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DISPLAY ISPO Adidas Board: Die Sportindustrie muss aufwachen! Hier erfahren Sie genau, was Mobbing ist und wie Sie sich dagegen wehren können. Das Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt: Ausgewiesene Arbeitsrechtler zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie gegen Mobbing haben. Richtet sich der Bericht gegen einen Klassenkameraden, hätte man vorher versuchen sollen, den Fall des Mobbing in der Schule zu klären.

Rechtliche Situation bei Mobbing

Wenn sie in verfaultes Mobbing geraten, empfinden die Betroffenen oft ihre Gnade. Weist die betreffende Person nach, dass der Unternehmer von den Schikanen Kenntnis hatte, ist sie haftbar und kann zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung für Schmerzen und Leiden gezwungen sein. Die Mobbingakte sind in der Klage detailliert mit Zeit und Raum sowie Beweismitteln wie E-Mails oder Zeugnissen zu beschreiben.

Wenn der Betriebsrat oder Betriebsrat die Klage für gerechtfertigt erachtet, kann er sich an den Unternehmer wenden. Die Betroffenen können von ihrem Auftraggeber die Verhinderung von Mobbing durch entsprechende, notwendige und zweckmäßige Massnahmen einfordern. Allerdings kann der Betreffende seinem Auftraggeber nicht sagen, welche dieser Massnahmen die richtigen sind.

Die betreffende Person kann die Arbeit ohne Lohnausfall beenden, soweit dies zu ihrem Schutze vonnöten ist. Als weitere Bedingung gilt, dass der Unternehmer keine oder nur unangemessene Massnahmen ergreift, um Belästigungen oder sexueller Belästigungen am Arbeitsort zu verhindern. Die Betroffenen gehen ein großes Wagnis ein: Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Bedingungen für ein Recht auf Leistungsverweigerung nicht vollständig erfüllt sind - und der Auftraggeber einen Spielraum hat - kann die Leistungsverweigerung zu einer außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist zur Folge haben.

Wendet sich gegen: den Unternehmer, den Unternehmer - Grundlage: §§ 241 Abs. 2, 278, 280 BGB; § 253 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB. Kann nachgewiesen werden, dass der Unternehmer nichts gegen Mobbing tut, kann ein Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung und/oder Organisationsverschulden entstehen.

Solch ein Schadenersatzanspruch kann auch gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden, wenn er absichtlich und zumindest nachlässig damit gerechnet hat, dass sein Mietverhältnis den angemessenen Schaden anrichten konnte. Darüber hinaus können der Auftraggeber und der Gangster Ansprüche auf Entschädigung für Schmerzen und Leiden haben. Die Arbeitgeberin ist nicht nur für das eigene Mobbing verantwortlich, sondern auch für das Mobbing durch Arbeitnehmer, wenn sie davon Kenntnis hat und es nicht verhindert.

Die Betroffenen können gegen reputationsschädigende oder -verletzende Aussagen gerichtlich durch Antrag auf Rücknahme und/oder Unterlassung mit Strafverfolgung durch den Betrüger vorgegangen werden. Die Belästigung verstößt in vielen Faellen auch gegen das Strafrecht. Die Betroffenen müssen mit Kontraindikationen wegen Beleidigung, Diffamierung oder falschem Verdacht kalkulieren. Dennoch können in vielen Faellen nur Strafanzeigen und Strafanzeigen dazu beitragen, einen Gangster an seine Stelle zu setzen.

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