Abmahnung Fc Bayern Tickets

Warnung Fc Bayern Tickets

Der Münchner Stopper wird voraussichtlich alle Fälle des FC Bayern übernehmen. Die Ticketbedingungen von FCBayern werden beim Kauf erklärt. Ich habe eine Verwarnung von der FC Bayern München AG, vertreten durch TaylorWessing, München, erhalten. Ich habe von der FC Bayern München AG, vertreten durch TaylorWessing, München, eine Verwarnung erhalten.

Warnung vor Kartenverkauf FC Bayern München

Sie sind auch der Empfänger einer solchen Warnung? Unser Kunde wurde beschuldigt, zwei Tickets für das Spiel gegen Mainz 05 über die viagogo-Plattform anzubieten. Damit wurden folgende Elemente der AGB verletzt: Die AGB (Allgemeine Ticketbedingungen): Bundesliga-Vereine regulieren im Rahmen des AGB den An- und Verkauf von Eintrittskarten.

Wird im Online-Shop eines Bundesliga-Vereins ein Los geordert, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesliga-Vereins anerkannt werden. So ist es beispielsweise im FC Bayern unter Ziffer 4.2/5.2 verboten, Tickets auf nicht vom FC Bayern zugelassenen Vertriebsplattformen zum öffentlichen Verkauf anbieten zu dürfen. Wenn Sie auch der Empfänger einer solchen Warnung sind, müssen Sie ruhig bleiben.

Er wird Ihre Warnung prüfen und eine Abwehrstrategie mit Ihnen erörtern. Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, sollten Sie: Sie können Ihr Recht auf Verteidigung verlieren, indem Sie vorzeitig eine von der Gegenpartei formulierte Unterlassungsverpflichtung abgeben. Bitte schicken Sie uns Ihre Warnung per E-Mail, wir prüfen sie und melden uns wieder.

Warnung des FC Bayern München vor Kartenverkauf

Sie haben eine Verwarnung von der Anwaltskanzlei des FC Bayern München bekommen, weil Sie Tickets für ein Fussballspiel des FC Bayern München im Netz anbieten sollen? Was ist der beste Weg, um auf eine solche Warnung zu antworten? Viele Fußballfans haben es sicherlich schon einmal erfahren - Tickets für ein bedeutendes Fußballmatch sind bereits erworben und auf einmal stellte sich heraus, dass entweder der Einkäufer selbst oder einer seiner Kunden am Spieltag nicht anwesend ist.

Gibt es etwas Offensichtlicheres, als das unbenutzte Billett im Netz zu verkaufen? Allerdings kann das Anbieten von Tickets im Netz zu einem hohen Eintrittspreis kostspielig sein: Die FC Bayern München AG hat die Anwaltskanzlei Le opoldze Stopper vor solchen Ticketangeboten warnen lassen. Die uns bekannte Warnung von Herrn Stopper bezieht sich insbesondere auf Tickets für ein Bundesliga-Heimspiel des FC Bayern München, die zu einem über dem Verkaufspreis von vagogo liegenden Betrag verkauft wurden.

Bei der uns zur Verfügung stehenden Abmahnung wird dem Mahner vorgeworfen, ".... FCB-Tickets über die Online-Verkaufsplattform "viagogo" nachweisbar entgegen den Allgemeinen Bedingungen für den Ticketkauf/Allgemeine Bedingungen für den Ticketkauf beim FC Bayern Online-Ticketing/Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Jahreskarten -ABO (im Folgenden zusammenfassend: ATGB)" zu haben: Die folgenden konkreten Vorwürfe werden erhoben:

Die Eintrittskarte wurde bei uns veröffentlicht. Die Weiterveräußerung der Tickets verstößt laut Aussage von Herrn Stopper gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FC Bayern München AG, denen der betreffende Anbieter beim Kauf der Tickets zustimmte. Beispielsweise ist es dem Käufer der Tickets untersagt, diese gewerblich zu verwenden.

Inwieweit der FC Bayern München seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor allem gegenüber Privaten gerichtlich geltend machen konnte, scheint aus unterschiedlichen Motiven mehr als fraglich. Daß z. B. Privatleute Karten ganz gleich ob dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt ist oder nicht, hat der BGH bereits entschieden (Urteil vom 11.09.2008, Az.I ZR 74/96).

Ob ein Wiederverkäufer bei uns noch als privater oder bereits als kommerzieller Anbieter zu betrachten ist, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Was ist der beste Weg, um auf eine solche Warnung zu reagieren? Falls auch Sie eine solche Abmahnung von der Anwaltskanzlei bekommen haben, raten wir davon ab, sich mit der mahnenden Anwaltskanzlei unmittelbar in Kontakt zu treten.

Sie sollten sich stattdessen im Vorfeld darüber informieren, ob die gegen Sie gerichteten Ansprüche zu Recht durchgesetzt werden, d.h. ob Sie überhaupt eine Abmahnung oder gar eine Zahlung an den FC Bayern München vornehmen müssen. Vielfach gibt es reale Chancen, sich gegen die Warnungen durchzusetzen.

Sind Sie auch von der Anwaltskanzlei in München vor dem Wiederverkauf von Fußball-Tickets im Netz gewarnt worden? Sie wurden von dieser Anwaltskanzlei im Auftrag der FC Bayern München AG angeklagt?

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