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Arbeitsrecht Krankmeldung trotzdem Arbeiten
Das Arbeitsrecht Kranke gehen trotzdem zur ArbeitBehinderte unterwegs: Kann ich trotz Krankheit mitfahren?
In der Umgangssprache it is called "Krankschreibung", in official German it is called "Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung". Arbeitsrechtsanwälte erläutern, warum Mitarbeiter nach der Einreichung der "gelben Notiz" nicht unbedingt zu Hause sitzen müssen. Wenn du dich übergeben hast, gehörst du ins Bett, nicht in ein Flieger oder an den Sand. Kann ich trotz Krankheit reisen - auch wenn ich nur von meiner Gastfamilie betreut werde?
Dies ist prinzipiell zulässig, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Angehöriger der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht i. d. Ruhr. Noch etwas anderes trifft nur zu, wenn die Fahrt während des Krankenstandes "gegen die Genesung" ist, wie sie bei Anwälten genannt wird - zum Beispiel, wenn sie eine Erkrankung auslöst. Doch was gut für den Betroffenen ist und was nicht, wird nicht vom Auftraggeber entschieden: "Wenn der Doktor sagt, dass das in Ordnung ist, gibt es überhaupt keine Nachteile.
Tatsächlich sind die Mitarbeiter nicht "krankgeschrieben", auch wenn es so heißt - sie sind nicht arbeitsfähig. "Bestes Beispiel sind die psychosomatischen Krankheiten, wie z.B. Burnout durch die Arbeitssituation", sagt Meyer. "Falls der Doktor Ihnen empfiehlt, ins Freischwimmbad oder an die Ostsee zu gehen, dann können Sie das tun - auch wenn das für Ihren Auftraggeber ärgerlich sein mag.
Denn der Vorgesetzte weiss nicht ganz so recht, welche Krankheiten ein Angestellter hat. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Unternehmer zeigt dies nicht, erläutert Meyer. Allerdings kann es in dieser Zeit noch Streitigkeiten über die Erwerbsunfähigkeit und das Benehmen gibt. Auch eine fiktive Erwerbsunfähigkeit kann zu beschäftigungsrechtlichen Folgen bis hin zur Entlassung des Arbeitnehmers nach sich ziehen.
Doch in der Realität ist es für Unternehmer oft schwierig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Mediziners zu dementieren. html+='''; html+=' '; html+=''; html+='; html+='
Arbeiten: Kann ich trotz Krankheit anreisen?
Wenn du erkrankt bist, gehörst du ins Bett und nicht in ein Flieger oder gar an den Badestrand. Kann ich trotz Krankheit länger fahren - wenn auch nur, damit meine Eltern sich um mich kümmern? Ist es mir gestattet, krankgeschrieben zu werden? Dies ist prinzipiell zulässig, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Angehöriger der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht i. d. Ruhr.
Noch etwas anderes trifft nur zu, wenn die Fahrt während des Krankenstandes "gegen die Genesung" ist, wie sie bei Anwälten genannt wird - zum Beispiel, wenn sie eine Erkrankung auslöst. Doch was gut für den Betroffenen ist und was nicht, wird nicht vom Auftraggeber entschieden: "Wenn der Doktor sagt, dass das in Ordnung ist, gibt es überhaupt keine Nachteile.
"Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit? Tatsächlich sind die Mitarbeiter nicht "krankgeschrieben", auch wenn es so heißt - sie sind nicht arbeitsfähig. "Bestes Beispiel sind die psychosomatischen Krankheiten, wie der durch die berufliche Situation verursachte Burnout", so Meyer. "Falls der Doktor Ihnen empfiehlt, ins Freischwimmbad oder an die Ostsee zu gehen, um Ihre Luft zu wechseln, dann können Sie das tun - auch wenn das für Ihren Auftraggeber ärgerlich sein mag.
"Denn der Boss weiss nicht ganz so recht, welche Krankheiten ein Angestellter hat. Der Arbeitsunfähigkeitsausweis für den Unternehmer zeigt dies nicht, erläutert Meyer. "Dennoch kann es in dieser Zeit immer noch Streitigkeiten über die Erwerbsunfähigkeit und das Benehmen gibt. Auch eine fiktive Erwerbsunfähigkeit kann zu beschäftigungsrechtlichen Folgen bis hin zur Entlassung des Arbeitnehmers nach sich ziehen.
Doch in der Realität ist es für Unternehmer oft schwierig, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu dementieren. Ferien auch bei Lohn im Krankheitsfall? Wenn die Erkrankung mehr als sechs Monate andauert, haben die Versicherten der GKV nach Ablauf der Lohnpauschale grundsätzlich ein Anrecht auf Leistungen der Krankenkasse.
Falls während des Krankengeldbezuges Urlaubsfahrten vorgesehen sind, ist zu beachten. Dies betrifft besonders Auslandsreisen. Denn: Ist der Versicherungsnehmer im Auslande, wird der Krankengeldanspruch in der Regel ausgesetzt. Damit das Recht auf Leistungen bei Krankheit nicht verloren geht, sollte der Versicherungsnehmer frühzeitig die Genehmigung seiner Krankenversicherung beibringen. Der Versicherer prüft, ob die Fahrt den Heilungsverlauf begünstigt oder nicht behindert.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass neben der Bescheinigung des Belegarztes auch eine Bescheinigung des Ärztlichen Dienstes der Krankenkasse (MDK) vorliegt. Eine Reise ins Ausland, die nicht von den Kassen oder vor einer geheimen Reise bewilligt wurde, wird nicht empfohlen. Der Versicherte riskiert nicht nur seinen Krankengeldanspruch, sondern im ungünstigsten Falle auch seinen Krankenversicherungsschutz.