Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Wohnung durch Vermieter
Beendigung der Wohnung durch den VermieterBeendigung der Wohnung durch den Vermieter
Anfrage: Meine Ehefrau und ich sind anfangs May in unsere neue Wohnung gezogen. Die Vermieterin ist (war) auch Arbeitgeberin meiner Ehefrau. In einer unangenehmen Situation hat er uns sehr viel gebracht, wir mussten sehr schnell und wohl auch nicht ganz ohne rechtliche Probleme aus unserer bisherigen Wohnung umziehen. Nachdem wir unsere neue Wohnung anfangs März bezogen hatten, erhielten wir den Vertrag ausgehändigt vom Vermieter erst nach wiederholten Anfragen am 24.5.13.
Ich kann die Anzahlung in Höhe von 3 kalten Mieten (1050. - Euro) leisten, wenn ich die Anzahlung der vorhergehenden Wohnung erhalte. Doch am 24.5. 13. gab es ein Zusammentreffen mit dem Vermieter. Die Vermieterin braucht schnellstmöglich Geld und verlangt die Anzahlung in Geld, so schnell wie möglich (er wollte davon natürlich Einkäufe für für für sein Lokal tätigen, in dem auch meine Ehefrau beschäftigt war).
Wir haben mit dem Papa darüber gesprochen, dass die Anzahlung mein Kapital ist und bleiben wird (solange ich mit der Bezahlung der Wohnung nicht im Rückstand bin und die Wohnung nicht zerstöre) und ich wünsche, dass die Anzahlung in ein Sparbuch bei der Hausbank investiert wird. Das Depositum muss sowieso bezahlt werden und er kann dieses nicht auf für einlösen.
Seitdem der Vermieter aber unbedingt benötigte Gelder hat, habe ich ihm das folgende Gebot gemacht: Der Vermieter erhält 1050. EUR in Bargeld ( (gleicher Geldbetrag wie die festgelegte Kaution) dafür Ich habe das Heizöl noch im Weinkeller der Wohnung gekauft (ca. 700-800 l), sowie die Anmietkosten ( "für. Juni") bereits im Vorraus gezahlt.
Diese Offerte wurde vom Vermieter dankbar entgegengenommen und die Bezahlung erfolgte am 24.5. 13. in schriftlicher Form mit Unterzeichnung bestätigt durch den vermieter. Danach stimmte er zu, dass die Einzahlung bei einer der Banken erfolgen sollte, gab diese aber nur an mündlich weiter. Die Vermieterin hat die Liegenschaft erst vor kurzer Zeit in ihre Hände genommen und noch nie zuvor gemietet und hat daher keine Erfahrungen im Bereich der Kautionszahlung.
Danach wurde mit dem Vermieter selbst mehrmals diskutiert, dass die Einlage auf ein Sparbuch gesetzt wird. Das hat der Vermieter immer bestätigt. Das hat er aber wohl nicht ganz begriffen, da die Anzahlung noch in Geld verlangt wurde und anscheinend für das Essen wieder geplant war (wahrscheinlich für die Zahlung der Mitarbeiter, vor allem meiner Frau).
Auf 2.7. wurde die Anzahlung in Höhe von 1050,- EUR von mir bei der ortsansässigen Sparbank auf ein Sparbuch unter meinem Namen als Mietanzahlung an den Vermieter geleistet, und das Sparbuch auf die Sekretärin des Vermieters gestellt. Nach Feierabend erzählte mir meine Ehefrau vom Missfallen des Wirtes und Vaters, die auch die Auftraggeber meiner Ehefrau waren.
Allerdings erhielt gegenüber vom Vermieter keine weitere Stellungnahme zur Mietkaution. Allerdings ist die von der Hausbank verlangte Signatur (an Bestätigung des Verpfändung des Kontos gegenüber ihm) noch nicht geliefert worden. Meiner Ehefrau wurde im Monat von Juli bis 20. Juni bezahlt und zwar noch nicht im Monat zuvor (wie auch schon im Mai: Auszahlung des Lohnes am 19. Mai. Aber er verlangte bereits am 24. Mai die Auszahlung der Anzahlung von meiner Ehefrau obwohl mündlich mit mir im Vorfeld vereinbart wurde, es gab keine Zeit, die Anzahlung zu leisten; und im Juni - Auszahlung des Lohnes am 9. Mai.
Und schon am 10: 10 Uhr wieder die Aufforderung an meine Ehefrau, die Anzahlung zu leisten, während mit mir diskutiert wurde, konnte ich die Anzahlung nur leisten, wenn ich die Anzahlung meiner bisherigen Wohnung habe, von der ich anfangs Juli ausgeräumt habe, zurückerhalten). So musste meine Ehefrau im Monat July mehrmals bis zum 20. August um ihr Gehalt bitten, und sie wurde jedes Mal für morgen oder mit der Erklärung "in ein paar Tagen" verschoben.
Dabei gab es wohl auch Missverständnisse (meine Ehefrau kommt aus Thailand und kann noch nicht sehr gut mit der deutschen Sprache umgehen und der Vermieter/Arbeitgeber kann nicht sehr gut Englisch), was zu einer Eskalation und natürlich auch zu Streitigkeiten führt aufklären (diesbezüglich gibt es aber immer noch andere Positionen von allen Beteiligten und ich konnte dies bisher nicht tun führte aufklären).
Schließlich wäre meine Ehefrau, dass sie nicht mehr zur Stelle kommt, wenn sie nicht gezahlt wird (sie wäre auch mit täglicher Bargeldzahlung. Auch die Arbeitgeberin scheint diesem Antrag zuzustimmen, aber danach gab es nie eine unmissverständliche Zustimmung oder Ablehnung des Auftraggebers ggü. meine Ehefrau, nur ein "vielleicht" von Sekretärin).
Als Ergebnis erhielten wir am 22. Juli einen wütenden Aufruf vom Eigentümer/Arbeitgeber, in dem er uns sagte, dass Arbeitsverhältnis meine Ehefrau sei. Bis zum 31. August hätten wir die Wohnung räumen sollen der Familienvater kam dann zu uns in die Wohnung und das Arbeitsverhältnis meiner Ehefrau wurde mit einem Kündigungsvertrag gekündigt.
Jetzt will er mir eine vergleichende Wohnung bieten (auf einer anderen Eigentümer), aber ich finde es nicht so leicht, die Wohnung jetzt zu räumen, weil wir fühlen in der Wohnung machen und weil ich keinen Anlass zu Kündigung von Mietverhältnisses in den ganzen Fakten finde. an den Vermieter (außer dass es kein gutes, humanes Verhältnis mehr gibt).
Erwiderung: Es fehlt bereits eine nach  568 BGB *2) erforderliche Schriftsatz. Ein Kündigung ohne Beachtung der Textform ist ungültig. Die Vermieterin Kündigung erklärt nach wie vor ein legitimes Interessen an ihrer (schriftlichen) Internet-Adresse Kündigung, vgl. Eigennutzung kann ein legitimes an der Internet-Adresse Kündigung sein. Das Kündigung durch den Vermieter aus eigenem Bedarf ist in 573 BGB *1) festgelegt.
Der Vermieter kann es auch nicht schieben. Dem Vermieter obliegt in diesem Fall der Nachweis eines eigenen Bedarfs oder eines anderen berechtigten Interesses. Persönlicher Bedarf heißt, der Vermieter braucht die Räume als Wohnung für selbst, seine Familienmitglieder oder Mitglieder seines Zuhauses. Die Eigennutzung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter bereits über eine vergleichbare Wohnung verfügt. Sie haben hier ein bestimmtes Rest-Risiko, dass der Vermieter eine andere ordnungsgemäà Kündigung nach 573 BGB aufgrund eigenen Bedarfs wieder formulargerecht meldet.
Das bisher einzige mündlich erklärte Kündigung des Vermieters ist in jedem Fall ineffizient. Die Kaution für darf der Vermieter nicht für eigene Rechnung nutzen, sondern muss den Geldbetrag als Kaution bei einem Finanzinstitut bei der Sparkasse für mit einem dreimonatigen Zins von Kündigungsfrist üblichen einlegen. Andernfalls kann der Pächter dies verlangen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Eine Veruntreuung nach 246 SGB kommt in Frage, wenn der Vermieter die empfangene Bürgschaft mit seinem eigenen Vermögen zuführt und für selbst ausnutzt. Vorraussetzung für nach 266StGB strafbarer Veruntreuung wäre das Bestehen einer Vermögenspflegepflicht. Dies geschieht jedoch nicht nur durch die Übergabe einer Anzahlung begründet. In der Praxis wird würde, die bei gleichzeitiger Insolvenz des Vermieters von Bedeutung ist und die Mietzinskaution im Resultat überhaupt nicht mehr zu zurückgezahlt werden kann.
Seit dem Eingang des Sparbuchs bei Sekretärin können Sie auch ein implizites Einverständnis des Eigentümers mit Ihrem Verfahren akzeptieren. Häufig wird in der Realität auch das Kautionsproblem vermieden, indem die letzte Mietzahlung nicht bezahlt und sofort mit der Mietkaution verrechnet wird.
Ein effektives Kündigung ist nicht verfügbar und Sie müssen und wollen nicht in die Offerten des Wirtes einsteigen. Dadurch befindet sich die Anzahlung auch in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustande. Sollte der Vermieter echten eigenen Bedarf noch in der notwendigen Weise melden (siehe §Â 568, 573 BGB), wäre jedoch überlegbar, ob Sie in Verhandlung treten können.
Der Vermieter darf kündigen nur nutzen, wenn er ein begründetes Interessen an der Kündigung von Mietverhältnisses hat. Das Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist nicht möglich. Der Vermieter hat durch die Weiterführung von Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks verhindert und erleidet dadurch wesentliche Benachteiligungen würde; die Möglichkeit der Erzielung einer höheren Mieten durch eine andere Anmietung als Wohnung verbleibt außer Acht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf beziehen, dass er die Mieträume im Rahmen einer geplanten oder nach der Anmietung an den Vermieter erfolgte Begründung aus Wohneigentum Begründung möchte.
In der Internetpräsenz Kündigungsschreiben ist auf ein legitimes Eigeninteresse des Verpächters hinzuweisen. In diesem Fall, the Kündigung of Mietverhältnisses must be in writtenform. Hat der Vermieter den Leasingnehmer Ã?ber die Möglichkeit, die Art und die Widerspruchsfrist nach §Â 574 bis 574 b zu unterrichten. Hat der Leasingnehmer dem Vermieter für für seine Verpflichtungen eine Sicherheitsleistung zu erbringen, so darf diese, unter Vorbehalt des § 3 S. 4, das 3-fache der auf einen Kalendermonat entfallenen Monatsmiete ohne die als Pauschalbetrag oder als Anzahlung auszuweisenden Nebenkosten nicht übersteigen.
Hat der Leasingnehmer einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung zu leisten, so hat er Anspruch auf drei gleiche Monatsraten. Der Vermieter hat einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung überlassene bei einem Finanzinstitut unter der Adresse für mit einem dreimonatigen Zins von Kündigungsfrist zu hinterlegen üblichen Bei beiden Fällen muss die Pflanze separat vom Vermögen des Eigentümers stattfinden und steht dem Mieters zu.
Der Vermieter ist bei Unterbringung in einer Studenten- oder Jugendherberge für nicht verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. In der Regel ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kaution zu bezahlen.