Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
U C Abmahnung Forum
UC WarnforumWarnung vor Urheberrechtsverletzungen
Ähnliche Artikel habe ich bereits hier im Forum nachgelesen. Da ich mir aber nicht ganz klar bin, ob es Differenzen zwischen den Anwaltskanzleien gibt, die diese Abmahnungen schreiben, habe ich meinen eigenen Faden geöffnet. Folgende Fakten: Ich habe heute einen Schreiben der oben genannten Anwaltskanzlei erhalten, in dem mir eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen eines Films vorworfen wird.
Jetzt sollte ich 250 zahlen und eine Waffenstillstandserklärung unterzeichnen. Ich habe heute den gleichen Buchstaben gekriegt. Ich suche mir gerade einen Rechtsanwalt für Urheberrechtsverletzungen. Unter keinen Umständen die Erklärung zur Unterlassung unterzeichnen. Das Schreiben kennt dann einige Irrtümer (wie ich es in einigen Gremien erlebt habe: erstens: Kein eingeschriebener Brief- Wenn es um etwas so Bedeutsames geht, dann muss so etwas wahrscheinlich per Einschreibebrief kommen, weil ich es wegen Ferien etc. ebenso gut nicht empfangen hätte. 2.
Deadline sehr kurz - Scheint mir, als ob sie das im Grunde genommen schaffen wollen, gibt es keine Zeit mehr, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.... @BONE: zu Ihren Anmerkungen, sind sie alle falsch: I. keine Notwendigkeit, sie durch eingeschriebene Post zu senden. das Unternehmen muss gerade prüfen, dass sie es sendeten. wie sie es tun: ihre Sache. ich würde sie nicht hervorrufen, wenn ich Sie war.
Der Termin ist nicht zu kurz, 48 Std. genügen aus gerichtlicher Perspektive, um eine angemessene Nachfrist für das Urheberrecht zu setzen. Soweit ich es verstanden habe, sollte man eine geänderte Deklaration machen und die Bezahlung nicht vorlegen. Unterzeichnen Sie niemals die Aufhebungserklärung. Außerdem muss keine Warnung unterzeichnet werden.
Andernfalls beziehe ich mich wieder auf den vorhandenen Faden, er muss nicht schon von Null an durch alles gekaut werden. Freitags habe ich einen Verabredung mit einem Rechtsanwalt, der sich darauf spezialisier. Er wird vermutlich eine neue Unterlassungsanordnung verfassen und sie dorthin schicken. @maverick: Hi, ich bin einfach so, ich habe heute den Buchstaben bekomm.
Ich hatte also das große Vergnügen, mit einem auf Presserecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu treten. Ich rief ihn am Dienstag an, er wird sich jetzt darum kümmern, aber wir haben vereinbart, diese Abmahnung nicht zu unterzeichnen und das Kapital auch nicht zu transferieren.
Ausserdem haben wir vereinbart, dass Sie, wenn Sie diese Deklaration unterschreiben und die Bezahlung vornehmen, wahrscheinlich in 2 Wochen noch einmal einen Schreiben vom Näher erhalten werden, mit einer weiteren Verwarnung für eine weitere Akte. das geht weiter und weiter, also verursacht es einen Schwanz der Ratte. Das ist die "perverseste" Sache an der Geschichte: Sie möchten bezahlen (weil Sie vielleicht sogar dafür bezahlen wollen....)
wenn Sie es ohne Rechtsanwalt tun wollen, dann sollten Sie nur eine geänderte Abmahnung machen, nicht die Bezahlung machen und warten, wie die Gegenpartei darauf reagieren wird. Beachten Sie, dass eine Bezahlung, ob in dieser Angelegenheit oder in anderen vergleichbaren Angelegenheiten, immer ein Schuldeingeständnis ist. Ihr Rechtsanwalt weiß sicher, wie man mit dieser Angelegenheit umgeht.
Sie sollten keine Angaben zur Anwaltskanzlei machen, da diese immer in der Beweispflicht steht, Sie sollten diese nie selbst aufrufen und Ihre Frustration oder was auch immer zum Besten tun. aber Sie sollten auf jeden Fall darauf antworten und die Fristen z.B. mit einer geänderten Abmahnung einhalten. hier zu lesen (und übrigens auch sehr informativ): herzliche Grüße!
Wir wissen immer noch nicht, wie wir jetzt handeln sollen. Das ist ein neues Thema, denn das im Namen erwähnte ist einer anderen Anwaltskanzlei vorbehalten und die Verfahren sind alle ein wenig rückständig (auch wenn die Fakten die gleichen sein mögen, ist es ein wenig einfacher, Neuankömmlinge wie mich zu finden).
Sie können auch durch den Themenbereich "Schutt & Waetke" blättern. Ich habe selbst im Juli einen ähnlichen Brief erhalten und habe überhaupt nicht darauf geantwortet. Auch die Anwaltskanzlei ist dieselbe, KUW hat sich aufgeteilt und der neue Teil U+C nimmt nun die Warnungen entgegen. Das Resultat war, dass ich weder eine Bezahlung noch eine andere Form der Antwort auf die Warnung von U+C hatte.
Nach etwa 4 Monate kam heute Nacht der folgende Buchstabe. Zu dieser Zeit wurde mir in der Verbraucherzentrale gesagt, dass solche Fälle dort seit etwa 2,5 Jahren genauso behandelt werden und dass niemand jemals Feedback von U+C (und allen anderen Anwaltskanzleien) erhalten hat, weil er die Warnung ignoriert hat.
Wer kennt das, wenn die Anwaltskanzlei ihren Sitz in der Schweiz hat? Und wer kennt das, wenn die Anwaltskanzlei ihren Sitz in der Schweiz hat? Der zweite Brief ist nach Angaben der Verbraucherzentrale nichts Spezielles, der Grund: Im Monat September wurde das Copyright präzisiert, d.h. unter normalen Umständen werden Strafverfolgungen nur aus 3000 Musik- oder 200 Filmdokumenten aufgezeichnet.
Dort haben die warnenden (kühlen) Kanzleihen noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung Ihre Forderungen erhöht und verschickt. Oh, bevor ich ich´s vergesse: Die Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Bayern. Ich habe auch eine weitere Abmahnung auf der Grundlage der ersten Erinnerung verschickt! Jetzt habe ich (und es ist jetzt November) einen weiteren Schreiben bekommen, in dem ich nun 1136,80 statt 250 Euro zahlt!
weil deine Mail nur wegen einer Gesetzänderung oder so vom 9. Dezember ist, und ich habe im 9. Dezember nur die Erinnerung (und heute nur den Brief) erhalten, ich weiss nicht so recht, wie ich darauf eingehen soll, und deshalb auf deine Unterstützung hoffen! welche andere Unterlassungsverpflichtung hast du geschickt???? nicht das wo war da! es gibt so ne vorfabrizierte, abgeänderte Unterlassungsverpflichtung, die man in jedem Thema vorfindet, wo keine Erinnerung erhalten hat! sehen: niemand kann mir nen tipp sagen?
Die Copyright-Definition wurde im Monat Dezember präzisiert, d.h. Strafverfolgungsmaßnahmen werden in der Regel nur aus 3000 Musik- oder 200 Filmdokumenten aufgezeichnet. Weil Sie offensichtlich weder bereit noch in der Lage sind, zu erkennen und zu begreifen, was in diesem Thema und in anderen Foren bereits über 1.594.938 Mal beschrieben wurde, sollten Sie vielleicht besser bezahlen und uns den 1.594.939sten Kasten von "Ich auch, ich auch, was soll ich tun?
Sie sollten gelesen werden! in welchem Thema ich auch immer suche, es geht nur um die Warnung! aber NICHT um den zweiten Buchstaben, den ich bekommen habe, wo der Wert viermal erhöht wurde! außer hier auf S. 3, und es gab nur eine kleine Änderung im Septembers und dass alle Anwaltskanzleien weitere Schreiben geschickt haben, um den Blutdruck zu steigern und die Ansprüche durchzusetzen!
Heute habe ich den dritten Schreiben von U+H bekommen es heißt (analog): "Nach (angeblicher) Beratung mit Ihrem Kunden sind Sie mit der Zahlung des Betrages von 250 Euro einverstanden - wenn ich es nicht innerhalb von 2 Wochen geschafft habe, werden Sie den Mehrbetrag von 1136,80 Euro fordern.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung und kein Anwaltsgeld, deshalb bin ich so klug wie früher. Was soll ich denn machen? Ich gewähre ihnen das nicht. Übrigens: Wer weiss, wie es in Hartz IV auszusehen hat?
Überall steht nur etwas über die Warnung! aber NICHT über den zweiten Buchstaben, den ich bekommen habe, wo der Wert um das 4fache erhöht wurde! Wer den 487-seitigen Thread im Wirtschaftsrechtsforum gelesen hat, wird feststellen, dass auch ein dritter und ein vierter Buchstabe kommen wird - aber nie eine Prozess.
Also, und jetzt fahren Sie fort, wir benötigen keinen weiteren Parallelfaden. Bei allem nötigen Verständnis, ich habe Ihr Missfallen ein wenig verstanden. Ich habe das Thema selbst durchgelesen und wahrscheinlich die Informationen übersehen, die Sie gerade herausgeschnitten haben. Steht das im Zusammenhang mit der Anklage, dem Anspruch auf Geld?
Schließlich ist der Urheberrechtsinhaber oder diese Anwaltskanzlei nicht die Anklage. Die Rechtsanwälte erhielten nämlich letztlich nur die korrespondierenden Angaben über den Abstecher zur Meldung der Copyright-Verletzung. Tatsächlich ist dieser kleine Faden für eine Übersicht und einen'Leitfaden' geeignet. Hallo, ich habe auch so einen Brief von den Anwälten der U+C.
Ging zum Verbraucherzentrum mit dem Schreiben. Das Verbraucherzentrum riet mir, einen Rechtsanwalt zu aufsuchen. Wenn ich eine Erinnerung bekomme, suche ich mir lieber einen Rechtsanwalt. Wenn ich eine Erinnerung bekomme, suche ich mir lieber einen Rechtsanwalt. Hallo, ich habe einen Leserbrief von U+C Attorneys at Law erhalten.
Dort steht, dass ich vor einigen Tagen eine Akte runtergeladen habe und deshalb innerhalb von 2 Wochen eine Abmahnung machen und eine Entschädigung in Höhe von 650,00 ? bezahlen sollte. Was muss ich tun, wenn ich eine Warnung vor einer Verletzung des Urheberrechts erhalte? Die Dateifreigabe kann zu einer teuren Warnung des Autors führen. Falls Sie eine Warnung über die Benutzung eines Filesharing-Dienstes bekommen haben, sollten Sie sich hier über Ihre Optionen erkundigen und ggf. einen Urheberrechtsanwalt aufsuchen.
Der Download und die Verbreitung von kopiergeschützten Songs oder Videos im Netz - also File-Sharing - ist eine strafbare Handlung und trotz vieler Warnungen nach wie vor sehr populär. Sie haben eine Verwarnung oder strafrechtliche Beschwerde über File-Sharing erhalten: Ein Warnschreiben wird verwendet, um illegales Handeln zu melden und zu bestrafen. Die Copyright-Warnung geht in der Regel einher mit einer Unterlassungsverpflichtung, mit der man sich dazu verpflichten will, in Zukunft von diesem Vorgehen Abstand zu nehmen.
Der Kostenvoranschlag ist vom Verwalter zu tragen, da er ohne ungerechtfertigte Abmahnung nicht angefallen wäre / Der folgende Aufsatz soll einen Betrag zur Klarstellung der Fragestellung beisteuern,....