Cco Lizenz

Cco-Lizenz

Solche Lizenzen gibt es nicht nur für Musik, sondern auch für Bilder, Videos, Software oder sogar Texte. Die Lizenz ist umso höher angesiedelt, je mehr sie sich gegen Public Domain richtet. Unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichte Musik kann legal heruntergeladen und in der Regel wiederverwendet werden. Welche Lizenzen gibt es für die Wiederverwendung von Daten? Die auf Pixabay veröffentlichten Bilder und Videos sind urheberrechtsfrei und stehen unter der Creative Commons CCO-Lizenz.

Ohne Copyright-Schutz

Derjenige, der ein Kunstwerk mit dieser Urkunde verbunden hat, hat dieses Kunstwerk unter Verzicht auf alle Urheberrechte und verwandte Rechte in der ganzen Welt veröffentlicht, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung und Aufführung des Werkes, auch für kommerzielle Zwecke, ist ohne weitere Genehmigung gestattet.

Gleiches trifft auf Rechte zu, die andere Menschen an dem betreffenden Werkstück oder dessen Nutzung durchzusetzen haben. Sofern nicht anders vermerkt, gibt diejenige, die ein Kunstwerk mit dieser "Urkunde" verbunden hat, keine Gewähr für das Kunstwerk und haftet nicht für die Nutzung des Werkes, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Bei Verwendung oder Zitierung des Materials sollten Sie nicht den Anschein der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers oder der identifizierenden Personen haben. Beispielsweise können Datenschutzvorschriften oder persönliche Rechte zu berücksichtigen sein, die einer bestimmten Persönlichkeit die Möglichkeit einräumen, wie ihre eigene Sprache, ein eigenes Erscheinungsbild oder ihr Erscheinungsbild von anderen verwendet werden darf.

Es ist in einigen Jurisdiktionen verboten, den Anschein zu vermitteln, dass der Autor, der Herausgeber oder eine andere mit dem betreffenden Dokument verbundene Person Ihre Verwendung des Werkes unterstützt oder befürwortet. Kopiere den HTML-Code und füge ihn in deine Website ein.

Derjenige, der die Rechte an dem Bild durch die Nutzung von CC0 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten freigegeben hat. Dies kann der Autor des Werkes oder eine andere Persönlichkeit sein, die über ein Urheberrecht oder andere damit verbundene Rechte an dem betreffenden Objekt verfügt.

Motivation ">Bearbeiten | | Quellcode editieren]>

Die gemeinnützigen Organisationen wurden 2001 in den USA ins Leben gerufen. Sie sind nicht auf ein einzelnes Werk abgestimmt, sondern gelten für alle urheberrechtlich geschützten Arbeiten wie z. B. Text, Bild, Musik, Video-Clips etc. Im Gegensatz zu gängigen Missverständnissen ist Creativ Commons nicht der Einzelplatz.

Bei den unterschiedlichen Lizenzvarianten von Adobe Commons gibt es große Abweichungen. Wenn jemand zum Beispiel ein Buch unter der CC-BY-SA-Lizenz publiziert, dann gestattet er dessen Verwendung durch andere Personen unter der Voraussetzung, dass der Autor und die entsprechende Lizenz genannt werden. Außerdem kann der Benutzer das Dokument unter der Voraussetzung ändern, dass er es unter der gleichen Lizenz publiziert.

Zur Lösung dieses Problems wurde die Vereinigung Creativ Commons ins Leben gerufen, um solche Gesetzestexte (Lizenzen) zu entwickeln. In den USA wurde 2001 die Kreativ-Commons-Aktion gegründet, die von Lawrence Lessig, damals Professor für Recht an der Stanford Law School (heute Harvard), zusammen mit Eric Eldred und dem Center for the Public Domain[1] geleitet wurde.

Die erste Veröffentlichung in einem öffentlichkeitswirksamen Format über kreative Commons erfolgte im März 2002 durch Herrn Plotkin. 2] Der erste Lizenzvertrag wurde im Jahr 2002 freigegeben. 3] Das Gründerteam, das die Lizenz und die heute bekannte Infrastruktur von Creativ Commons entwickelt hat, umfasste Molly Shaffer Van Houweling, Glenn Otis Brown, Neeru Paharia, Ben Adida und andere.

Mittlerweile werden aber auch auf andere Rechtsordnungen abgestimmte Zulassungen erarbeitet. Die Rechtsanpassung an das Recht ist unter der Rubrik Kreative Commons International: Deutschland zu finden; John H. Weitzmann, gefördert von der European EDP Academy of Law und dem Lehrstuhl für Rechtinformatik der Saarländischen Hochschule, ist seit Januar 2007 die juristische Projektleitung für den Bereich des Rechtes in Deutschland.

In der Deutschschweiz gibt es auch die Landesprojekte Creativ Commons Austria (Österreich) und Creativ Commons Switzerland (Schweiz). Auf der Suche nach einer geeigneten Lizenz zur weiteren Verwertung könnte man sich zunächst drei Fragen stellen: Soll die Benennung des Autors vorgeben werden? Falls ja: Nur bei gleicher Lizenz? Dunkles Grün sind die "Approved for Free Cultural Works"-Lizenzen, die beiden Grünflächen kennzeichnen die mit der " Remix-Kultur " kompatiblen Lizenz.

Die mit dem Begriff "unported" markierte Lizenz-Variante verweist auf den Quelltext der entsprechenden Core-Lizenz in deutscher Übersetzung, der nicht auf ein bestimmtes Rechtssystem portiert wird. Dagegen wurde die Lizenz-Variante an die Besonderheiten der gesetzlichen Bestimmungen angepaßt. In drei Anzeigemodi werden die Lizenzbestimmungen der ausgewählten Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt:

Kurzversion für Nichtjuristen ( "Commons Deed"), die die Grundideen der "Langfassung" für Rechtsanwälte in allgemein verständlicher und vereinfachter Form (international gleich) wiedergibt. Es gibt eine Lay-Version, so dass ein gewöhnlicher Anwender die durch die Lizenz generierten gesetzlichen Bestimmungen leicht nachvollziehen kann. Langversion der Lizenz als gesetzlicher Text. Die Kurzversion ist somit immer gleich, unabhängig davon, welcher länderspezifische Port ausgewählt wurde. Die Version ist maschinenlesbar im RDF-Format, so dass die Lizenz von der Suchmaschine wiedererkannt wird.

Weil das Copyright in vielen Staaten sehr verschieden behandelt wird, haben viele Lizenznehmer auf das jeweilige Land abgestimmte Versionen, so genannte "portierte Lizenzen" oder kurz "Ports". Allerdings steht die Auswahl zwischen einem landesspezifischen "Port" der Lizenz und der entsprechenden "unportierten" Lizenz dem Autor bzw. Rechtsinhaber des Werkes frei. Überblick über die Bundesländer mit speziellen CC-Konzessionen (ab 2014): Unter dem Namen "ZDFcheck" betreibt das ZDF eine Internetplattform, mit der die Stellungnahmen der Antragsteller im Hinblick auf die Wahlen 2013 geprüft wurden.

Bei neuen Versionen ist ein Name (Abkürzung BY) obligatorisch. Dies war bei alten Versionen (Version 1.0) noch nicht der Fall. Ausgeschlossen sind auch solche Genehmigungen, die nicht-kommerzielle Vervielfältigungen untersagen. Die Lizenz wurde inzwischen beendet, da sie zu erheblichen Kompatibilitätsproblemen führte. Generell fördert jede offene Lizenz den Austausch von Wissen mit Entwicklungsländer, so dass der Aufwand für eine Sondergenehmigung niedrig war.

Bei der Music Sharing Lizenz handelt es sich nicht um eine unabhängige Lizenz, sondern nur um einen anderen Namen für die by-nc-nd Lizenz, die CC auf seiner Website nicht mehr verwendet. Es erlaubt dem Benutzer, die auf diese Weise vom Autor lizensierte Software per Webcast downzuloaden, auszutauschen und zu verteilen, jedoch nicht für den Vertrieb, die Verarbeitung oder die gewerbliche Verwendung. Obwohl es den Anschein hat, dass diese Lizenz die einzige Möglichkeit oder Empfehlung für die CC-Lizenz für musikalische Beiträge ist, gelten natürlich auch andere, weniger einschränkende CC-Lizenzen.

Auf der Internet-Musikplattform Jamendo werden zum Beispiel alle sechs gängigen Lizenzmodelle eingesetzt. Andererseits kann diese Lizenz natürlich auch für andere Inhalte genutzt werden. Im Jahr 2004 gewann Creativ Commons den Prix Ars Electronica Golden Nica in der Rubrik "Net Vision". Dabei gibt es einige kritische Punkte, aber auch Vorbehalte gegen die Lizenz von Creativ Commons: Kompatibilität: Das Copyleftprinzip (Creative Commons heißt Share alike) bedeutet, dass neue, modifizierte Arbeiten unter der gleichen Lizenz wie das Originalwerk veröffentlicht werden müssen.

Wenn Sie Arbeiten kombinieren, die unter unterschiedlichen Genehmigungen sind, wird das Resultat unter Umständen nicht richtig lizensiert. Diese " Bastardproblematik " betrifft sowohl den Umstand, dass alle Arbeiten unter einer CC-Lizenz laufen, als auch die Tatsache, dass z. B. aus dem GNU-Projekt stammen. Der Podcastingpionier Adam Curry hat in der Web-Community namens Alike ( "by-nc-sa") Bilder seiner Gastfamilie unter der Lizenz "Non-commercial Share Alike" (nur für nicht-kommerzielle Zwecke) veröffentlicht.

Ein Amsterdamer Gerichtshof bestätigte am 10. April 2006 eine Copyright-Verletzung und wies das Heft an, für weitere Verstöße 1000 EUR pro Foto an Curry zu zahlen. 52] Obwohl die Bestrafung verhältnismäßig niedrig war, wurde hier die Validität von Creativ Commons untermauert. Die Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Namensgebung fÃ?hrt nach deutschen Recht nur zu einem 100 %igen Zuschlag auf den Schadenersatz - dazu erklÃ?rt das OLG: â??Aber 100?% von 0 sind immer noch 0; weiterhin ist zu beachten, dass die Firma BKL die KK als Urheberschaft genannt hat, auch wenn nicht in der nach den Lizenzrichtlinien geschuldeten Fassung.

"Der Urheberrechtsverletzer, eine Person, hatte das Bild eines Fotografen in ihrem Weblog benutzt, ohne seinen Name und seine Herkunft unter der zugrunde liegenden Lizenz für die Nutzung von Adobe Photoshop ShareAlike 3.0 zu nennen. Der Fotograf hat mit einer vorläufigen Anordnung durchgesetzt, dass die Parteien die Lizenzbestimmungen der CC-Lizenz einhalten müssen.

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