Mediathekview Legal

Medienbibliothek Recht

" Offiziell" können Sie nichts aus den Mediatheken herunterladen. Kann man den Schutz für eine Privatkopie umgehen? um eine zu löschen, indem man auf MediathekView zeigt? Dazu habe ich das Programm Mediathekview bekommen. Das Herunterladen von Filmen und Programmen aus den Mediatheken ist legal.

Wird der Download tatsächlich legal oder von den Veranstaltern angenommen?

Das ist der Link, als der Originalautor das Vorhaben niederschlagen wollte: Sorry ,aber meiner Ansicht nach ist diese Aussage auf die durchaus gerechtfertigte Fragestellung nach der "Legitimität oder Legalität" der MS-Version " völlig unzulänglich oder ,wenn man es sehr genau betrachtet! Selbst wenn eine "renomierte" Lesung einen ausführlichen ,recht guten Report über MS veröffentlichte (zudem auch schon vor einiger Zeit), der keinerlei Aussage darüber macht, ob sich MS in durchaus legale Bereiche bewegen !

Meiner Meinung nach sind die zuständigen Personen verpflichtet, den Nutzern völlige rechtliche Sicherheit zu bieten! ATVmac1801 sagte: "Ich glaube, die Verantwortungsträger hier sind verpflichtet, den Nutzern völlige rechtliche Sicherheit zu bieten! "Verantwortung ", "Pflicht", "absolute Rechtssicherheit" und dann das letzte Rufzeichen - offensichtlich ist man immer noch im selben Zustand.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Sendeanlagen den Empfang annehmen, sonst würde wohl kaum ein Sendebetrieb in einem seiner Zeitschriften über MV mitreden. Darüber hinaus bezahlen wir Nutzungsgebühren für den Sendebetrieb, was die Fragestellung aufwirft, warum nicht alle Übertragungen grundsätzlich zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden.

Je nachdem, was oder wo der Film gedreht wird (in einem Auslandsmuseum, einer Sportevent, Nutzung fremder Bilder), bestehen bestimmte Rechte, die z.B. das Herunterladen oder die Wiedergabe allgemein oder nur teilweise verunmöglichen. Auch hier sind wir wieder beim Punkt "Umgang mit Forenbenutzern" wieder einmal die gewohnte Abwehrreaktion.

ATVmac1801 Es ist ganz einfach: Wir wissen nicht, in welcher Rechtssituation wir uns aufhalten. Dass wir nur die öffentlich-rechtlichen Kanäle lesen, versteht sich von selbst, denn wir stören die Werbeerlöse nicht und es ist ein Angebot, das wir ohnehin schon über die große GZ ausbezahlt haben.

Meiner Meinung nach sind die zuständigen Personen verpflichtet, den Nutzern völlige rechtliche Sicherheit zu bieten! Ist der Download tatsächlich legal oder wird er von den Rundfunkanstalten angenommen? Hier sind wir wieder beim Punkt "Umgang mit Forenbenutzern" wieder einmal die gewohnte Antwort, den Benutzer zu bereinigen und noch einmal nicht auf das besondere Problem einzusteigen.

Rechtlich wasserdichte rechtliche Beratung von Software-Entwicklern oder anderen Nutzern, die sie nicht einmal als Anwälte abgeben dürfen? Die Stationen standen dann rasch auf der Spielfeldmatte und fragten, warum sie mit ihrem Inhalt einkaufen. Aus gutem Grunde begrenzt sich MV auch auf WIR-Stationen, macht keine eigenen Download-Angebote verfügbar, sondern holt lediglich Verweise aus den WIR-Mediatheken und macht sie verfügbar. ý Auch dies ist keine juristische Beratung, sondern nur langjährige Erfahrung.

Dies mag Sie überraschen oder erfreuen, für alle anderen ist dies die Regel: Nach meiner sehr unbedeutenden persönlichen Meinung ist der Download in Deutschland legal, wenn er nur für private Zwecke ist. In den Medienbibliotheken der öffentlichen Bibliotheken sind die Videos ausschliesslich in unverschlüsselter Form und ohne Kennwortschutz erhältlich. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstalter, die die Programme in ihren Medienbibliotheken halten, dies ohne Ausnahme tun dürfen.

Die Programme in den Medienbibliotheken sind daher keine "offensichtlich illegal hergestellten oder allgemein zugänglichen Vorlagen[n]" (vgl. § 53 Abs. 1 UrhG). Ist die " Reproduktion " (d.h. der Download) "zum persönlichen Gebrauch", so ist sie eine rechtmäßige Kopie gemäß 53 Urheberrechtsgesetz. Da ich viel weniger als jemand erhalte, der jeden Tag vor dem Fernseher steht und ich auch oft nicht die Zeit habe, eine ganze Reihe innerhalb des Zeitraums zu übertragen, muss auch der Download (für meinen Privatgebrauch) legal sein.

Rückblickend bekam ich einen Schock ("Oh Gott! Jetzt weißt du es! Ich habe uns betrogen und ich habe uns verraten!"), vor allem weil unmittelbar danach ein funktionierender Dateidownload gestoppt wurde (was ja wohl reiner Zufall war) - und mein Beitrag auch nie publiziert wurde. Schauen wir uns aber die aktuelle Lage an: Nicht alle Programme werden in den Medienbibliotheken wiedergegeben.

Infolgedessen sind in Medienbibliotheken oft keine Spielfilme verfügbar. Die Stationen kauften dann nur noch eine Live-Übertragungslizenz für diese. Außerdem zeigen Fernsehsendungen nicht notwendigerweise alles, was man im Fernsehen sieht. Häufig werden Aufnahmen nicht in der Medienbibliothek angezeigt, sondern es wird darauf hingewiesen, dass der Eintrag aus juristischen Erwägungen nicht angezeigt werden darf.

Darüber hinaus stehen in den Sendern selbst viele Programme zum Herunterladen bereit. Nicht zuletzt befinden sich die Videos nicht auf dem Mailserver von MV, sondern werden über die URL des Senders geladen oder geströmt (nicht jeder lädt mit MV, sondern sieht sich den Clip über die als Datenstrom ausgewählte Auflistung an.

Mit anderen Worten, die Medienbibliotheken selbst bieten es an. Als letztes sei noch erwähnt, dass z.B. die ARD für einige Übertragungen einen kostenlosen Abruf bereitstellt. Es ist auch der Fall, dass einige Programme in den Medienbibliotheken zu finden sind, aber nicht heruntergeladen werden können (meist mit Pre-Provisioning). Ich nehme also nicht an, dass dies eine graue Zone ist, aber ich bin mir gewiss, dass ich mich in einem rechtlichen Gebiet befinde, wenn ich Programme über das MV-Programm herunterlade oder sehe.

Es würde anders ausfallen, wenn ich Programme herunterladen würde, die nicht mit einem geeigneten Kopierschutzprogramm heruntergeladen werden können (z.B. der oben beschriebene "Workaround für den Kopierschutz"). Ich lade nur für den privaten Gebrauch herunter, das ist also mit der HD- oder Oldscool-VHS-Aufnahme aus dem TV-Signal zu vergleichen. Die Stationen wissen, dass wir bekannt genug sind und bekommen keinen Schaden von uns.

nicklas2751 sagte in Ist der Download tatsächlich legal oder wird er von den Rundfunkanstalten angenommen? Die WOR bietet auch nicht alles im Live-Stream oder nur im Live-Stream, aber nicht in der Medienbibliothek an und auf Wunsch erhalten Sie "aus juristischen Erwägungen wird diese Übertragung nicht in der Medienbibliothek angeboten".

Aber weil dieses kleine schöne und für mich inzwischen unverzichtbare Projekt so nützlich ist und ich mich noch an die Haltung der "Mediathek-App" erinnere (wenn ich mich nicht ganz irre, unter anderem durch den von der ARD/ZDF.... https://netzpolitik. org/2013/beloved-mediathek-app-ist- eingestellt), finde ich die Fragestellung nicht so unbedeutend.

zu seiner internationalen Klassenklage gegen Facebook) und nach seiner Meinung zu befragen; ich könnte mir denken, dass die Sachkenntnis für ihn mehr oder weniger "im Handgelenk" liegt oder er ist gewillt, sie als "Sachspende" in dieses Vorhaben einbringen. Sie müssen nicht viel formulieren, aber Sie könnten ihm die Verbindung zu diesem Thema senden und nachfragen, ob er seine Meinung sagen will.

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