Abmahnung wegen Impressum

Vorsicht wegen Impressum

Eine solche Abmahnung wird in der Regel von einem Anwalt, der den Wettbewerber vertritt, verfasst. Erstmalige Verwarnung und Gerichtsentscheidung wegen fehlendem Impressum bei Google Plus. Das Fehlen von Informationen im Impressum einer Unternehmenswebsite ist immer der Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Es gibt auf unserer Website einen Button Impressum. Geringe Stillstandszeiten durch Wartungsarbeiten oder Revisionen des Aufdrucks sind unbedenklich und bieten daher keinen Anlass zu Warnungen.

Vorsicht wegen Aufdruck als Image-Datei

In dem Shopbetreiber Blog meldet Martin Ratten eine Warnung, die wegen der Impressionen in Form eines Bildes aussprach. Das Speichern von Impressum-Informationen als Bilddatei ist sehr populär, um das Lesen durch Adress-Sammler für Spam-Zwecke zu unterdrücken. Meistens wird nur die E-Mail-Adresse erstellt, teilweise werden auch ganze Aufdrucke als Grafiken erstellt. Unseren Kunden wird empfohlen, das Impressum immer in textlicher Form zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich an uns.

Gemäß § 5 Telemediengesetz muss ein Impressum "leicht erkennbar" sein. Kontrovers diskutiert wird, ob eine Image-Datei auch als "leicht erkennbar" erachtet wird. Der durchschnittliche Internet-Nutzer benötigt dazu nur die Grafik. Weil das Recht nicht vorschreibt, dass die Daten des Impressums markierbar und kopierfähig, sondern nur wiedererkennbar sind. Man ist auf (skalierbare) Texten abhängig und kann im Falle eines Verstoßes mit einem Impressum in Form eines Bildes nichts ausrichten.

Neben ihrer Zahl bestimmt auch der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Invalidität beeinträchtigt werden" (Art. 3 Abs. 3 GG), dass die Interessen dieser Personen auch bei der Entscheidungsfindung zum Thema Grafik berücksichtigt werden müssen. Man kann davon ausgehen, dass die Beschlüsse über Aufdrucke vergleichbar sein werden. Der Aufdruck sollte mit einem Standard-Programm gelesen werden können, das nur für die Verwendung von Java geeignet ist.

Komplikationen für Spam-Crawler durch die Rechtschreibung, z.B. "schwenke (ät) spreerecht. de " sind erlaubt, da die E-Mail-Adresse noch ausreichend wiedererkennbar ist. Graphiken oder Aufdrucke, die nur von Java-Script erzeugt werden (obwohl JS weniger sichtbar ist), sind eine Bedrohung. In diesem Fall muss der Benutzer das Risiko von Spam und das Risiko einer Warnung abwägen.

Gern stehen wir Ihnen bei allen weiteren Informationen zu Ihrem Impressum oder zur Legalität Ihres Internetauftrittes zur Verfügung. Mit com/ ist es möglich, einen Aufdruck im CAPTCHA-Format auszuliefern. Ich betrachte das Impressum in diesem Falle als nicht ausreichend barrierefrei und bin daher mit Herrn Bergt einverstanden: "Privacy Captcha for Impressum - keine gute Idee".

"Imprint" bedeutet "Impressa" im nominativen Plural, nicht "-i". Und " Impressoren ". Was passiert, wenn Sie Ihr Impressum als Bilddatei und dann als Audio-Datei einfügen?

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