Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Wegen Urheberrechtsverletzung
Vorsicht bei UrheberrechtsverletzungenKurze Ratgeberwarnung wegen Urheberrechtsverletzung
Was muss ich tun, nachdem ich eine Verwarnung erhalten habe? Seit einigen Jahren ermitteln und verfolgen verschiedene Rechteinhaber Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Netzwerken. Jeden Monat senden mehr oder weniger namhafte Anwaltskanzleien aus ganz Deutschland mehrere zehntausend Verwarnungen wegen Urheberrechtsverstößen. Allein im Jahr 2010 sollen weit über eine halbe Millionen Warnschreiben verschickt worden sein, und auch 2011 wird sich ein Rückgang nicht abzeichnen.
Wer einmal getroffen wurde, d.h. wer eine solche Warnung bekommen hat, ist einer echten Warnmaschinerie ausgeliefert, in der es schwierig ist, den Täter zu finden. Dies nicht nur, weil eine Verwarnung zunächst an den Abonnenten adressiert wird, der für den behaupteten Verstoß überhaupt nicht haftbar gemacht werden kann.
Eine große Zahl der involvierten Kanzleien bearbeitet die Tausenden von Fällen mit Aufforderungsschreiben (was manchmal zu der - falschen - Vermutung führen kann, dass es sich um unrechtmäßige Massenwarnungen handelt) und reagiert oft erst dann auf den fraglichen Fall, wenn ein Fall vor einem Gericht endet. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen eine erste Übersicht geben, nachdem Sie eine Warnung vor einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, und Ihnen die Möglichkeit geben, sich danach korrekt zu benehmen.
Was ist eine Warnung vor einer Urheberrechtsverletzung? Eine Abmahnung soll im Wesentlichen dazu beitragen, einen eventuellen Verletzer aussergerichtlich auf ein Missverhalten aufmerksam zu machen und dieses zu korrigieren. Bei Warnungen vor Urheberrechtsverstößen handelt es sich um den Verdacht, dass ein durch das Urheberrecht geschützte Werke (z.B. ein Spielfilm, ein Song, eine mp3-Datei, ein Musik-Album, ein Audiobuch, usw.) über das Internet zugänglich sind.
Es geht also vor allem darum, ein Copyright geschützte Arbeit hochzuladen, nicht herunterzuladen - obwohl es in den meisten Faellen auch rechtswidrig sein wird. Wenn ein Benutzer eine spezielle Akte mit einem kopiergeschützten Dokument herunterlädt und es gleichzeitig oder später anderen Benutzern zum Herunterladen anbietet, wird die IP-Adresse mitgeschrieben.
Diese können dann zum Erstellen und Versenden des Warnschreibens genutzt werden. Welche Forderungen werden mit einer Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung vorgebracht? In der Regel wird der Warnung eine vorgefertigte ursprüngliche Abmahnung beigefügt, die jedoch nicht benutzt werden sollte. Habe ich in jedem Falle eine Haftung für die behauptete Verletzung? Auf jeden Falle aber muss die Warnung aufgrund dieser Ausgangssituation ernst zu nehmen sein und darf auf keinen Fall ausgelassen werden.
Inwieweit und ob die Forderungen vorliegen, muss immer anhand der Gegebenheiten im Einzelfall geklärt werden. Es macht also einen wesentlichen Unterschied, ob der Teilnehmer die Straftat wirklich begeht oder nur ein Dritter: In dem einen Falle kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, in dem anderen nicht.
Wie sollte man auf die Warnung nicht antworten? Daraus folgt, dass auf die Warnung immer eine Antwort gegeben werden muss. Wird die Abmahnung vollständig ignoriert, kann dies im ungünstigsten Falle zu einer einstweiligen Anordnung oder einer einstweiligen Anordnung führen. Daher ist es zwingend erforderlich, auf die Warnung zu antworten.
Es ist auch schwierig, auf die Warnung zu antworten, aber die richtigen Argumente zu verwenden. Wie soll auf die Warnung geantwortet werden? Meistens wird eine Abmahnung ausgesprochen. Die ursprüngliche Unterlassungsverpflichtung sollte jedoch nicht ausgesprochen werden, sondern eine so genannte geänderte Unterlassungsverpflichtung.
Ich halte das jedoch nicht für richtig, denn je nach Wortlaut kann eine geänderte Abmahnung bereits zum Ausdruck gebracht werden, dass das Gesetz nicht anerkannt wird. Auf eine geänderte Abmahnungserklärung wurde bereits wiederholt hingewiesen. Ähnlich wie die ursprüngliche Abmahnung ist dies auch die Erfüllung des Unterlassungsanspruchs des Rechtsinhabers.
Außerdem sollte die Abmahnung ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung und unbeschadet der tatsächlichen und rechtlichen Situation abgegeben werden. Diese geänderte Abmahnung ist nur für die Dauer der künftigen Nutzung gültig, d.h. die Verletzung selbst wird nicht anerkannt. In der Tat gibt es für eine solche geänderte Unterlassungsverpflichtung unterschiedliche Formen im Intranet. Ich bin auch der Meinung, dass die Akzeptanz einer geänderten Abmahnung zu einer Unterlassungsvereinbarung führt, die im Prinzip ein ganzes Jahr lang verbindlich ist, dass auf die Nutzung einer Probe zu verzichten ist.
Insbesondere Rechtsanwälte, die sich mit dem Problem von Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen beschäftigen, haben in der Regel eine solche Vergütungsmöglichkeit und berechnen unter dem Gesetz. Außerdem sollte die niedrige Finanzkraft nicht als Hindernis für den Verzicht auf einen Vertrag erachtet werden.
Schließlich noch einige grundlegende Hinweise, wie man sich nach einer Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung verhält: 1) Auch wenn es schwierig ist: Bleiben Sie ruhig. Das ist nicht notwendig und kann oft viel schneller und günstiger erledigt werden, als es nach dem Mahnschreiben der Fall zu sein scheint. 2 ) Kontaktieren Sie die Gegenpartei nicht unabhängig, z.B. indem Sie sie anruft und den Verdacht der Urheberrechtsverletzung oder den Tatbestand kommentiert.
Insbesondere wenn Sie noch unter dem Einfluß der gerade eingegangenen Warnung sind, kann es vorkommen, daß Sie gegenüber der anderen Seite Aussagen machen, die sich später auf Ihren Schaden auswirkt. 3 ) Seien Sie auch mit der beigefügten Unterlassungsverpflichtung vorsichtig. In der Regel erkennen Sie die Verletzung an, indem Sie die beiliegende Abmahnung mit Strafklausel bedingungslos einreichen, so dass - auch wenn diese eigentlich nicht existieren sollte - es kaum noch Abwehrmöglichkeiten gibt.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie die festgesetzten Termine ernsthaft einhalten sollten: Keine fristgerechte Antwort auf das Mahnschreiben ist mit einem bestimmten juristischen und wirtschaftlichen Schaden behaftet. Auf die Warnung kann auch hier oft noch entsprechend geantwortet werden. Vor einer Verwarnung gibt es eine Fülle von Abwehrmöglichkeiten, deren Existenz im konkreten Fall geprüft werden sollte.