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Agb website
AGB-WebsiteAb wann braucht meine Website Geschäftsbedingungen?
Durch die vorformulierten Vertragskonditionen erleichtern die Allgemeinen Bedingungen den Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien. Die juristische Kommunikation über das Netz wird immer wichtiger. Oft stößt die gesetzliche Regelung im Rahmen des E-Rechtsverkehrs an ihre Grenze und bietet oft nicht die richtige Regelung, um alle Möglichkeiten abdecken zu können. AGB ( "AGB") sind vertragliche Bedingungen, die der Nutzer für eine große Anzahl von Aufträgen formuliert hat, um sie der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss vorzuschreiben.
Dies sind Bestimmungen, die nach dem Wunsch des Nutzers bei jedem individuellen Vertragsschluss in Kraft treten sollen, ohne dass sie individuell ausgehandelt werden müssen. Sie können im Unterschied zu den allgemeinen Rechtsvorschriften die speziellen Anforderungen des Nutzers oder besondere Merkmale des vorgesehenen Vertragsabschlusses berücksichtigen. Es gibt jedoch Informationsverpflichtungen, die am leichtesten und wirksamsten mit Hilfe von Allgemeinen Bedingungen erfüllt werden können, da diese in allen abgeschlossenen Verträgen enthalten sind und daher Bestandteil des Vertrages sind.
Das Gesamtverzeichnis der Auskunftspflichten basiert auf Artikel 246a 1 EGBGB und enthält unter anderem Angaben über Waren, Preis und Nutzer sowie die Konditionen für Vertragsabschluss, Aufhebung und Widerruf. Die unmittelbare Integration in jeden Auftrag erspart die jeweiligen individuellen Verhandlungen über bestimmte Absprachen.
Darüber hinaus berücksichtigen die rechtlichen Vorschriften nicht immer die Erfordernisse des E-Rechtsverkehrs oder sind nicht immer realisierbar. Dabei ist es zweckmäßig, über Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzusehen. Dies gibt dem Anwender den bestmöglichen Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Nutzer hat im B2C-Bereich (Verbraucherverträge) dem anderen Vertragspartner die Informationsmöglichkeit zu gewähren (z.B. durch eine gesonderte, leicht zugängliche und nicht verborgene Seite auf der Website oder den leicht erreichbaren Abruf als PDF) und die Aufnahme der AGB bei Vertragsabschluss deutlich anzugeben.
Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (B2B) genügt ein bloßer Verweis auf die Existenz von AGB. Die AGB unterliegen darüber hinaus einer speziellen inhaltlichen Prüfung gemäß den rechtlichen Bestimmungen. Aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit im Geschäftsverkehr mit dem Nutzer und ihrer einseitigen Festlegung der Inhalte dürfen die AGB den grundlegenden Grundideen der Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen und den anderen Vertragspartner nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Die übrigen Bedingungen sind ungültig und werden durch die jeweiligen Rechtsvorschriften abgelöst. Werden AGB nicht rechtswirksam einbezogen, werden sie nicht Vertragsbestandteil und es gilt die gesetzliche Regelung. Sollte eine Bestimmung den Inhalt nicht überprüfen, so ist die ganze Bestimmung - aber nicht die ganze AGB - ungültig und die gesetzliche Regelung für die eine Bestimmung gilt alternativ sinngemäß.
Vor allem im B2C-Bereich sind die Ansprüche an die Integration und inhaltliche Kontrolle der AGB besonders hoch. Eine etwaige Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen oder auch der ganzen AGB kann für den Nutzer schwerwiegende Konsequenzen haben, da die vereinbarten Haftungsbeschränkungen, Garantiefristen und Zahlungsmodalitäten nicht wirksam werden. Allerdings sollten Benutzer bei der Verwendung falscher Geschäftsbedingungen aufpassen.
Wenn die AGB gegen das Recht verstoßen, kann einem Konkurrenten die Gelegenheit gegeben werden, eine Verwarnung auszusprechen. Daher ist es empfehlenswert, sich bei der Gestaltung professionell unterstützen zu lassen.