Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen vorgelegt werden. Am Freitag und dann kommen sie am Montag ohne AU wieder zur Arbeit dass sie heute ohne uns auskommen müssen. Berufsunfähigkeitszeugnis und Krankenschein: Was ist am ersten Tag durch Arbeitsanweisung zu beachten, und das ohne Angabe von Gründen. Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

Leiden

Im Krankheitsfall können die Versicherten einer Krankenversicherung von einem privatärztlichen Betreuer behandelt werden. Wenn der Mitarbeiter aufgrund seiner Berufskrankheit nicht mehr erwerbstätig ist, bezahlt der Dienstgeber das Arbeitsentgelt noch sechs weitere Woche. Hier wird die Störung auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis (AU-Zertifikat) dokumentiert. Liegt die Erwerbsunfähigkeit darüber hinaus vor, bezahlt die Krankenversicherung Leistungen bei Kranken.

Im Regelfall entscheidet der betreuende Mediziner, ob ein Mitarbeiter erwerbsunfähig ist. Durch das AU-Zertifikat beweist der Mitarbeiter seinem Auftraggeber, dass er nicht wirklich mitarbeiten kann. Das Zertifikat kann der Unternehmer ab dem ersten Tag der Erkrankung anfordern. Andernfalls ist prinzipiell folgendes zu beachten: Wenn die AU mehr als drei Tage andauert, muss der Mitarbeiter die Bestätigung bis zum nächsten Werktag bei seinem Dienstgeber einreichen.

Achtung: Der Angestellte muss seinen Auftraggeber sofort über seine AU benachrichtigen, ungeachtet der Zeitdauer! Gleiches trifft zu, wenn der Beschäftigte im Inland krank wird. Zu diesem Zweck informiert er uns per Telefon oder Telefax über seinen Wohnsitz im Inland und die wahrscheinliche Zeitdauer seiner Erwerbsunfähigkeit. Das ausländische AU-Zertifikat muss zeigen, ob die Erkrankung AU auslöst.

Häufig verbringt ein ausländisches Personal seinen Aufenthalt im eigenen Land, so dass im Falle einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Inland auszustellen ist. Im Einzelfall können die ausländischen Angestellten zu chirurgischen Eingriffen in ihre Heimatländer einreisen. Ausländerinnen bevorzugen es bisweilen, ihre eigenen vier Wände in ihrem Land zur Welt kommen zu lassen. So können Mutterschutznachweise oder AU während der Trächtigkeit den Auftraggeber und die Krankenversicherung in einer Fremdsprache ansprechen.

Anmerkung für Arbeitnehmer: Wenn ein Angestellter, der in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung hat, in einem anderen EU/EWR-Land oder in der Schweiz erkrankt, muss er die AU-Bescheinigung innerhalb einer Frist von einer Woche nach deren Gründung durch die AU an die deutschen Krankenkassen schicken. Abhängig davon, wo sich der Angestellte im Land befindet, wird vom behandelnden Mediziner kein AU-Zertifikat ausgestellt, z.B. in den Niederlanden.

Der Angestellte setzt sich dann mit dem Eigentümer des Wohn- oder Aufenthaltsortes in Verbindung. Bei Erkrankung und damit Erwerbsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit) des Arbeitnehmers bleibt das Entgelt in der Regel sechs Kalenderwochen (42 Kalendertage) bestehen. Nur nach der fünften Arbeitswoche kann ein Angestellter bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit von seinem Dienstgeber Lohnfortzahlung einfordern.

Die Vergütung beträgt weiterhin 100 % der regulären Arbeitsstunden des Mitarbeiters. Eine Gutschrift, die nur dann erfolgen würde, wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig wäre, erfolgt nicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Mitarbeiter seinem Vorgesetzten vorlegen. Dies kann der Auftraggeber ab dem ersten Tag der AU ohne Begründung einfordern.

Wird bei bestehender Erwerbsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzugezählt, so besteht kein Vergütungsanspruch, sondern maximal 42 Kalendertage für die gleiche Erkrankung. Treten jedoch zwei unterschiedliche Erkrankungen nacheinander auf, die auf einer anderen Ursache der Erkrankung basieren, ergibt sich ein erneuter Vergütungsanspruch. Über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers kann der Dienstgeber herausfinden, ob die Erkrankung gleich ist (Vorerkrankung).

Im Zweifelsfall kann der ärztliche Service der Krankenkasse (MDK) hinzugezogen werden. Ausschlaggebend für den Fortzahlungsanspruch ist, dass der Mitarbeiter nicht für die Erwerbsunfähigkeit verantwortlich ist. Andernfalls kann der Auftraggeber die Weiterzahlung ablehnen. Allerdings obliegt die Beweispflicht dem Auftraggeber. Lediglich bei Alkohol am Steuer kann der Unternehmer ein Fehler bezichtigen und der Mitarbeiter muss dann seine Schuldlosigkeit nachweisen.

Im Beschäftigungsverhältnis gelten das MuSchG (Mutterschutzgesetz) für die Zeit der Trächtigkeit und nach der Geburt sowie das Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz (BEEG). Der Entlassungsschutz besteht für die Dauer der Trächtigkeit und die ersten vier Lebensmonate. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer von der Geburt oder der Geburt Kenntnis hat.

Erfolgt die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigungserklärung, wird die Mitteilung nachträglich ungültig. Schwangere können in manchen Berufen nicht eingestellt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach einem ärztlichen Attest das Leben bzw. die gesundheitliche Situation der betroffenen Person bei Weiterbeschäftigung bedroht ist. Prinzipiell gibt es ein Arbeitsverbot in den vergangenen sechs Monaten vor und während der ersten acht Schwangerschaftswochen und bei Mehrlings- und Vorgeburten in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen.

Im Falle aller Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Niederkunft um den Zeitpunkt, der vor der Niederkunft nicht in Betracht gezogen werden konnte. Die AOK bezahlt während der Schutzzeiträume das Entgelt für Mutterschaft in Form des Nettoentgelts nach dem Mittelwert der vergangenen drei Monaten, jedoch nicht mehr als 13 Euro pro Kalendertag. Wenn der Nettolohn größer ist, bezahlt der Unternehmer die Differenz zu den 13 Euro.

Diese Auslagen werden dem Auftraggeber über die Lohnfortzahlungsversicherung ausbezahlt. Um das Mutterschaftsgeld zu berechnen, fordert die AOK den Dienstgeber auf, den Lohn der vergangenen drei Monatsgehälter zu zahlen. Die erforderlichen Informationen werden vom Auftraggeber auf elektronischem Wege übertragen. Für nicht krankenversicherte Damen zahlt das Bundesamt für Versicherung einen Höchstbetrag von 210 EUR. Sie wird in der Regel für zwölf Monaten bezahlt und kann um zwei weitere Partner für die Dauer von zwei Monaten erweitert werden, wenn der andere Partner ebenfalls einen Elternurlaub von zwei Monaten in Kauf hat.

Der Elternurlaub, der sieben Monate vor Arbeitsbeginn beim Dienstgeber anzumelden ist, dauert in der Regel bis zum Alter von drei Jahren. Während der Erziehungszeit bleibt das Vertragsverhältnis bestehen.

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