Was ist Filesharing

Das ist File-Sharing

Über seine rein technische Bedeutung hinaus wird der Begriff heute synonym für den Datenaustausch über das Internet verwendet ("File-Sharing"). Der Europäische Gerichtshof zum Thema Filesharing. Oft gestellte Fragen zu Dateifreigabewarnungen und rechtlich einwandfreien Antworten. Es könnte nach mehreren Versuchen doch etwas sein. Die englische Bezeichnung "Filesharing" bedeutet wörtlich "Filesharing".

Wofür steht die Dateifreigabe? - Polttik - Aktuelles aus der Politiktheorie

File Sharing ist der Austausch von Daten im Intranet. Die Dateifreigabe selbst ist nicht verboten. Die Ersetzung wird schwierig, wenn die Daten durch das Urheberrecht gesichert sind. File -Sharing ist der Austausch von Daten im Netz, und File-Sharing per se ist nicht verboten. Der Austausch von Daten wird erschwert, wenn sie durch das Urheberrecht gesichert sind.

Internetbenutzer nutzen Peer-to-Peer-Netzwerke für die gemeinsame Nutzung von Datei. Prinzipiell gilt hier, dass Sie über das Netz Daten, die Dritten zur Nutzung zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, auf Ihren eigenen PC herunterladen. Zugleich werden diese herunter geladenen Daten Dritten zur VerfÃ?gung gestellt, die diese nun auch auf ihren Computern herunterladen können. Die zur Dateifreigabe verwendbaren Anwendungen werden auch als File-Sharing-Dienste bezeichnet.

File-Sharing wird von vielen Menschen genutzt, die in großen Netzen einfach und rasch Dateien austauschen wollen, aber auch zur Verbreitung illegaler kopiergeschützter Inhalte wie Songs im mp3-Format, Audio-Bücher oder Filme.

Dateifreigabe - Definition

Unter Filesharing versteht man die gemeinsame Benutzung von Daten. Eigentlich war diese Nutzungsform eine der am weitesten verbreiteten Arten des Internets, der Austausch von Wissenschafte. Charakteristisch für File Sharing ist, dass die Daten nicht auf einem zentralen Server gespeichert werden, sondern über peer-to-peer Netzwerke direkt zwischen den Austauschern ausgetauscht werden.

In rechtlicher Hinsicht wird der Ausdruck File-Sharing meist falsch benutzt. Filesharing ist durch die unbefugte Reproduktion kopiergeschützter Arbeiten, vor allem in den Bereichen Musiktitel, Film und Computerspiele, in Misskredit geraten. Nach § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gehört das Recht zur Wiedergabe eines Werkes ausschließlich dem Autor oder seinen Verwertern, denen die Rechte zur Nutzung des Werkes überlassen wurden.

Die unrechtmäßige Weitergabe von Daten verstößt immer gegen das Recht, das Kunstwerk gemäß 19a Urheberrechtsgesetz öffentlich bekannt zu machen, und zwar "das Recht, es der Allgemeinheit über Kabel oder Funk so zur Verfügung zu stellen, dass es von einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Auswahl aus für die Allgemeinheit verfügbar ist". Das Herunterladen solcher Daten durch Unbefugte ist natürlich auch verboten, solange die Verwendung nicht gestattet ist.

Die viel höheren Schäden kommen jedoch von derjenigen, die das zu schützende Objekt einer großen Anzahl von unbekannten Nutzern zur Verfuegung stellen. Die Rechtsverletzung kann zwar verhältnismäßig zuverlässig belegt werden, der Beweis dafür verbleibt jedoch bei der Urheberrechtsverletzung. Die IP-Adresse, die einer Internetverbindung zugeordnet ist, ist für alle Geräte, die diese Internetverbindung nutzen, gleich.

Der Gerichtsstand lässt daher die Nutzung der Personen zu, zu denen der Internetzugang beim Anbieter registriert ist (BGH-Urteil vom 12.05.2010, 1 ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens"). Dies bedeutet, dass er angemessene Ermittlungen durchführen und einen anderen Verlauf vorlegen muss, um seine eigene Verantwortung als Verursacher oder Unruhestifter auszugrenzen. Inwieweit diese Pflicht zur sekundären Offenlegung zu erfüllen ist, ist von Fall zu Fall verschieden.

Der BGH hat in zwei weiteren Grundsatzentscheidungen die Untersuchungsgrundsätze definiert und gleichzeitig die Verantwortlichkeit des Verbindungsinhabers für kleinere Familienmitglieder (BGH-Urteil vom 15. November 2012, Rechtssache I ZR 74/12 "Morpheus") und für Erwachsene (BGH-Urteil vom 8. Januar 2014, Rechtssache I ZR 169/12 "BearShare") beschränkt. ist Inhaberin der Anwaltskanzlei VOLTZ Anwalt in München.

VOLTZ ist in beratender, außergerichtlicher und gerichtlicher Funktion aktiv.

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