Was muss im Impressum Stehen österreich

Das muss im Impressum Österreich erscheinen

Jeder Internetauftritt muss ein Impressum haben. Welche Angaben müssen in einem Impressum enthalten sein? die Staatsanwaltschaft und der Richter, auf die Ihre persönlichen Daten per Telefon und E-Mail geschrieben werden? Diese Seite muss nicht unbedingt "Impressum" heißen. wird gelöscht und muss ggf.

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Was muss das Impressum einer Webseite sein?

In der seit 2005 in Österreich geltenden Mediengesetz-Novelle ist der Inhalt des Internetauftritts und (seitdem) auch für E-Mail-Newsletter präzise geregelt. Per Jänner 2005 ist eine Änderung des Österreichischen Pressegesetzes in Kraft getreten. Infolge dieser Änderung waren auch Webseiten und Newsletter explizit dem Mediengesetz unterworfen. Aus diesem Grund müssen die Informationen im Impressum näher erläutert werden oder es gibt eine allgemeine Auskunftspflicht.

Bereits damals (und in Zukunft) waren für alle Webseiten gemäß 5 des eCommerce-Gesetzes des Bundesdatenschutzgesetzes Impressumspflicht: Die Angaben im Impressum gelten für alle Webseiten: Bezeichnung, bei Unternehmen auch den Namen des/der Bevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, ggf. Handelsregisternummer, Aufsichtsstelle, wenn die Aktivität einer amtlichen Überwachung unterliegt, Umsatzsteuernummer, für Gewerbe oder andere genehmigungspflichtige Aktivitäten die Rechtsgrundlage, auf deren Grundlage die Aktivität durchgeführt wird (dies umfasst alles von der Hotelordnung über behördliche Gewerbeordnung bis hin zu ärztlichen Bescheinigungen einschließlich Angaben darüber, wo sie erlangt wurde).

Bei E-Mail-Newslettern und "großen Websites", die "über die Vorstellung des eigenen Lebensbereiches oder die Vorstellung des Medieneigentümers hinaus gehen und zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung dienen " (wie die vage Begriffsbestimmung im Gestentext, die jede Deutung zulässt ), gibt es seitdem eine weitere "Offenlegungspflicht": Grundrichtung des Datenträgers, Name/Unternehmen, Gesellschaftszweck, Anlageart und Anlagebetrag.

Vorname oder Firmenname des Medieneigentümers, Adresse des Medieneigentümers, Namen oder Firmenname des Verlags, Adresse des Verlags. Prinzipiell gilt die Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums für den Inhaber der Medien. Im Prinzip "schadet es nicht", mehr als die vorgegebenen Angaben zu machen, aber die hier aufgeführten müssen in jedem Fall vorrätig sein. In Einzelfällen, z.B. je nach Gesellschaftsform (und in Deutschland), können weitere inhaltliche Schwerpunkte erforderlich sein.

Im Übrigen gilt die Abdruckpflicht nicht nur für Online-Shops oder Webseiten, die "etwas verkaufen". Auf die oft gestellten Fragen gibt es hier die Antwort: "Muss jede Webseite ein Impressum haben?

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