Rechnung Rechtsanwalt Muster

Faktura Rechtsanwalt Muster

Ich bitte darum, dass diese Kostenberechnung bis zum_____________________________________________________(Datum plus zwei Wochen) abgerechnet wird. Was müssen die Rechnungen enthalten? Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsanwälte. Kunden werden nicht in Rechnung gestellt. was der Anwalt dort berechnet hat?

Unterschiedliche Arten von Rechnungen für Anwaltskosten

Egal ob Vorausrechnung, Abschlagsrechnung oder Gesamtrechnung: Für jede Art von Rechnung gibt es für Sie als Rechtsanwalt eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die wir Ihnen im nachfolgenden Fachartikel mit vielen Anwendungsbeispielen und Hinweisen aufzeigen. Weshalb unterschiedliche Abrechnungen? Die individuelle Kundenbeziehung kann verlangen, dass die Sache nicht mit einer Rechnung geregelt wird.

Wenn Sie eine Rechnung ausstellen möchten, bevor die Entgeltansprüche fällig werden, ist dies eine Vorausrechnung. Wurden im Gesamtmandat mehrere Honorarangelegenheiten geregelt, werden diese mit Abschlagsrechnungen beglichen. Die Rechnungsstellung, die ausschliesslich über steuerneutrale Spesen erfolgt, ist keine Rechnung im Sinne der Steuer. Die Steuerformerfordernisse finden auf solche Fakturen keine Anwendung, da diese Formerfordernisse nur für Vergütungsfakturen gültig sind.

Praktische Hinweise: Legen Sie eine Abschrift der Rechnung des zuständigen Gerichts oder Gerichtsvollziehers den Kostenaufstellungen (durchlaufende Posten) bei, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Dadurch werden Anfragen des Rechnungsstellers vermieden mit dem allgemeinen Hinweis "Vorschuss für spätere Abrechnung". Für den Rechnungsempfänger sind diese Angaben von wesentlicher Wichtigkeit, wenn er Unternehmer ist (Vorsteuerabzug).

Außerdem: Meiden Sie bestimmte Tarife oder Honorare für eine Vorausrechnung von Rahmenentgelten, da die damit zusammenhängende Diskretionsausübung nach 14 RVG erst nach der vollständigen Klärung der Sache eintritt. Mehrere Vorausrechnungen können ausgestellt werden, wenn der Umfang der Aktivität anzeigt, dass ein bereits eingegangener Vorbezug die Entschädigungsansprüche nicht abdeckt.

Worauf müssen Sie als Rechtsanwalt bei einer Abschlagsrechnung achten? Bei RVG sollte dem Auftraggeber nach Beendigung jeder Sache eine Rechnung ausgestellt werden. Die Verjährung beginnt mit der Reife der Sache und nicht mit dem Vollzug der ganzen Tat. Grundvoraussetzung für eine Abschlagsrechnung ist, dass der zugehörige Abschlagsauftrag komplett abgeschlossen ist.

Es gibt zwei Fragen im Zusammenhang mit Gebühren, die durch Abschlagsrechnungen beglichen werden sollten. Werden Gutschriften benötigt, können diese in der zweiten Abschlagsrechnung erfolgen. Die Abschlagsrechnung berücksichtigt bereits ausgestellte Vorausrechnungen sowie alle vom Kunden geleisteten Anzahlungen. Von dritter Seite geleistete Leistungen werden in der Abschlagsrechnung aufgeführt, wenn sie mit Honorarforderungen aufgerechnet werden.

Das Ausstellen einer Abschlagsrechnung für einen in sich geschlossenen Teil des Gesamtmandates steht der Ausstellung einer weiteren Abschlagsrechnung für den weiteren Folgeauftrag nicht entgegen. Es wird eine Pauschalrechnung über den Gesamtauftrag und die bei seiner Ausführung anfallenden Kosten ausgestellt. Er wird bei Fälligkeit der Entschädigung nach § 8 RVG erwirkt.

Der Gesamtbetrag der Rechnung berücksichtigt alle zuvor ausgestellten Vorausrechnungen sowie alle diesbezüglichen Auszahlungen. Von dritter Seite geleistete Anzahlungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn sie mit Honorarforderungen aufgerechnet werden. Praktischer Hinweis: Werden Vorauszahlungen in einer Sammelrechnung auf Basis von Vorausrechnungen angerechnet, muss die Rechnung auch eine ausführliche Umsatzsteuererklärung haben.

Beispiel: Sie haben vom Kunden 500 auf Basis einer Vorausrechnung bekommen. Der Vorschuß wird im Zuge der Summenrechnung als Brutto-Betrag von der Summenrechnung abgezogen. Umsatzsteuerabrechnung: Wenn Sie einen Vorschuß mit einem nicht mehr gültigen Mehrwertsteuersatz bekommen haben, muß der Vorschuß im Zuge der Vollabrechnung nachversteuert werden.

Beispiel: Am 15. November 2006 erhielten Sie einen Vorschuß von 2.500 Euro netto (inkl. 16% Umsatzsteuer = 334,83 Euro). Die Sache wird im Dez. 2010 vollständig erledigt sein. Der Rechnungsbetrag beträgt ca. EUR 3.364,73 netto. Die geleistete Anzahlung wurde als Bruttowert von der Rechnung einbehalten.

Auf diese Weise findet die Fakturierung an die Mehrwertsteuer statt: 137,75 Euro Mehrwertsteuer zu 19% und 64,65 Euro nach Steuern zu 3% sind an das Steueramt zu zahlen. In der Rechnung sind neben den Entgelten und Aufwendungen gemäß Teil 7 VVV RVG auch die gebührenpflichtigen Aufwendungen gemäß Präambel 7 RVVG anzugeben. Der Honoraraufwand ist in der Rechnung nach Termin und Verwendungszweck sowie dem entsprechenden Nettowert anzugeben.

Die steuerfreien Aufwendungen werden erst nach Abzug der Mehrwertsteuer auf die Honorare, der Aufwendungen nach Teil 7 VVV RVG und der Honoraraufwendungen in Rechnung gestellt.

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