Zulassung Rechtsanwalt Zurückgeben

Anwaltszulassung Rückkehr

Der Zugang zur Rechtsanwaltskammer kann jederzeit zurückgegeben werden. Eidesleistung und Zustellung der Meldebescheinigung. bei der Rechtsanwaltskammer. Zulassungsanträge. Erlass der Zulassung als Rechtsanwalt und/oder Syndikus.

Beendigung der Tätigkeit in der Pensionskasse der Anwälte in Baden-Württemberg

Alle erforderlichen Grundinformationen bekommen wir unmittelbar nach dem Widerruf der Zulassung von Ihrer örtlichen Rechtsanwaltskammer (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe oder Freiburg), d.h. Ihre Angaben und das Aufnahmedatum. Wir werden Ihnen dann einen Brief zukommen lassen, in dem wir Ihnen weitere Einzelheiten mitteilen. Solange Sie dieses Anschreiben nicht bekommen haben, macht es keinen Sinn, mit uns in Verbindung zu treten oder gar Bewerbungen einzureichen, da wir ohne amtliche Benachrichtigung der Rechtsanwaltskammer keine Auskünfte erteilen oder Bewerbungen entgegennehmen können.

Aber da wir es begrüssen, dass Sie sich vorher mit den sich aus der Rücksendung der Genehmigung ergebenden Fragestellungen und Konsequenzen auseinandergesetzt haben, haben wir hier die wesentlichen Hinweise für Sie zusammengestellt. Sind Sie nicht mehr Mitglied einer Anwaltskammer in Baden-Württemberg, treten Sie ebenfalls zum Ende des Kalendermonats, in dem Sie die Anwaltskammer verlassen, aus der Versorgungsordnung gemäß §§ 10 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 8 Nr. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 2 VwS aus.

Aufnahmeantrag, 10 Abs. 2 S. 2 der Statuten. Im Falle der Weiterführung Ihrer Zugehörigkeit sind Sie nach wie vor beitragspflichtig gemäß 11 der Statuten. Siehe entsprechendes Unterkapitel "Kontinuierliche Mitgliedschaft". Gesuch um unverzinsliche Rückerstattung von 60 Prozent Ihrer bisher gezahlten Beitragssumme, 18 Abs. 1 der Statuten, wenn Sie 60 Mitgliedschaftsmonate noch nicht erfüllten.

Nachträgliche Versicherungsprämien sind von der Rückerstattung ausgenommen; vgl. 18 Abs. 3 S. 2 der Statuten. Falls Sie einen der oben aufgeführten Gesuche einreichen möchten, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass dies nur in schriftlicher Form und nur innerhalb von 6 Monate nach Kündigung Ihrer Zugehörigkeit zu unserer Pensionskasse, 10 (2) S. 2, 18 (5) der Statuten, erfolgen kann.

Unterbleibt einer der oben genannten Fälle, verbleibt der Rentenanspruch, es findet jedoch 22 Abs. 3 Nr. 4 letztes Satzstück der Statuten Anwendung. Der Anspruch erlischt jedoch vollständig, wenn Sie den Mitgliedsbeitrag 60 Monate lang noch nicht gezahlt haben und erst mit Erreichen des Alters von mindestens 40 Jahren wieder einsteigen.

Gegenüber der Pensionskasse können Sie nach Rückerstattung oder Übertragung der Beiträge keine Ansprüche mehr geltend machen, 33 Abs. 2 der Statuten. Die Freistellung von der Versicherungspflicht ist nach dem Austritt aus der Pensionskasse nicht mehr möglich und die Beibehaltung einer bereits gewährten Freistellung ist auch von der weiteren Mitgliedschaft in einer Anwaltskammer abhaengig.

Es ist nicht möglich, Beiträge in die gesetzliche Pensionsversicherung zu überweisen, da es keine Übergangsregelung gibt.

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