat der Unternehmer nachzuweisen und zu belegen, dass die Abmahnung gerechtfertigt war. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber von einer ungerechtfertigten Abmahnung wenig zu gewinnen hat. Er muss in einem anschließenden Kündigungsschutzverfahren nachweisen, dass die Abmahnung hinreichend präzise und faktisch gerechtfertigt war.
Alle wichtigen Informationen zum Themenkomplex Abmahnung können auch grafisch im Caution-Video eingesehen werden.