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Arbeitszeugnis ohne Kündigung
Hinweis ohne VorankündigungHaben Sie ein Anrecht auf eine Arbeitszeugnis?
In Deutschland hat jeder, der ein Beschäftigungsverhältnis auflöst, ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Die Behauptung bezieht sich nicht nur auf den Arbeitnehmer, sondern zum Beispiel auch auf die Auszubildenden und Leiharbeiter, Zivildienstleistenden und Auszubildenden. Die Bescheinigung kann am Tag der Kündigung beantragt werden und muss mindestens am letzen Werktag übergeben werden.
Die Auszubildenden haben auch nach Abschluss ihrer Berufsausbildung ein Anrecht auf ein weiteres Arbeitszeugnis. Die Arbeitgeberin ist nicht dazu gezwungen, unaufgefordert eine Bescheinigung zu erteilen. Selbst wenn Sie Ihren Job nicht kündigen, haben Sie trotzdem das Recht auf eine Arbeitszeugnis. Sie können aber auch eine Zwischenbescheinigung beantragen, wenn sich das Unternehmen wesentlich verändert.
Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie einen neuen Betreuer bekommen, der Sie noch nicht so gut kennen und daher auch eine andere Arbeitsreferenz ausstellen kann. Selbst wenn Sie versetzt werden oder das Unternehmen für einen längeren Zeitraum verlassen (z.B. für die Wehrpflicht oder Elternzeit), haben Sie ein Anrecht auf eine Arbeitszeugnis.
Ab wann kann ich einen Zwischenbericht bekommen? Prinzipiell haben die Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Ansonsten bekommen Sie in der Regel keine Arbeitszeugnisse, da viele Unternehmen regelmäßig Bewertungen vornehmen und ihren Mitarbeitern auf diese Art und Weise Rückmeldungen über ihre Leistung erteilen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Mitarbeiter eine Zwischenbescheinigung beantragen, sofern das Beschäftigungsverhältnis seit vielen Jahren ohne Zwischenbewertung besteht.
Diejenigen, die an einer Ausbildung teilnehmen, verlegt werden, auf das Ende der Bewährungszeit zusteuern, eine Anmeldung planen oder eine größere Pause einlegen möchten, können einen guten Anlass für einen Zwischenbericht nachweisen. Ein Mitarbeiter kann einen Antrag auf eine Zwischenbescheinigung nur dann stellen, wenn dafür angemessene Begründungen bestehen. Eine klassische Arbeitsreferenz existiert dagegen nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis ausläuft.
Begründung für die Erstellung des Zwischenberichts
Das letzte Rezept im Arbeitszeugnis besteht aus Dank, Reue über den Rücktritt und gute Wünsche. Die Gründe für den Rücktritt sind anzugeben. Aber was ist mit dem endgültigen Wortlaut im Zwischenbericht? Kürzlich hat uns ein Kunde gefragt, was im endgültigen Wortlaut des Zwischenberichts steht. Auf eigenen Antrag wird er das Haus in sechs Monaten verlassen und hat deshalb um einen Zwischenbericht ersucht, damit er sich in dieser Zeit eine neue Stelle aussuchen kann.
Er wollte vor allem wissen, ob das drohende Ende des Beschäftigungsverhältnisses in der Bescheinigung sein kann. Grundsätzlich ist es nicht ratsam, einen Zwischenbericht ohne triftige Gründe anzufordern. Ihre Arbeitgeberin wird - vermutlich zu Recht - davon ausgehen, dass Sie das Haus aufgeben. Deshalb ist es ratsam, jede Gelegenheit zu ergreifen, um einen regelmäßigen Zwischenbericht zu erhalten, sei es ein Wechsel des Vorgesetzten, ein Aufgabenwechsel oder eine Umverteilung!
Im Falle von Entlassungen durch Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen geben viele Firmen Zwischenbescheinigungen an ausscheidende Arbeitnehmer aus, so dass sie die Gelegenheit haben, sich in der Zeit zwischen der Kündigung ihres Beschäftigungsverhältnisses (Dauer der Kündigungsfrist) erneut zu bewerben und mit einem Zwischenbescheid größere Möglichkeiten auf dem Markt zu haben. Dieser Zwischenbericht wird auf Verlangen von Herr Meier erstellt, da das Anstellungsverhältnis aus betrieblichen Gründen zum 31. Dezember 2016 ausläuft.
Wenn das Beschäftigungsverhältnis auf Verlangen des Mitarbeiters beendet wird und er einen Zwischenbericht verlangt, weil er z.B. einer sehr langen Frist im Anstellungsvertrag zugestimmt hat und seine Leistungsbewertung sicherstellen will (Stichwort Bindungswirkung), dann halten wir es auch für ratsam, sich an die Tatsachen zu halten und das drohende Ende des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben.
Unserer Ansicht nach ist es derzeit keine Blamage, Firmen ändern zu wollen, weil sie nicht passen oder weil man ganz professionell ändern will. Ein Zwischenbericht ohne Begründung stellt, wie gesagt, eine Frage. Wie bei einem Abschlussbericht sollte man sich auch bei dem Arbeitnehmer für die gute bis sehr gute Leistung in einem Zwischenbericht bedanken - denn in der Regel will man ihn im Betrieb haben.
An dieser Stelle bedanken wir uns bei Ihnen, Herr Meier, für die sehr gute Zusammenarbeit. Im Prinzip - dies wurde von den Gerichten beschlossen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine komplette Endformel, da dies - analog - eine "emotionale Aussage des Arbeitgebers" ist und er nicht dazu zwang.
Reue paßt nicht in den Zwischenbericht, oder? Ein Interimszeugnis besagt im Prinzip, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht. In dieser Hinsicht passen keine Reue in einen Zwischenbericht, das ist richtig. Viele Zwischenscheine werden jedoch als provisorische Bescheinigungen ausgegeben, da das Beschäftigungsverhältnis zu einem gewissen Zeitpunkt ausläuft. An dieser Stelle kann man als Unternehmer sein Mitgefühl ausdrücken, dass man dem entlassenen Arbeitnehmer keinen angemessenen Job bieten kann oder einem Zeitarbeiter unglücklicherweise keinen fixen Job zuweisen kann.
Wenn der Arbeitnehmer zurückgetreten ist, kann man den Rücktritt auch nachtrauern. Dasselbe gilt für gute Wünsche. Verlässt der Arbeitnehmer früher oder später das Haus, können Sie ihm bereits im Zwischenbericht alles Gute (und anhaltenden Erfolg) wÃ?nschen. Bleibt der Arbeitnehmer im Betrieb, sollte man idealerweise die Hoffnung auf weitere gute Kooperation zum Ausdruck bringen. 2.
Auf eine weitere sehr gute Kooperation erhoffen wir uns. Ein Zwischenbericht sollte auch die formellen und materiellen Voraussetzungen für ein Arbeitszeugnis mitbringen.