Strafrecht München

Wirtschaftsstrafrecht München

Volker Dembski ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München und vertritt in allen Bereichen des Strafrechts. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München sowie Jugendstrafrecht. Strafrechtsanwalt Dr. Ahmed München, Strafverteidiger München, Strafrechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht. Unsere Spezialität ist das Strafrecht.

Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München.

Fachanwältin für Strafrecht München: Wolker Dembski

Wilkommen auf der Website von Volker Dembski, Rechtsanwältin für Strafrecht München! Volker Dembskis Kanzlei befindet sich im Zentrum von München, gegenüber dem Strafrechtszentrum am U-Bahnhof Stilmaierplatz. Volker Dembski ist seit mehr als 15 Jahren ausschliesslich als Strafrechtsanwalt sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene aktiv. Bei Bedarf verfügt Verteidiger Volker Dembski auch über ein ausgedehntes Netz von Anwälten aus anderen Disziplinen.

Im Falle einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung wurde in München ein 24-Stunden-Notruf für das Strafrecht aufgebaut. Volker Dembski besitzt als spezialisierter Anwalt für Strafrecht die notwendigen juristischen Kenntnisse für eine sachkundige Abwehr. Volker Dembski berät und vertritt das Strafrecht in München von A bis Z. Mit Engagement und Konsequenz vertritt er seine Klienten in allen Phasen des Verfahrens, vor allem aber nicht abschließend: Das Strafrecht lässt sich in allgemeines Strafrecht und Sekundärstrafrecht unterteilen.

Allgemeines Strafrecht ist im Strafrecht (StGB) verankert. Allgemeines Strafrecht umfasst das Straßenverkehrsstrafrecht, Immobilienstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internet-Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Prozedur ist in der StPO festgelegt. Das Straßenverkehrsstrafrecht umfasst auch das Verkehrsdeliktrecht, das in der StVO und dem StVG verankert ist. Im Gegensatz zu einer Verkehrsdelikte wird bei einer Verkehrsdelikte kein Strafverfahren eingeleitet, sondern ein Bußgeldverfahren, dessen Verlauf im Verwaltungsstrafrecht (OWiG) festgelegt ist.

Das Internet-Strafrecht sieht neben den typischen Internetdelikten auch verschiedene Verbrechen aus dem wirklichen Leben vor. Typisch für das allgemeine Strafrecht sind vor allem, aber nicht abschließend: Das Sekundärstrafrecht ist in verschiedenen Rechtsordnungen verankert. Im Drogenstrafrecht sind das Betäubungsmittelrecht (BtMG), das Arzneimittelrecht (AMG), das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) und das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) verankert. Die strafrechtliche Verfolgung von Ausländern ist im Aufenthaltsrecht (AufenthG) festgelegt und dient der Sicherung der damit verbundenen administrativen Regelungen.

Strafurteile können sich auf den Aufenthalt eines Fremden auswirken. Handelsstrafrecht hat sowohl mit dem allgemeinen Strafrecht als auch mit dem Sekundärstrafrecht zu tun. Sie ist im Strafrecht (StGB), der Konkursordnung (InsO), der Steuerordnung (AO) und dem Gesetz über illegale Beschäftigung (SchwarzArbG) verankert und behandelt die kriminalrechtlichen Gefahren von Gesellschaften, die durch die Beteiligung an allgemeinen Handelsgeschäften erwachsen.

Typisch für das Sekundärstrafrecht sind vor allem, aber nicht abschließend: Das Jugend- oder Jugendsanktionsrecht gilt, wenn ein Jugendliche eine Straftat nach dem allgemeinen Strafrecht oder dem Sekundärstrafrecht begeht. Sie enthält keine eigenen Straftaten, sondern nur formale und sachliche Ausnahmen, die im Jugendschutzgesetz (JGG) festgelegt sind. Die typischen jugendrechtlichen Vorschriften sind vor allem, aber nicht abschließend: Sie haben ein Strafrechtsproblem und brauchen eine fachkundige Betreuung oder eine fachkundige Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht in München?

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