Gegenstandswert Einigungsgebühr Außergerichtlich

Item Value Settlement Fee Außergerichtlich

Unabhängig davon, ob die Vereinbarung außergerichtlich oder gerichtlich getroffen wurde. In außergerichtlichen Streitigkeiten nennt man das den Wert der Sache. Aussergerichtliche Anwaltskosten - Gerichtsanwaltskosten - Außergerichtliche und gerichtliche Anwaltskosten. Abwicklungsgebühr: Für die Teilnahme am Abschluss eines Vergleichs (außergerichtlich und gerichtlich). bei der Berechnung des Anwaltshonorars ist der Wert des Gegenstands oder der Streitwert.

Schneider/Wolf, RechtsanwaltKommentar RVG, RVG 1000/III. Objektwert| Rechtsanwaltskanzlei Prämie| Recht

Insofern wird der Streitfall im Hauptsacheverfahren für beendet befunden. Die verbleibenden 6 000 Euro werden dann von den Vertragsparteien vereinbart. Das Verfahrenshonorar errechnet sich aus dem Gesamtwert von EUR 8000. Das Abwicklungsentgelt beträgt dagegen nur 6.000 Euro. Die Vergleichsgebühr darf jedoch nie über dem Gegenstandswert des Prozesses sein.

Werden Nachforderungen nur durch eine Vereinbarung aufgenommen, so hat dies immer Auswirkungen auf die entsprechende Vorgangsgebühr. Bei außergerichtlicher Tätigkeit steigt der Betrag der Geschäftsgebühr an ("VV 2300"). Nimmt der Rechtsanwalt im Hinblick auf die gewünschte Vereinbarung einer Nachforderung Stellung, kann davon ausgegangen werden, dass der Klient ihn in diesem Umfang mit einer aussergerichtlichen Streitschlichtung im Sinn von KV 2300 betraut hat.

Beispiel: Die Beteiligten argumentieren außergerichtlich über 5000 Euro. Unter Zuhilfenahme ihrer Rechtsanwälte vereinbaren die Vertragsparteien die Höhe von 5000 Euro und weitere 3000 Euro. Das Honorar von Herrn Dr. H. VV 2300 und die Vergleichsgebühr in voller Höhe von TEUR 9.000 werden den Rechtsanwälten in Rechnung gestellt. Im Falle von AMC Teil III steigt entweder der Betrag der entsprechenden Verfahrenshonorare (z.B. bei AMC 3334 - Räumungsverfahren) oder der Rechtsanwalt bekommt eine weitere Verfahrenshonorardifferenz aus dem Vertragsmehrwert (AMC 3100, 3101 Nr. 1, 3; AMC 3202 Nr. 1; Anmerkung zu AMC 3207).

Beispiel: Die Beteiligten befinden sich in einem Verfahren in einem Wert von TEUR 5000. Die Rechtsanwältin des Angeklagten wird aufgefordert, eine Gegenklage über weitere 3000 Euro einzureichen. Vor Einreichung der Gegenklage vereinbaren die Vertragsparteien den Gesamtbetrag von TEUR 9.000 ohne Datum und ohne Gerichtsakte.

Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr von EUR 5000 erhält der Rechtsanwalt der Beteiligten eine Bearbeitungsgebühr von 0,8 nach der Verordnung 3100, 3101 Nr. I. Beispiel: Die Beteiligten argumentieren in einem vereinzelten Räumungsverfahren über einen Räumungszeitraum (Wert: EUR 900). Die Bearbeitungsgebühr (VV 3334) und die Vergleichsgebühr errechnen sich aus dem Betrag von EUR 1.860. Bislang war die Wertermittlung der Sache bestritten, wenn unbestrittene Ansprüche in den Vertrag aufgenommen wurden, vor allem wenn die Ansprüche bereits rechtskräftig festgestellt waren.

Es wurde prinzipiell argumentiert, dass der Betrag solcher Forderungen nicht berücksichtigt werden sollte, wenn diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen wurde. Die verbleibenden 6.000 Euro, von denen die Haelfte noch zu zahlen ist, werden von den Beteiligten vereinbart. Es wird eine Vereinbarung über die Zahlung von EUR 70000 zur Begleichung der Gesamtforderung getroffen.

Es wurde nur eine Vereinbarung über die nicht erfassten 6 000 Euro getroffen, so dass nur dieser Preis berücksichtigt werden muss. Auf die bereits erfassten weitergehenden EUR 4000 haben sich die Vertragsparteien nicht geeinigt (siehe Anmerkung (1) Satz 1), so dass dieser Anteil bei der Bestimmung des Wertes des Vertragsgegenstandes nicht berücksichtigt werden muss.

Als sich die Vertragsparteien auch über die betitelte Klage einigten.... Dies ist nur ein Auszug aus dem Angebot der Deutschen Anwaltskanzlei-Premiere. Danach können Sie die deutsche Anwaltskanzlei Prime Life 30 min uten lang ausprobieren.

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