Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Anwalt für Medienrecht
Rechtsanwalt für MedienrechtPublizistik braucht spezielle Pflege
Heute wird die Medienkommunikation über das Medium des Internets oder über das Medium Video, Funk (Radio, Fernsehen) und über die Fachpresse immer wichtiger. Das Mediengesetz regelt die Bedingungen für die Nutzung von Medieninhalten und deren Weitergabe an private Personen und die Allgemeinheit. Neben dem Empfänger- und Immaterialgüterrecht, dem Daten- und Jugendschutz haben die Rechtsvorschriften insbesondere den Sinn, eine freie Zugänglichkeit der Informationen und der Meinungen zu gewährleisten.
Besondere Sorgfalt ist bei der Verwendung von Bildern, anderen Pressemitteilungen oder Zitate erforderlich, da die Presse grundsätzlich einer Fürsorgepflicht unterliegt und bei unrechtmäßiger Meldung eine Verbreitungspflicht besteht. Mit der fortschreitenden Internationalisierung der Online-Inhalte sind nicht mehr nur Berühmtheiten, sondern auch Privatleute betroffen. Unabhängig davon, in welchem Rechtsgebiet Sie Unterstützung brauchen, kümmert sich der Rechtsanwalt um Ihren Fall und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Amts- oder Landesgericht.
Anwalt Jan O. Baier - Autor
Herr Jan O. K. Bühler betreut Firmen in juristischen und technischen Belangen der digitalen Welt, vor allem im Bereich des Urheber- und Medienrechts sowie des IT- und Datenschutzrechts. Bevor er in die Anwaltskanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer eintrat, war er bereits viele Jahre in unterschiedlichen internen Funktionen und als Anwalt in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Medien- und Patentanwaltskanzlei beschäftigt.
Letzterer wird von ihm regelmässig bei der Klärung der Rechte für neue TV- und OTT-Dienste beraten. Herr Jan O. H. A. H. K. Baier ist ausgewiesener Experte in allen Belangen der grenzüberschreitenden Auftragsgestaltung und Vertretung unserer Klienten in Gerichts- und Schiedsstellen. Jahrelange Erfahrungen durch vielfältige Aktivitäten in der Medien- und Internetindustrie sowie im Business Development machen ihn zu einem fachkundigen Ansprechpartner für die rechtliche Konzeption und Abwehr von digitalen Produkten und innovativen Geschäftsmodellen.
Jan O. Kaier ist in der Untersuchung von "kanzleimonitor.de 2016/2017" als besonders empfehlenswerter Anwalt im Medienrecht mit dabei. In der Rangliste "DEUTSCHLANDS ANWÄLTE 2017" wird Jan O. Byrner vom Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers als empfehlenswerter Anwalt auf dem Gebiet des Medien- und Urheberrechts gelistet.