Rauchverbot durch Arbeitgeber

Das Rauchverbot der Arbeitgeber

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Raucherpausen einräumen. Auch wenn der Arbeitgeber das Rauchen am Arbeitsplatz über viele Jahre toleriert, bestehen keine entsprechenden Ansprüche zugunsten des Arbeitnehmers. Verursacht das Rauchen Schäden bei Unternehmen? Wenn Raucherpausen zum Alltag gehören, gibt es in anderen ein völliges Rauchverbot. Die Technolit: Mehr Umsatz durch digitale Kataloge und Prozesse.

Die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Thema Tabak am Arbeitplatz

Es gibt viele Menschen, die qualmen. Viele Mitarbeiter haben jedoch nicht nur in ihrer freien Zeit, sondern auch während der Berufstätigkeit geraucht. Unglücklicherweise sind Streitigkeiten zwischen Rauchenden und Nicht-RaucherInnen oft durch den Verzehr von Tabakwaren programmiert. Darf man während der Arbeitszeiten qualmen? Der Gesetzgeber ist gesetzlich dazu angehalten, einen umfassenden Schutz für das Nichtrauchende zu gewährleisten. Beispielsweise heißt es in 5 der Arbeitsstättenverordnung: "Viele Arbeitgeber haben diese Pflicht durchgesetzt.

Hat der Arbeitgeber deshalb ein Rauchverbot verfügt, müssen sich alle Beschäftigten daran halten. 2. Für jeden Mitarbeiter ist ein betriebliches Rauchverbot bindend. Selbst in Unternehmen mit vielen Raucherinnen und Raucher dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne Probleme ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Die Arbeitgeberin ist daher nicht dazu gezwungen, den Raucherinnen und Raucher besondere Zimmer zur Verfuegung zu stellen. 2.

Mitarbeiter haben kein "Recht zu rauchen"! Haben die Mitarbeiter ein Recht auf eine Rauchpause? Das ist Privatangelegenheit! Ein Rechtsanspruch auf eine Rauchpause gibt es nach der Gerichtsentscheidung nicht. Es ist jedoch möglich, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag ein entsprechender Bruch festgelegt wird. Kann man Mitarbeiter wegen Raucherentwöhnung entlassen? Jeder, der als Mitarbeiter gegen ein Rauchverbot des Unternehmens verstösst, verstoßen gegen seine Verpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis.

Natürlich besteht eine Verletzung der Pflicht auch dann, wenn der Mitarbeiter ohne Anspruch eine Rauchpause einlegt (= Arbeitsverweigerung!). Im schlimmsten Fall besteht daher die Gefahr der Entlassung aus Verhaltensgründen. Der Arbeitgeber muss jedoch in der Regel eine Verwarnung vor der Aufhebung aussprechen. Eine außerordentliche, d.h. fristlose Entlassung zum Zwecke des Rauchens ist nur in extremen Sonderfällen möglich.

Das wird von der Justiz vor allem dann akzeptiert, wenn das Tabakrauchen beträchtliche Risiken mit sich bringt.

Rauchverbot: Unternehmensverbände wollen bei der Ausübung der Berufstätigkeit vom Rauchen Abstand nehmen - politisch

Der Zigarettenstummel am Arbeitsplatz ist in den meisten Unternehmen schon lange verboten. Nun wollen die Wirtschaftsverbände den Blauschleier während der Arbeitszeiten grundsätzlich aufheben. Die Rauchpause geht zu Ende - ob im eigenen Raucherzimmer oder im Regen vor der Haustür. Rauchen sollte nur in der Pause und nach der Arbeit gestattet sein, forderte der Praesident des Bundesverbandes der kleinen und mittleren Unternehmen (BVMW), Mario Ohoven.

Er ist auch über die Kosten besorgt, denn Rauchpausen sollen für Unternehmen kostspielig sein. "Turnen statt Rauchen", das ist Ohovens Empfehlung für Arbeitspausen. Ohoven forderte ein Ende des Dunstes. Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen werden durch die häufigen Störungen stark beeinträchtigt. Zudem können sich die weniger pausierenden Raucher gegenüber ihren Raucherkollegen schlechter aufgehoben sehen, fürchtet Ursula Frerichs, Leiterin des Unternehmerverbandes der mittelständischen Wirtschaft UMW.

Das Rauchverbot soll aber vor allem auch zu Einsparungen führen. Der BVMW kalkuliert selbst bei nur drei fünf Minuten Zigarettenpause pro Tag, dass ein Rauchender seinen Arbeitgeber weit über 2000 EUR pro Jahr kostet. "Laut einer 2009 erschienenen Untersuchung des DKFZ an der Uni Hamburg kostet eine Zigarettenpause mehr als 28 Mrd. EUR pro Jahr - aber das ist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten, die der Bevölkerung durch das Tabakkonsum entstehen.

Dennoch gibt es klare Kritiken der Gewerkschaften: "Die Aussage, dass Rauchen den Arbeitsfluss stört oder gar lähmt, ist regelrecht grotesk", sagt Annelie Buntenbach vom DGB. Der " Arbeitsandrang " war so stark angestiegen, dass Unterbrechungen immer notwendiger wurden. Die Rechtsexpertin von Verdi, Kerstin Jerchel, schätzt den Frieden des Unternehmens gar als gefährdet ein: "Die bereits praktizierte Vorgehensweise, Rauchunterbrechungen mit Unterstützung von Werksvereinbarungen zu regulieren, macht Sinn und hat sich durchgesetzt.

"Der Gedanke für ein konsequentes Rauchverbot am Arbeitplatz kommt aus Skandinavien. Viele schwedische Unternehmen und Gemeinden arbeiten schon seit einiger Zeit Nichtraucherzeiten. Auch in Schweden rechnet man mit noch gröÃ?eren Ausgaben durch Rauchpausen als der BVMW: Nach Angaben des staatlichen Gesundheitsinstituts kostete jeder einzelne Rauchende seinen Arbeitgeber im Jahr mehr als 3.500 Euro mehr als die Hälfte.

Die täglichen Pausen für Raucher betrugen durchschnittlich eine halbstündige Arbeit. In jedem Fall haben deutsche Mitarbeiter kein Recht, Pausen zu rauchen. Im Gegensatz zum Kaffeetrinken in der Büro-Küche wird die Zigarettenkippe nicht als erlaubte Unterbrechung der Arbeit dazwischen angesehen. "Über das Rauchverbot und den Schutz von Nichtrauchern muss jedes einzelne Betrieb selbst entscheiden", unterstreicht der Bundesverband der Bundesarbeitgeber (BDA).

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